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Aujeszkysche Krankheit bei Wildschweinen

Die Aujeszkysche Krankheit (AK) ist eine weltweit verbreitete, virusbedingte und hochansteckende Allgemeinerkrankung vieler Säugetierarten. Das Schwein ist der Hauptwirt. Nur Primaten und Pferdeartige gelten als resistent, der Mensch ist nicht betroffen. Bei Hausschweinen und Hausrindern ist die Viruserkrankung anzeigepflichtig, wobei das Schwein der Hauptwirt ist. Bei Wildscheinen hingegen ist die Feststellung der AK weder anzeige- noch meldepflichtig, dennoch stellt das Vorkommen der Erkrankung eine potentielle Bedrohung für die Hausschweinebestände und Haustiere (insbesondere Hunde) dar.

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Widerstandsfähiger Erreger

Im Vergleich zu anderen Herpesviren weist der Erreger eine hohe Tenazität auf. So wird die Infektiosität durch die Fleischreifung nicht zerstört und in gepökeltem Fleisch bleibt das Virus bis zu 20 Tage infektiös. Auch in Urin, Mist und Boden überlebt der Erreger für einige Zeit.

Hohe Infektionsgefahr

Der Erreger kann durch Kontakt mit infizierten Schweinen oder mit kontaminierten Gegenständen sowie durch Lebensmittel in Schweinebestände gelangen. Infizierte Wildschweine sowie Teile dieser Tiere stellen ebenfalls eine Infektionsgefahr dar. Bei Hunden und Katzen verläuft die Infektion mit dem AK-Virus immer tödlich. Daher sollte der Kontakt zu Wildschweinen und die Verfütterung von rohem Fleisch oder rohen Innereien von (Wild-) Schweinen vermieden werden.

Durch strikte nationale Bekämpfungsmaßnahmen konnte die AK in Deutschland bei Hausschweinen getilgt werden. Seit 2003 gilt Deutschland als AK-frei. Allerdings treten seit einigen Jahren in Deutschland immer wieder Fälle von AK bei Wildschweinen auf.

Beobachtung und Überwachung Niedersachsen

Im Rahmen der Monitoringuntersuchungen wurden im Dezember 2011 die ersten seropositiven Befunde von Aujeszkyscher Krankheit (AK) bei Wildschweinen in Niedersachsen festgestellt. Räumlich war das Vorkommen von AK bisher auf die Landkreise Wolfenbüttel, Goslar, die Stadt Salzgitter begrenzt, seit letztem Jahr gab es jedoch auch Nachweise in der Stadt Braunschweig und den Landkreisen Celle, Gifhorn, Goslar, Göttingen, Heidekreis, Helmstedt, Northeim, Uelzen, Wolfenbüttel und Peine sowie mittlerweile auch in den Landkreisen Hildesheim, Nienburg, Vechta, Grafschaft Bentheim, Oldenburg, Verden, Uelzen, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und der Region Hannover, was zeigt, dass sich der Erreger weiter in der niedersächsischen Schwarzwildpopulation ausbreitet.

Auch im Landkreis Lüneburg Befunde von Antikörpern der AK bei Wildschweinen

Im Rahmen des sogenannten Wildschwein-Monitorings wurden bei einer routinemäßigen Untersuchung einer Wildschweinblutprobe aus dem Raum Bleckede erstmals Antikörper gegen das Virus der Aujeszkyschen Krankheit (AK) durch das Veterinärinstitut des LAVES in Hannover am 12.11.2021 amtlich nachgewiesen. Seitdem wurden in den Bereichen Amelinghausen, Bleckede, Bockum, Embsen, Kaarßen (Amt Neuhaus), Oldendorf (Göhrde), Rehlingen, Rohstorf, Rullstorf, Schwindebeck und Seedorf/Nahrendorf Antikörper gegen AK nachgewiesen. 

Fragliche Befunde (Infektion nicht auszuschließen) gab es in den Bereichen Bitter (Amt Neuhaus), Herrenhof (Amt Neuhaus), Hohenesch/Betzendorf, Lüdersburg, Mechtersen, Melbeck, Oerzen, Rolfsen, Scharnebeck und Südergellersen. Antikörper gegen AK nachgewiesen. Die Antikörperbefunde zeigen, dass die Wildschweine in der Vergangenheit Kontakt mit dem Virus der Aujeszkyschen Krankheit hatten und dass die Erkrankung bei Wildschweinen im gesamten Landkreis Lüneburg angekommen ist. 

Das Vorkommen der Erkrankung stellt eine potenzielle Bedrohung für die Hausschweinebestände und Haustiere, besonders Hunde, dar. Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg fordert daher alle Scheinehalter und -halterinnen verstärkt auf, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bestände stets strikt einzuhalten. Schweinehalter, insbesondere, wenn sie auch Jäger sind, tragen eine besondere Verantwortung, ihre Hausschweinebestände vor einer Seucheneinschleppung zu schützen. Jägern wird dringend empfohlen, keinen Aufbruch von Wildschweinen an Hunde zu verfüttern und auch Spaziergänger sollten darauf achten, dass Hunde nicht an ein totes Wildschwein herangehen. Es ist zu beachten, dass das Virus eine hohe Überlebensfähigkeit aufweist und auch durch Fleischreifung und beim Gefrieren nicht abgetötet wird. Infizieren sich Hunde (oder Katzen) mit dem Aujeszky-Virus, so verläuft die Erkrankung immer tödlich. Eine Möglichkeit der Behandlung oder Impfung gibt es nicht.

Regulierung von Schwarzwildbeständen

Bei den Wildschweinen kann die Krankheit nicht bekämpft oder behandelt werden, die allermeisten Tiere überleben eine AK-Infektion. Daher kommt der konsequenten Bejagung zur Regulierung und Reduktion der Schwarzwildbestände eine hohe Bedeutung zu. 

Ansteckungen von Jagdhunden sind zwar selten, aber nicht völlig auszuschließen. In dem auf dieser Internetseite bereitgestellten Merkblatt für Jäger sind entsprechende Verhaltenshinweise enthalten. Unter 'Weblinks' und 'Downloads' finden Sie weitere Informationen.

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