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Beschlussvorschlag von Dr. Niels Kämpny (FDP) und der Fraktion Die Unabhängigen: - „Der aktuelle Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms 2003, 2. Änderung "Vorranggebiete Windenergienutzung" ist nicht geeignet, eine umweltverträgliche Steuerung der Windenergienutzung im Landkreis Lüneburg zu erreichen. In dem Entwurf werden die berechtigten Raum- und Schutzansprüche von Mensch, Natur und Landschaft nicht ausreichend berücksichtigt. Daher ist eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfes notwendig, um eine stärkere Gewichtung von Schutzbedürfnissen der betroffenen Wohnbevölkerung und anderen Raum- und Schutzbelangen wie insbesondere Natur, Landschaft, Landschaftsbild und Erholung
vorzunehmen. - Die Kreisverwaltung wird aufgefordert, den Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms "Vorranggebiete Windenergienutzung" insbesondere so zu überarbeiten, dass
- unter Zugrundelegung eines "restriktiven" Ausbauszenarios die Gebietskulisse der Vorranggebiete Etzen/Ehlbeck, Tellmer, Wetzen/Südergellersen/Oerzen, Bardowick, Köstorf, Melbeck, Süttorf/Thomasburg, Wendhausen/Boltersen mit dem Ziel einer stärkeren Berücksichtigung der Schutzgüter Mensch, Natur, Landschaft, Landschaftsbild und Erholung überprüft wird,
- in den Vorrangebieten die Mindestabstände, insbesondere zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten, Dorfgebieten, Kerngebieten, Einzelwohnhäusern und Splittersiedlungen, deutlich erhöht werden,
- die Abstände zwischen festzulegenden Windparks auf mindestens 5000 m erhöht werden,
- der Vorrang "Natur und Landschaft" als eigenständiges Ausschlusskriterium aufgenommen wird, um einen wirksamen naturschutzrechtlichen Gebietsschutz durch ausreichende Schutzkorridore, insbesondere für das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" und Natur- und Landschaftsschutzgebiete, zu gewährleisten und auf der Ebene der Regionalplanung einen angemessenen individuenbezogenen Artenschutz, z. B. für kollisionsgefährdete Großvogelarten wie den Rotmilan, vorzunehmen.
- Die Kreisverwaltung wird aufgefordert, nach einer Überarbeitung des Entwurfes des Regionalen Raumordnungsprogramms "Vorranggebiete Windenergienutzung" eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und einen erneuten Erörterungstermin durchzuführen.“
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