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Patronen auf einer Schießzielscheibe.
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Waffenangelegenheiten

Das Waffen- und Sprengstoffrecht regelt den legalen Besitz von Waffen und Sprengstoff.

Alle Informationen auf einen Blick

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Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Herr Meyer
Jagdscheine (A-K), Waffenangelegenheiten (A-K), Bewachungsgewerbe
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Gebäude 12 - Zimmer 006
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Herr Schmidt
Jagdscheine (L-S), Waffenangelegenheiten (L-S), Versammlungsanmeldungen
04131 26-1313E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 006
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frau Neilmann
Jagdscheine (T-Z), Waffenangelegenheiten (T-Z), Aufgaben nach dem NPsychKG
04131 26-1390E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 006
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter
04131 26-1223E-Mail senden
Gebäude 12 - Zimmer 001

Waffen und Sprengstoff

Für den Erwerb und den Besitz von Waffen und Sprengstoff sind entsprechende Erlaubnisse erforderlich. Dazu zählen:

  • Waffenbesitzkarte für den legalen Waffenerwerb und -besitz
  • Waffenschein für das Führen von erlaubnispflichtigen Waffen
  • Kleiner Waffenschein für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
  • Schießerlaubnis für das Schießen außerhalb von Schießstätten
  • Sprengstofferlaubnis zum Erwerb und Umgang mit explosiven Stoffe

Häufige Fragen oder wichtige Infos

Waffenbesitzkarte

Sie benötigen eine Waffenbesitzkarte zum Erwerb und für den Besitz von Schusswaffen. Die Waffenbesitzkarte berechtigt Sie, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene Waffe auszuüben, sie innerhalb Ihres befriedeten Besitztums zu führen und sie zum Beispiel zum Schießstand oder zur Reparatur bei einem Büchsenmacher zu transportieren. Beim Transport darf die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht geladen sein. Waffe und Munition sind getrennt zu transportieren.

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Erwerb und Überlassung von Waffen

Sie haben eine Waffe erworben oder überlassen und möchten dies anzeigen? Sie möchten eine Kurzwaffe erwerben und dies beantragen?

Online-Antrag

 

Kleiner Waffenschein

Der Kleine Waffenschein berechtigt Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zum Führen von erlaubnisfreien Waffen in der Öffentlichkeit. Das Führen derartiger Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (Versammlungen, Demonstrationen, Theater, Kino, Fußballspiele, Jahrmärkte, etc.) ist generell verboten.

Online-Antrag

Europäischer Feuerwaffenpass

Für Reisen in und durch Staaten der Europäischen Union, bei denen Sie Waffen mitnehmen wollen, benötigen sie einen Europäischen Feuerwaffenpass. Das können zum Beispiel Jagdreisen oder die Teilnahme an Schießwettbewerben sein.

Online-Antrag

Anzeige von Magazinen

Der Besitz von großvolumigen Magazinen ist der Waffenbehörde anzuzeigen. 

Online-Antrag

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