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Anzeige von Landpachtverträgen

Sie müssen einen Pachtvertrag über land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke ab einer Größe von 5.000 m² (0,5 ha) innerhalb eines Monats nach Abschluss anzeigen. Der Grundstückverkehrsausschuss entscheidet über die Beanstandung oder Nichtbeanstandung des angezeigten Pachtvertrages.

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Ordnung
Frau Petermann
Landwirtschaftlicher Grundstückverkehr, öffentlich-rechtliches Namensrecht, Prostituiertenschutz
04131 26-1580E-Mail senden
Gebäude 12, Zimmer 010
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
04131 26-1223E-Mail senden
Gebäude 12, Zimmer 001

Gesetzesgrundlage

Rechtsgrundlage ist das Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG).
 
Pachtverträge über land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke unter 2 Hektar müssen Sie nicht anzeigen.

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Der Landkreis Lüneburg ist Ansprechpartner für alle Grundstücke, die im Gebiet des Landkreises Lüneburg liegen, mit Ausnahme des Gebietes der Hansestadt Lüneburg.
 Bei Grundstücken im Gebiet der Hansestadt Lüneburg wenden Sie sich bitte direkt an die Hansestadt Lüneburg, Bereich 61 Stadtplanung.

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