Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten sind Gesetzesverstöße, die mit einer Geldbuße geahndet werden. Die einzelnen Ordnungswidrigkeiten sind in vielen Spezialgesetzen enthalten. Dazu gehören beispielsweise die Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehrsrecht (zum Beispiel das Falschparken). Die Verwaltungsbehörde ermittelt, ob eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde und entscheidet, ob gegen die betroffene Person ein Bußgeldbescheid erlassen wird.
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Gebäude 5 - Am Springintgut 1, 21335 Lüneburg
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Gesetzesverstöße werden geahndet
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten (unter 56 Euro) kann der oder die Betroffene auch verwarnt werden. Es wird dann ein Verwarnungsgeld erhoben. Wird dieses von der betroffenen Person nicht akzeptiert, ergeht ein Bußgeldbescheid. Ein Bußgeldbescheid ist im Gegensatz zur Verwarnung mit zusätzlichen Kosten (Gebühr und Auslagen) verbunden. Gegen Bußgeldbescheide kann innerhalb von zwei Wochen ab Zugang Einspruch eingelegt werden (Rechtsbehelf).
Verkehrsordnungswidrigkeit
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit ist ein Verstoß gegen das deutsche Verkehrsrecht. Dieses umfasst
- die Straßenverkehrsordnung,
- die Straßenverkehrszulassungsordnung,
- die Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- die Fahrerlaubnisverordnung.
Durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist die zuständige Ordnungsbehörde bevollmächtigt, Verstöße zu verfolgen.
Gesetze und Rechte
Ordnungswidrigkeiten sind Gesetzesüberschreitungen, die mit einem Bußgeldverfahren geahndet werden. Die Kreisverwaltung überwacht dabei die Einhaltung folgender Rechte und Gesetze:
- Schulgesetz (Schulversäumnis)
- Baurecht (Bauen ohne Genehmigung z. B.)
- Abfallgesetz (unerlaubte Abfallablagerung)
- Naturschutzrecht
- Lebensmittelrecht
- Tierschutzrecht
- Tierseuchengesetz
- Waffenrecht
- Handwerksordnung
- Ausländerrecht
- Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
- Güterkraftverkehrsgesetz
- Gefahrgutbeförderungsgesetz
- Ordnungswidrigkeitengesetz sowie weitere Vorschriften