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Ein Bebauungsplan wird auf einer grünen unbebauten Wiese betrachtet.
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Grundstückverkehr

Die Untere Landwirtschaftsbehörde im Fachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten ist Ihr Ansprechpartner in Grundstückverkehrsangelegenheiten im Landkreis Lüneburg (ausgenommen ist die Hansestadt Lüneburg).

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Ordnung
Frau Petermann
Landwirtschaftlicher Grundstückverkehr, öffentlich-rechtliches Namensrecht, Prostituiertenschutz
04131 26-1580E-Mail senden
Gebäude 12, Zimmer 010
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
04131 26-1223E-Mail senden
Gebäude 12, Zimmer 001

Aktuelle bodenmarktpolitische Ziele:

  • Aufrechterhaltung und Förderung einer breiten Streuung des Bodeneigentums,
  • Vermeidung marktbeherrschender Positionen auf regionalen Bodenmärkten,
  • Vorrang von Landwirtinnen und Landwirten beim Flächenerwerb,
  • Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft,
  • Begrenzung des Anstiegs von Kauf- und Pachtpreisen landwirtschaftlicher Flächen,
  • Vorrang für eine landwirtschaftliche Nutzung der Agrarflächen,
  • Verbesserung der Informationslage sowie der Markttransparenz auf dem Bodenmarkt

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Grundstückverkehrsgenehmigungen

Der Grundstückverkehrsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern. Den Vorsitz hat der Kreislandwirt. Die Sitzungen finden alle sechs Wochen statt.

Erwerbsinteresse bekunden

Aufgrund des Vorranges von Landwirtinnen und Landwirten sowie Forstwirtinnen und Forstwirten können diese Erwerbsinteresse an Flächen bekunden, die eine Nichtlandwirtin/ein Nichtlandwirt oder eine Nichtforstwirtin/ein Nichtforstwirt erwerben möchte.

Anzeige von Landpachtverträgen

Ein Pachtvertrag über land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke ab einer Größe von 20.000 m² (2 ha) müssen innerhalb eines Monats nach Abschluss angezeigt werden.

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