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Eine Hühnergruppe im abgesperrten Freilaufgelände.
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Atypische Geflügelpest (Newcastle Disease)

Die Newcastle-Krankheit (engl:. Newcastle Disease) ist eine weltweit verbreitete, außerordentlich ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung der Vögel. Das Krankheitsbild erinnert an die Geflügelpest ("Vogelgrippe"), daher wird die Newcastle-Krankheit in Fachkreisen auch als atypische Geflügelpest bezeichnet. Erreger der Newcastle-Krankheit ist das Newcastle-Disease-Virus (NDV).

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Verbreitung des Erregers

Infizierte Tiere scheiden die Newcastle-Viren in großen Mengen über Kot, Körperflüssigkeiten, Nasen-, Rachen-, Augensekret und Atemluft aus. Daher können sich die Erreger sowohl unmittelbar von Tier zu Tier als auch über die Luft verbreiten; ferner über Eier, Frisch- und Gefrierfleisch sowie Trockenei. Die Viren können in Tiefkühlkost bis zu einem halben Jahr, in Trockenei sogar mehrere Jahre überdauern.

Typische Symptome

Das Geflügel zeigt einen drastischen Rückgang in der Legeleistung, die Eier werden extrem dünnschalig oder ganz und gar schalenlos gelegt. Durchfall, hochgradige Apathie, Verweigerung der Futter- und Wasseraufnahme, Niesen, Atemnot, geschwollene Augenlider und blauverfärbte Kämme sowie nervale Symptome können sich im weiteren Verlauf als Krankheitsanzeichen einstellen. Aber auch plötzliche Todesfälle als alleiniges Symptom können auftreten.

Impfpflicht

Seit März 2020 dürfen nun auch Hobbyhalter unter bestimmten Voraussetzungen ihre Hühner und Truthühner ausschließlich per Trinkwasser-Applikation selber gegen ND impfen, allerdings nur, wenn ein bestandsbetreuender Tierarzt den Geflügelbestand mindestens vierteljährlich untersucht. Ein Informationsblatt hierzu finden Sie im Downloadbereich. Vor der ersten Abgabe ist der Tierarzt verpflichtet, den Geflügelhalter über die Anwendung des Impfstoffes, die potentiellen Risiken und Nebenwirkungen sowie die Überprüfung der Impfreaktionen zu unterrichten. Die Informationen dieser Schulung müssen vom Tierarzt in Form eines Anwendungsplans schriftlich für den Tierhalter zum Nachlesen fixiert werden. Der Geflügelhalter muss diesen Anwendungsplan fünf Jahre aufbewahren. Des Weiteren muss das Geflügel vor der Abgabe des Impfstoffes durch den bestandsbetreuenden Tierarzt auf Impffähigkeit untersucht werden. Der Tierhalter ist nach der Anwendung verpflichtet, nicht verwendete Impfstoffreste unschädlich zu beseitigen. Des Weiteren muss der Tierhalter unverzüglich nach der Impfung Aufzeichnungen über die Impfungen führen, die ebenfalls mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden müssen. Zur Erleichterung dient ein "Impfkontrollbuch", ein Muster finden Sie unter Downloads.

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