Zum Seitenanfang
Anzeige von Landpachtverträgen
Sie müssen einen Pachtvertrag über land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke ab einer Größe von 5.000 m² (0,5 ha) innerhalb eines Monats nach Abschluss anzeigen. Der Grundstückverkehrsausschuss entscheidet über die Beanstandung oder Nichtbeanstandung des angezeigten Pachtvertrages.
Alle Informationen auf einen Blick
Wir helfen Ihnen weiter!
Ordnung
Frau Petermann
Landwirtschaftlicher Grundstückverkehr, öffentlich-rechtliches Namensrecht, Prostituiertenschutz
04131 26-1580E-Mail sendenGebäude 12, Zimmer 010
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
04131 26-1223E-Mail sendenGebäude 12, Zimmer 001
Gesetzesgrundlage
Rechtsgrundlage ist das Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG).
Pachtverträge über land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke unter 2 Hektar müssen Sie nicht anzeigen.
Anzeige von Landpachtverträgen
Der Landkreis Lüneburg ist Ansprechpartner für alle Grundstücke, die im Gebiet des Landkreises Lüneburg liegen, mit Ausnahme des Gebietes der Hansestadt Lüneburg.
Bei Grundstücken im Gebiet der Hansestadt Lüneburg wenden Sie sich bitte direkt an die Hansestadt Lüneburg, Bereich 61 Stadtplanung.