Vorlage - 2006/179
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Sachlage:
Bei der Landratswahl am 10.09.2006 und der Stichwahl am
24.09.2006 wurde Herr Manfred Nahrstedt für die Zeit vom 01.11.2006 bis zum
31.10.2014 zum Landrat des Landkreises Lüneburg gewählt. Er ist als Beamter auf
Zeit hauptamtlich tätig. Gemäß § 55 Abs. 5 der Nds. Landkreisordnung (NLO) wird
der Landrat durch den stellvertretenden Landrat / die stellvertretende
Landrätin vereidigt. Ist dieser / diese noch nicht gewählt worden, so nimmt das
älteste anwesende, hierzu bereite Kreistagsmitglied die Vereidigung vor.
Der Landrat hat folgenden Diensteid zu leisten:
„Ich schwöre, dass ich, getreu den
Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates,
meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland und die niedersächsische Verfassung wahren und
verteidigen, in Gehorsam gegen die Gesetze meine Amtspflichten gewissenhaft
erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde. So wahr mir Gott
helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott
Helfe“ geleistet werden.