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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2015/033  

Betreff: Schulzentrum Embsen; Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Samtgemeinde Ilmenau über die Vermögensauseinandersetzung sowie Aufteilung der laufenden und einmaligen Kosten für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der neuen Grundschule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Beyer, DetlefAktenzeichen:35 - 35 00 051
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Beyer, Detlef
Produkte:6.1. 111-320 Liegenschaftsverwaltung/Gebäudemanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
18.02.2015 
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen      
Kreisausschuss
09.03.2015    Kreisausschuss      
Kreistag
23.03.2015 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vereinbarung - Stand 02.02.2015  
Vertrag SGLK Gebäudedefinition  
Vertrag SGLK GebäudedefinitionGrundrissEG  
Vertrag SGLK GebäudedefinitionGrundrissOG  

 

 

 

Anlage/n:

1 Vereinbarungsentwurf mit 3 Übersichtsplänen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung - Stand 02.02.2015 (151 KB)      
Anlage 2 2 Vertrag SGLK Gebäudedefinition (571 KB)      
Anlage 3 3 Vertrag SGLK GebäudedefinitionGrundrissEG (1251 KB)      
Anlage 4 4 Vertrag SGLK GebäudedefinitionGrundrissOG (1198 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, die zwischen der Samtgemeinde Ilmenau und dem Landkreis Lüneburg abgestimmte Vereinbarung über die Vermögensauseinandersetzung sowie Aufteilung der laufenden und einmaligen Kosten für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der neuen Grundschule am Schulzentrum Embsen abzuschließen.

 

 

 

Sachlage:

 

Die Samtgemeinde Ilmenau und der Landkreis Lüneburg haben im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit am Schulstandort in Embsen in einem Gemeinschaftsprojekt auf einem dafür vom Landkreis Lüneburg erworbenen Grundstück eine Mensa für das Schulzentrum und eine neue Grundschule gebaut. Die neuen Schulgebäude wurden im vergangenen Jahr fertiggestellt und
konnten zum laufenden Schuljahr 2014/2015 in Nutzung genommen werden. Auf die entsprechenden Beschlussvorlagen 2012/012, 2012/068 und 2012/203 wird Bezug genommen.

 

Die Samtgemeinde Ilmenau und der Landkreis Lüneburg traten in der Planungs- und Bauphase gemeinsam als Bauherr und Vertragspartner der beauftragten Planer und ausführenden Firmen auf.
Die anfallenden Kosten wurden getrennt abgerechnet und gebucht. Wo eine direkte Zuordnung der Kosten zur Grundschule oder Mensa nicht möglich war, wurden einvernehmlich individuelle Aufteilungsschlüssel vereinbart.

 

 

Nach Fertigstellung und Nutzung der neuen Baulichkeiten gilt es jetzt, die bislang getroffenen Vermögensvereinbarungen sowie die künftige Aufteilung der laufenden und einmaligen Kosten
für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der neuen Grundschule schriftlich zu fixieren.

 

Dazu haben die Verwaltungen der Samtgemeinde Ilmenau und des Landkreises Lüneburg einen Vereinbarungsentwurf abgestimmt, der nach zwischenzeitlicher Klärung wichtiger Bilanzierungsfragen jetzt dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Der einvernehmlich abgestimmte Vereinbarungstext liegt dieser Vorlage an.

 

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 58 Absatz1 Ziffer 14 des Niedersächischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 in Verbindung mit den Regelungen
des § 3 der Hauptsatzung des Landkreises Lüneburg. Danach entscheidet über die Verfügung über Vermögen des Landkreises, insbesondere die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, ab einem Vermögenswert von 50.000 € ausschließlich der Kreistag.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Landrat mit dem Abschluss dieser Vereinbarung zu beauftragen.

 

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