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Geldwäscheprävention
Unter dem Begriff der Geldwäsche versteht man das Einschleusen illegal erworbener Gelder in den legalen Finanzkreislauf mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern. Diese Gelder stammen überwiegend aus der organisierten Kriminalität (zum Beispiel aus dem Drogenhandel).
Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Zuständigkeit beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.
Auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft finden Sie alle Informationen zum Thema Geldwäscheprävention.
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Landwirtschaftlicher Grundstückverkehr, öffentlich-rechtliches Namensrecht, Prostituiertenschutz
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Hier finden Sie weiterführende Links:
Mehr Informationen zum Thema Geldwäsche
Öffentliche Bekanntmachungen nach § 57 GwG
Bestandskräftige Maßnahmen wegen eines Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz, die der Landkreis Lüneburg während seiner Zuständigkeit als Aufsichtsbehörde erlassen hat, werden auf der folgenden Internetseite bekannt gemacht.