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Eine Bürgerin erledigt am Computer eine Online-Anhörung.
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Online-Anhörung

Ob Parken im Halteverbot oder zu schnelles Fahren: Wer gegen geltendes Recht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss nicht selten mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen. Wer eine Verwarnung bzw. Anhörung oder einen Zeugenfragebogen im Briefkasten hat, kann innerhalb einer Woche zu der Ordnungswidrigkeit Stellung nehmen und dafür das Online-Verfahren nutzen.

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Lüneburg Landkreis
04131 26-0

Stellungnahme verfassen

Sie finden die Zugangsdaten auf dem Schreiben, dass Sie erhalten haben. Nach dem Login unterstützt Sie eine Ausfüllhilfe beim Eingeben der Stellungnahme. Die gemachten Angaben landen direkt bei der Bußgeldstelle des Landkreises Lüneburg und werden dort weiterbearbeitet. Die Rücksendung von Formularen per Post oder Fax ist so nicht mehr nötig.

Allgemeine Kontaktmöglichkeiten

Persönlich

Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg

Mo-Do

Fr

07:30 bis 16:30 Uhr

07:30 bis 12:30 Uhr

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