Vorlage - 2015/033
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Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird beauftragt, die zwischen der Samtgemeinde Ilmenau und dem Landkreis Lüneburg abgestimmte Vereinbarung über die Vermögensauseinandersetzung sowie Aufteilung der laufenden und einmaligen Kosten für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der neuen Grundschule am Schulzentrum Embsen abzuschließen.
Sachlage:
Die Samtgemeinde Ilmenau und der Landkreis Lüneburg haben im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit am Schulstandort in Embsen in einem Gemeinschaftsprojekt auf einem dafür vom Landkreis Lüneburg erworbenen Grundstück eine Mensa für das Schulzentrum und eine neue Grundschule gebaut. Die neuen Schulgebäude wurden im vergangenen Jahr fertiggestellt und
konnten zum laufenden Schuljahr 2014/2015 in Nutzung genommen werden. Auf die entsprechenden Beschlussvorlagen 2012/012, 2012/068 und 2012/203 wird Bezug genommen.
Die Samtgemeinde Ilmenau und der Landkreis Lüneburg traten in der Planungs- und Bauphase gemeinsam als Bauherr und Vertragspartner der beauftragten Planer und ausführenden Firmen auf.
Die anfallenden Kosten wurden getrennt abgerechnet und gebucht. Wo eine direkte Zuordnung der Kosten zur Grundschule oder Mensa nicht möglich war, wurden einvernehmlich individuelle Aufteilungsschlüssel vereinbart.
Nach Fertigstellung und Nutzung der neuen Baulichkeiten gilt es jetzt, die bislang getroffenen Vermögensvereinbarungen sowie die künftige Aufteilung der laufenden und einmaligen Kosten
für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der neuen Grundschule schriftlich zu fixieren.
Dazu haben die Verwaltungen der Samtgemeinde Ilmenau und des Landkreises Lüneburg einen Vereinbarungsentwurf abgestimmt, der nach zwischenzeitlicher Klärung wichtiger Bilanzierungsfragen jetzt dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Der einvernehmlich abgestimmte Vereinbarungstext liegt dieser Vorlage an.
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 58 Absatz1 Ziffer 14 des Niedersächischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 in Verbindung mit den Regelungen
des § 3 der Hauptsatzung des Landkreises Lüneburg. Danach entscheidet über die Verfügung über Vermögen des Landkreises, insbesondere die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, ab einem Vermögenswert von 50.000 € ausschließlich der Kreistag.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Landrat mit dem Abschluss dieser Vereinbarung zu beauftragen.