Geldwäscheprävention
Unter dem Begriff der Geldwäsche versteht man das Einschleusen illegal erworbener Gelder in den legalen Finanzkreislauf mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern. Diese Gelder stammen überwiegend aus der organisierten Kriminalität (zum Beispiel aus dem Drogenhandel).
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Illegale Erwirtschaftung
Durch das Geldwäschegesetz (GwG) sollen Gewinne aus schweren Straftaten aufgedeckt und Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung verhindert werden.
In Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise sowie die kreisfreien Städte die zuständigen Aufsichtsbehörden für die Durchführung des Geldwäschegesetzes im sogenannten Nichtfinanzsektor. Zum Nichtfinanzsektor gehören gewerbliche Güterhändler (zum Beispiel Juweliere, Luxusguthändler und KFZ-Händler), Immobilienmakler, bestimmte Dienstleister, Finanzunternehmen und Versicherungsvermittler. Die genannten Berufsgruppen haben nach dem GwG die Pflicht, bestimmte Sorgfaltspflichten zu erfüllen, Risikomanagement zu betreiben und Verdachtsmeldungen durchzuführen.
Der Landkreis Lüneburg kontrolliert, ob die Betriebe die Bestimmungen des GwG einhalten und trifft gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Einhaltung des GwG. Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern geahndet.
Auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft finden Sie eine Übersicht zum Thema Geldwäscheprävention. Dort sind unter anderem ein gemeinsames Basis-Merkblatt der Länder, Dokumentationsbogen und alles Notwendige für Verdachtsmeldungen hinterlegt.