Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anfrage der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion vom 08.03.2015 (Eingang: 09.03.2015); Anfrage zur Sitzungsvorlage 2015/030 - zusätzliche Erstattung Kostenaufwand Stadtbusverkehr  

Kreistag
TOP: Ö 17.5
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 23.03.2015    
Zeit: 14:00 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2015/064 Anfrage der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion vom 08.03.2015 (Eingang: 09.03.2015);
Anfrage zur Sitzungsvorlage 2015/030 - zusätzliche Erstattung Kostenaufwand Stadtbusverkehr
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Ruth, Sigrid
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss

EKR Krumböhmer beantwortet die Anfrage unter Hinweis auf die 1.Aktualisierung der Vorlage Nr. 2015/030 wie folgt:

 

Die Anfrage leitet ein, die Hansestadt solle zusätzlich 70.000 € als pauschale Ausgleichszahlung für die Gestaltung des Stadtverkehrs erhalten. Dies treffe in dieser Form nicht zu, denn die Erstattung gleicht den Kostenaufwand der Hansestadt für Arbeiten aus, die sie im Aufgabenkreis des Landkreises erledigt.

 

Im weiteren Text heißt es, die Regelung, mit der die Regionalisierungsmittel von 1 € je Einwohner der Stadt zugeschrieben werden, sei nach wie vor in Kraft. Das kann so nicht bestätigt werden. Mit der Ergänzungsvereinbarung soll an dieser Stelle Rechtssicherheit geschaffen werden. Inhaltliche Änderungen im Vergleich zu den letzten Jahren sind damit nicht beabsichtigt.

 

Am Ende der ersten Seite wird die zusätzliche Belastung aus dem neuen Vertrag mit der KVG für den Landkreis mit 465.000 € beziffert. Dies trifft nicht zu. Dieser Betrag gibt die zusätzliche Belastung für die Hansestadt wieder. Der Betrag für den Landkreis beläuft sich auf 310.000 €. Beide Beträge unterliegen einer Dynamisierungsklausel.

 

Schließlich wird behauptet, Änderungen der Stadtbuslinien auf dem Gebiet der Hansestadt seien nur im Einvernehmen mit der Hansestadt zulässig. Auch dies trifft nicht zu. Richtig ist, dass im Vertrag zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg geregelt ist, dass solche Planungen, deren Auswirkungen auf das Gebiet der Hansestadt begrenzt sind, vom Landkreis nicht hinterfragt werden.

 

Die weiteren Fragen beantwortet EKR Krumböhmer wie folgt:

 

Frage 1:

Mit der Rückübertragung der Aufgabe an den Landkreis entstehen grds.

zusätzliche Kosten beim Landkreis und entsprechende Entlastungen bei der Stadt. Warum sind vor diesem Hintergrund die Landesmittel nach NNVG von ca. 75.000 €/Jahr nicht mit übertragen worden?

 

Antwort:

Durch die Rückübertragung der Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV sind bei der Hansestadt Lüneburg keine Entlastungen eingetreten.

 

Durch den neuen Verkehrsvertrag mit der KVG sind insgesamt zusätzliche Belastungen von 775.000 € entstanden, wovon die Hansestadt 60 % trägt. Von den Umlandgemeinden erhält sie darauf derzeit ca. 4,65€ je Einwohner erstattet. Bei der Umsetzung kurzfristig umsetzbarer neuer Planungen in den Umlandgemeinden hat die Hansestadt die Koordinierung übernommen.

 

Der Verwaltungsaufwand der Hansestadt ist unverändert geblieben, weil mit der Aufgabenrückübertragung kein Personalwechsel verbunden war.

 

In die Neuaufstellung des neuen Nahverkehrsplans und die Vorbereitung der neuen vertraglichen Regelungen für die Zeit ab dem Jahr 2020 ist die Hansestadt intensiv mit zusätzlichem Aufwand eingebunden.

 

Unter dem Strich ist der Verwaltungsaufwand der Hansestadt damit gestiegen.

 

Durch den neuen Verkehrsvertrag mit der KVG trägt der Landkreis Lüneburg einen Anteil von 40 % an den zusätzlichen 775.000 €. Darüber hinaus ist kein zusätzlicher Aufwand durch die Rücknahme der Aufgabenträgerschaft beim Landkreis entstanden.

 

r eine Änderung der Regelung bezüglich der Nahverkehrsmittel besteht somit kein Anlass.

 

Frage 2:

Aus welchem Grunde soll der Verwaltungsaufwand der Stadt nunmehr - nach

ckgabe der Aufgabenträgerschaft - doppelt so hoch (75.000 € + 70.000 €) sein wie zu der Zeit, als sie noch selbst Aufgabenträgerin war (ca. 75.000 €)?

 

Antwort:

Die Frage unterstellt, dass sich der Verwaltungsaufwand der Hansestadt verdoppelt habe. Dies kann seitens der Kreisverwaltung weder bestätigt noch widerlegt werden. Für die Vorlage 2015/30 ist dies nicht von Belang.

 

Die Nahverkehrsmittel sind vom Land Niedersachsen pauschal auf 1 € je Einwohner festgesetzt worden, unabhängig vom konkreten Aufwand. Diese Pauschalmittel sind genau so pauschal an die Hansestadt weitergeleitet worden.

