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Eine Hühnergruppe im abgesperrten Freilaufgelände.
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Klassische Geflügelpest

Aktuelle Hinweise: 

Derzeit gilt keine Aufstallungspflicht im Landkreis. Geflügelhalter sollten jedoch grundsätzlich auf eine mögliche Stallpflicht vorbereitet sein.

Zur Geflügelpest: Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen. Zum Schutz des eigenen Geflügels sollten alle Tierhalter die geltenden Bio-Sicherheitsmaßnahmen (siehe Merkblätter und Empfehlungen im Downloadbereich) strikt einhalten. Aktuelle Informationen zur Lage der Geflügelpest sowie Merkblätter zur Biosicherheit finden sich auch auf der Seite www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.

Aufgrund des dynamischen Geschehens wird für aktuelle Informationen auf die Angebote des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hingewiesen. Dort sind Risikobewertungen und -einschätzungen, Handlungshinweise, Übersichtskarten, Sequenzdaten sowie weitere Informationen zum Tierseuchengeschehen abrufbar. Auch wird auf weiterführende Informationsmöglichkeiten hingewiesen. Die Website ist abrufbar über folgenden Link: www.fli.de (siehe auch unter "Weblinks").

Alle Informationen auf einem Blick

Aktuelle Entwicklungen und Biosicherheitsmaßnahmen

Die Anzahl der Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza vom Subtyp H5N1 (HPAI H5N1) hat in Europa im November stark zugenommen. Auch in Deutschland hat die Anzahl der Ausbrüche der HPAI H5N1 bei Hausgeflügel und bei Wildvögeln im November deutlich zugenommen. Dabei ist Niedersachsen besonders betroffen: Während es im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.10.2024 lediglich drei Nachweise der HPAI bei Hausgeflügel gab, wurde die HPAI H5N1 seit Ende November bereits in vier Geflügelhaltungen in den Landkreisen Aurich, Friesland und Cloppenburg nachgewiesen. Diese Entwicklung lässt befürchten, dass die Bedrohungslage für das Hausgeflügel im Hinblick auf einen Eintrag des HPAI-Virus weiter zunehmen wird.

Übersichtskarten der in Deutschland und Europa festgestellten HPAI-Infektionsfälle finden Sie auf der Homepage des FLI.

Diese Entwicklung belegt das vom FLI festgestellte hohe Risiko eines Eintrages der HPAI H5 in Geflügelhaltungen.

Maßnahmen für die Geflügelhaltung: Biosicherheitsmaßnahmen

Alle Geflügelhalter sind durch das EU-Tiergesundheitsrecht  zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit in eigener Verantwortung verpflichtet. Mängel in der betrieblichen Biosicherheit führen im Seuchenfall zu Abzügen bei den Entschädigungsleistungen der Tierseuchenkasse. Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind daher aufgerufen, die betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Hierfür stehen aktuelle Arbeitshilfen, insbesondere das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept Geflügel“  (siehe Downloads) sowie die „AI-Risikoampel“ (https://risikoampel.uni-vechta.de/) zur Verfügung. Kleine Geflügel-Hobbyhaltungen finden in dem anliegenden Informationsblatt (siehe Downloads) Hinweise zu geeigneten Biosicherheitsmaßnahmen.

Besonderes Augenmerk ist bei der Biosicherheit auf die Vermeidung des direkten und indirekten Kontaktes (z.B. durch verunreinigte Einstreu, Schuhwerk, Schubkarren etc.) zu Wildvögeln zu richten. Für Halterinnen und Halter von Geflügel gilt: Die Tiere dürfen nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken genutzt werden, wenn auch Wildvögel Zugang zu der Wasserfläche haben. Auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommt, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Es sollte Schutzkleidung nur für die Geflügelhaltung getragen werden und das Schuhwerk vor und nach dem Betreten der Geflügelhaltung gereinigt und desinfiziert werden. Weitergehende Informationen finden Sie weiter unten sowie im Downloadbereich, insbesondere wird auf den Empfehlungskatalog des FLI mit Maßnahmen gegen einen Eintrag der HPAI hingewiesen.

Alle bislang noch nicht gemeldeten Geflügelhaltungen sind beim Kreisveterinäramt und bei der Tierseuchenkasse zu melden. Dabei ist anzugeben, ob das Geflügel nur im Stall oder auch im Freiland gehalten wird. Halterinnen und Halter sollen ihr Geflügel weiter genau auf Auffälligkeiten beobachten und Probleme mit dem Tierarzt besprechen oder dem Veterinäramt mitteilen.

Geflügel- oder Vogelausstellungen bzw. die Abgabe von Lebendgeflügel (im Reisegewerbe) sollten nur unter Einhaltung von hohen Biosicherheitsregeln und ggf. vorbehaltlich einer abgestimmten regionalen Risikobewertung ermöglicht werden. Ein Zusammenbringen von (Rasse-)Geflügel unterschiedlicher Herkünfte und eine Haltung über mehrere Tage am Ausstellungsort sollte unbedingt vermieden werden.

Weitere Informationen

Welche Biosicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten?

Zu den Bio-Sicherheitsmaßnahmen zählt unter anderem,

  1. Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern und zu tränken,
  2. kein Oberflächenwasser für das Tränken zu nutzen, wenn Wildvögel dazu Zugang haben,
  3. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren und
  4. Schutzkleidung vor dem Betreten der Geflügelhaltung anzulegen und jene nach dem Verlassen abzulegen sowie
  5. Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk, Händen und Gerätschaften vor dem Betreten sowie nach dem Verlassen der Geflügelhaltung.

Was mache ich bei Auffälligkeiten im Geflügelbestand?

Bei Auffälligkeiten im Geflügelbestand, beispielsweise einer erhöhten Sterblichkeit, einem Rückgang der Gewichtszunahmen oder der Legeleistung, ist unverzüglich ein Tierarzt zu rufen. In diesen Fällen sind veterinärmedizinische Untersuchungen, u.a. Probenentnahmen für Laboruntersuchungen, zum Ausschluss der Geflügelpest vorzunehmen.

Was mache ich, wenn ich einen verendeten Vogel finde?

Verendete Wildvögel dem Veterinäramt melden

Wer tote Vögel, insbesondere Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Störche, Eulen (Uhus), Schwäne, Möwen, Elstern, Taucher (zum Beispiel Haubentaucher), Kormorane, Kiebitze, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (zum Beispiel Blässhühner) oder Uferschnepfen entdeckt, sollte dies dem Veterinäramt melden und zwar per E-Mail an veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder telefonisch unter der Rufnummer +49 4131- 26 1413. Wer ein verendetes Tier findet, sollte es keinesfalls mit bloßen Händen anfassen. 

Welche Tierarten sind empfänglich?

Zu den besonders empfänglichen Tierarten gehören Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Storch, Eulen (Uhu), Schwäne, Möwen, Elster, Taucher (zum Beispiel Haubentaucher), Kormoran, Kiebitz, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (zum Beispiel Blässhuhn), Uferschnepfe.

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