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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2006/179  

Betreff: Vereidigung des Landrates
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Britta AmmoneitAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
Beratungsfolge:
Kreistag
23.11.2006 
Kreistag (offen)   

Sachverhalt

Sachlage:

Sachlage:

 

Bei der Landratswahl am 10.09.2006 und der Stichwahl am 24.09.2006 wurde Herr Manfred Nahrstedt für die Zeit vom 01.11.2006 bis zum 31.10.2014 zum Landrat des Landkreises Lüneburg gewählt. Er ist als Beamter auf Zeit hauptamtlich tätig. Gemäß § 55 Abs. 5 der Nds. Landkreisordnung (NLO) wird der Landrat durch den stellvertretenden Landrat / die stellvertretende Landrätin vereidigt. Ist dieser / diese noch nicht gewählt worden, so nimmt das älteste anwesende, hierzu bereite Kreistagsmitglied die Vereidigung vor.

 

Der Landrat hat folgenden Diensteid zu leisten:

 

„Ich schwöre, dass ich, getreu den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates, meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die niedersächsische Verfassung wahren und verteidigen, in Gehorsam gegen die Gesetze meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

 

Der Eid kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott Helfe“ geleistet werden.

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