Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Vier Fünfzigeurobanknoten hängen an Wäscheklammern auf einer Wäscheleine.
Direkt zu ...
Zum Seitenanfang

Geldwäscheprävention

Unter dem Begriff der Geldwäsche versteht man das Einschleusen illegal erworbener Gelder in den legalen Finanzkreislauf mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern. Diese Gelder stammen überwiegend aus der organisierten Kriminalität (zum Beispiel aus dem Drogenhandel).

Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Zuständigkeit beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.

Auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft finden Sie alle Informationen zum Thema Geldwäscheprävention.

Alle Informationen auf einen Blick

Wir helfen Ihnen weiter!

Ordnung
Frau Petermann
Landwirtschaftlicher Grundstückverkehr, öffentlich-rechtliches Namensrecht, Prostituiertenschutz
04131 26-1580E-Mail senden
Gebäude 12, Zimmer 010
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
04131 26-1223E-Mail senden
Gebäude 12, Zimmer 001

Hier finden Sie wichtige Downloads:

Mehr Informationen zum Thema Geldwäsche

Öffentliche Bekanntmachungen nach § 57 GwG

Bestandskräftige Maßnahmen wegen eines Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz, die der Landkreis Lüneburg während seiner Zuständigkeit als Aufsichtsbehörde erlassen hat, werden auf der folgenden Internetseite bekannt gemacht. 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Schutz der Bevölkerung

Ordnung

Online-Anhörung