Verhütung und Bekämpfung anzeigepflichtiger Tierseuchen
Aufgabe des Landkreises ist die Verhütung und Bekämpfung von anzeigepflichtigen, meldepflichtigen Tierseuchen und sonstigen Tierkrankheiten. Beim Auftreten von Tierseuchen und Tierkrankheiten werden diagnostische und epidemiologische Untersuchungen (Klärung der Infektionswege) durchgeführt. Zudem werden erforderliche tierseuchenrechtliche Maßnahmen ergriffen, wie zum Beispiel Bestandssperrungen, Impfanordnungen etc.
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Bedeutsame Tierseuchen
Bedeutsame Tierseuchen sind zum Beispiel Afrikanische Schweinepest (ASP), Europäische Schweinepest (ESP), Geflügelpest, Blauzungenkrankheit (BT), Aujeszkysche Krankheit (AK), Vesikuläre Schweinekrankheit (SVD), Maul- und Klauenseuche (MKS), Tollwut, Atypische Geflügelpest (Newcastle Disease bzw. ND) Amerikanische Faulbrut der Bienen, Brucellose, Leukose, Tuberkulose, Bovines Herpesvirus Typ 1 (BHV1) und Salmonellose.
Tierseuchen verhindern
In die Aufklärung über die Entstehung von Tierseuchen müssen nicht nur Nutztierhalter*innen, sondern alle Bürger*innen einbezogen werden, denn durch Unkenntnis oder Gedankenlosigkeit können sie Auslöser von Tierkrankheiten sein: Zum Beispiel durch das unerlaubte Verfüttern von Speiseabfällen an Wildschweine oder Schweine in der Freilandhaltung. Daher sollten keine Lebensmittel tierischer Herkunft aus Urlaubsländern mitgebracht werden, die hier als Speiseabfälle in eine Nutztierhaltung gelangen könnten.
Informationen des LAVES
Informationen zu Tierseuchen finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), siehe unter Weblinks.