 

Bezüglich des Verwaltungsaufwandes der Hansestadt im Zusammenhang mit der Rückübertragung der Aufgabenträgerschaft wird zunächst auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 

 

Nicht ein Anstieg des Verwaltungsaufwandes ist wesentliche Grundlage für die Zahlung der 70.000 €, sondern der Übergang der Aufgabe an sich. Im Prinzip hätte der Landkreis nämlich den mit der Aufgabe verbundenen Aufwand von der Hansestadt übernehmen müssen, was zu einer Entlastung der Hansestadt geführt hätte. Davon ist aus guten praktischen Gründen Abstand genommen worden. Die Hansestadt übernimmt daher nun die Erledigung von Arbeiten, die in die Aufgabenzuständigkeit und damit auch in die Kostenzuständigkeit des Landkreises fallen. Dafür wird der Ausgleich von pauschal 70.000 € gezahlt.

 

 

Frage 3:

Ist daran gedacht oder gibt es bereits Verhandlungen, den übrigen Gemeinden des Landkreises ebenfalls den Aufwand zu erstatten, der ihnen im Zusammenhang mit der Bearbeitung des ÖPNV entsteht?

 

Antwort:

Die Hansestadt Lüneburg ist nicht nur die mit Abstand größte Stadt im Landkreis Lüneburg, sie ist Oberzentrum und wirtschaftsgeografischer Mittelpunkt der Region. Alle wesentlichen Verkehrslinien kommen in Lüneburg zusammen und werden in die Metropolregionen Hamburg und Hannover/Braunschweig weitergeleitet. Keine andere Kommune im Landkreis kann damit verglichen werden. Nur die Hansestadt erfüllt an dieser Stelle Arbeiten, die in erheblichem Umfang Bürgerinnen und Bürgern aus der Fläche des Landkreises zugute kommen.

 

Deshalb hat auch nur die Hansestadt eine eigenständige Verwaltungsorganisation in diesem Aufgabenfeld mit entsprechendem Kostenaufwand. Nur die Hansestadt übernimmt Arbeiten im Aufgabenkreis des Landkreises Lüneburg. Eine Kostenerstattung an die anderen Kommunen ist daher weder gerechtfertigt noch beabsichtigt.

 

 

Frage 4:

Erfolgt eine Kostenerstattung der Gemeinden mit Stadtbusverkehr an die Hansestadt?

Wenn ja, ist darin eine Kostenerstattung für Verwaltungsaufwand der Stadt enthalten?

 

Antwort:

Die Umlandgemeinden, die zum Stadtverkehr Lüneburg gehören, erstatten der Hansestadt Kosten aufgrund von Vereinbarungen, die zwischen der Hansestadt und den betroffenen Gemeinden abgeschlossen worden sind. Soweit der Kreisverwaltung bekannt, ist darin der Verwaltungsaufwand der Hansestadt nicht einkalkuliert.

 

Frage 5:

Im Wirtschaftsausschuss wurde seitens des EKR auf Nachfrage betont, die

Verhandlungen seien in „familiärer Atmosphäre" geführt worden. Heißt das, dass der tatsächliche Aufwand bzw. eine genaue Begründung für die Kostenerstattung nicht nachgefragt wurde? Wenn nachgefragt wurde: Wie genau wurde die Frage beantwortet?

 

Antwort:

Im Wirtschaftsausschuss ist von keiner Seite gesagt worden, die Verhandlungen mit der Hansestadt seien in familiärer Atmosphäre geführt worden. Vielmehr ist der Begriff der kommunalen Familie genutzt worden um deutlich zu machen, dass seit einigen Jahren nach Einschätzung aller Hauptverwaltungsbeamten Fragen zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Gemeinden in einem positiven Klima geklärt werden. Dies möchte die Kreisverwaltung gern beibehalten.

 

Des Weiteren wurde betont, dass der zusätzliche Erstattungsbetrag nicht Ergebnis einer genauen Kostenberechnung ist, sondern das pauschale Ergebnis einer Verhandlung. Der Betrag ist aber durchaus schlüssig, wenn man bedenkt, dass nicht nur die Sachbearbeitung und Verwaltungsleitung der Hansestadt in erheblichem Umfang eingebunden ist. Auch die politischen Gremien der Hansestadt sind gefordert und neben dem Aufwand r überörtliche Verkehrsinfrastruktur fällt immer wieder Aufwand z.B. für Planung und für Gutachten an.

 

Frage 6:

Ist die Formulierung auf S. 1, vorletzter Absatz, der Ergänzungsvereinbarung so zu verstehen, dass der Landkreis die Zuständigkeit für den ÖPNV bei den Gemeinden, die nicht zur Hansestadt, aber zum Stadtbusverkehr gehören, abgegeben hat? Wenn ja, wurde dies mit den betroffenen Gemeinden abgestimmt?

 

Antwort:

Nein, das ist nicht so zu verstehen. Die Arbeit liegt bei der Hansestadt, die Aufgabe beim Landkreis. Dies ist einer der Gründe für die Kostenerstattung.

 

-EKR-

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung