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Freilaufende Hühner vor einer Absperrung auf der Wiese.
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Verhütung und Bekämpfung anzeigepflichtiger Tierseuchen

Aufgabe des Landkreises ist die Verhütung und Bekämpfung von anzeigepflichtigen, meldepflichtigen Tierseuchen und sonstigen Tierkrankheiten. Beim Auftreten von Tierseuchen und Tierkrankheiten werden diagnostische und epidemiologische Untersuchungen (Klärung der Infektionswege) durchgeführt. Zudem werden erforderliche tierseuchenrechtliche Maßnahmen ergriffen, wie zum Beispiel Bestandssperrungen, Impfanordnungen etc.

Alle Informationen auf einen Blick

Bedeutsame Tierseuchen

Bedeutsame Tierseuchen sind zum Beispiel Afrikanische Schweinepest (ASP),  Europäische Schweinepest (ESP), Geflügelpest, Blauzungenkrankheit (BT), Aujeszkysche Krankheit (AK), Vesikuläre Schweinekrankheit (SVD), Maul- und Klauenseuche (MKS), Tollwut, Atypische Geflügelpest (Newcastle Disease bzw. ND) Amerikanische Faulbrut der Bienen, Brucellose, Leukose, Tuberkulose, Bovines Herpesvirus Typ 1 (BHV1) und Salmonellose.

Tierseuchen verhindern

In die Aufklärung über die Entstehung von Tierseuchen müssen nicht nur Nutztierhalter*innen, sondern alle Bürger*innen einbezogen werden, denn durch Unkenntnis oder Gedankenlosigkeit können sie Auslöser von Tierkrankheiten sein: Zum Beispiel durch das unerlaubte Verfüttern von Speiseabfällen an Wildschweine oder Schweine in der Freilandhaltung. Daher sollten keine Lebensmittel tierischer Herkunft aus Urlaubsländern mitgebracht werden, die hier als Speiseabfälle in eine Nutztierhaltung gelangen könnten.

Informationen des LAVES

Informationen zu Tierseuchen finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), siehe unter Weblinks. 

Das Verfüttern von Speiseabfällen an Wild- und Hausschweine kann Erkrankungen auslösen.

Mehr Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten

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