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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Gymnasiale Entwicklung in der Region Lüneburg; Entlastungen für das Gymnasium Oedeme sowie den Schulstandort Scharnebeck  

Kreistag
TOP: Ö 10
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 23.03.2015    
Zeit: 14:00 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2014/371 Gymnasiale Entwicklung in der Region Lüneburg; Entlastungen für das Gymnasium Oedeme sowie den Schulstandort Scharnebeck
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wieske, Michael
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:19.28. 243-000 Allgemeine schulische Aufgaben
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

Vors. Fricke erläutert, dass der Kreisausschuss sich darauf verständigt hat, dass die Punkte 2a 2f aus dem Beschlussvorschlag der Verwaltung Vorlage 2015/063 in diese Sitzungsvorlage aufgenommen werden. Ziffer 2 g soll gestrichen werden.

 

Ltd. KVD Wiese erläutert die Vorlage. Es sei Ziel, mehr Transparenz bei der Vergabe von Schulplätzen herzustellen und den Eltern sowie den Schülern Planungssicherheit zu geben. Es gebe ungebremsten Zuwachs bei den Gymnasien. Im Landkreis Lüneburg halte man genügend Plätze r die gymnasiale Nachfrage vor. Aber es gebe keine Garantie, dass man das Wunsch-Gymnasium besuchen könne. In den vergangenen Jahren haben sich in Oedeme mehr Schülerinnen und Schüler angemeldet als Kapazitäten vorhanden waren. Dort wurde mit der 7-Zügigkeit bereits gegengesteuert. Man musste über den Schulleiter Schülerinnen und Schüler an andere Schulen verweisen. Dies habe zu Verstimmungen und Irritationen geführt, weil Eltern nicht nachvollziehen konnten, warum sie dies erst so spät erfuhren. Deshalb möchte der Landkreis mit der Frage transparent umgehen. Das Losverfahren sei rechtlich zugelassen, doch die Frage sei, ob Eltern tatsächlich das Losverfahren chten oder lieber vorher Klarheit hätten. Der Landkreis Lüneburg arbeite nicht mit Schulbezirken, sondern berate lediglich und im Notfall müsse es zum Losverfahren kommen. Diese Vorlage sehe vor, dass man in Oedeme bis zur 7-Zügigkeit gehen könne. Auch im Bereich Scharnebeck könnte es dazu kommen, dass man die zunächst geplante 8-Zügigkeit nicht halten könne, sondern die 9-Zügigkeit komme. Auch dies versuche man zunächst durch Beratung zu steuern. Die Verwaltung schlage weiter vor, ihr einen Prüfauftrag zu erteilen, um die Möglichkeiten einer Integrierten Gesamtschule (IGS) am Standort Adendorf oder Bardowick zu untersuchen.

 

KTA Kamp hrt aus, dass im Vorfeld zu hören war, dass man beabsichtige, einen Schulbezirk über die Schulen zu legen und dass es nicht mehr möglich sei, Landkreisschulen von allen Schülerinnen und Sclern besuchen zu lassen. Manches sei für die Eltern nicht nachvollziehbar, doch die Vorlage sei deutlich verfasst, schaffe Klarheit und sollte kein Unbehagen auslösen. Im „stillen Kämmerlein“ wurden in den letzten Jahren Schülerge von Schulleitungen umgeleitet. Dies habe zu Unmut geführt und war nicht transparent. Das Aufnahmeverfahren bleibe rechtlich gesehen so wie es war. In der Vorlage gehe es um eine Beratung der Eltern. Es sei normales Anliegen eines Schulträgers, die Schülerströme durch Überzeugung zu lenken um Kapazitäten bestmöglich zu nutzen. Diese Lenkung passiere nicht über einen Schulbezirk, nicht über Zwang, sondern über eine Einsicht bei den Eltern. Die Wahlfreiheit sei nach wie vor gegeben. Er sei LR Nahrstedt und dem Oberbürgermeister dankbar, dass sie sich der Problematik aktiv angenommen haben und bittet um Zustimmung zu der Vorlage. Abschließend begrüßt er ausdrücklich den Prüfauftrag IGS.

 

KTA Rehfeldt nscht sich nach den Erläuterungen seiner Vorredner eine breite Zustimmung zur Vorlage. Die Verwaltungen von Hansestadt und Landkreis neburg bemühen sich um Transparenz und ein besseres Verfahren in den betroffenen Grundschulbezirken für die Schulstandorte Oedeme und Scharnebeck und um eine gemeinsame gute Lösung. Der Bildungsauftrag der Schulen besage, dass eine optimale Lern- und Sozialstruktur entstehen und vorgehalten werden soll. Die Verantwortung des Landkreises müsse langfristig gewährleistet sein. Der Container-Unterricht dürfe nur eine Übergangslösung sein, um der Verantwortung und der rsorgepflicht des Landkreises gerecht zu werden. Es müsse gegengesteuert werden. Dem Vorschlag sollte der Kreistag zustimmen und die pädagogischen Sichtweisen sollten vorrangig diskutiert werden.

 

KTA Plaschka erläutert, dass aus Sicht der Gruppe FDP/Die Unabhängigen die Diskussion unglücklich verlaufen sei. Als der Schulgrundsatz getagt habe und die ersten Vorlagen gesichtet wurden, war es für sie völlig einsichtig, warum es so wie vorgeschlagen laufen soll. Im Schulausschuss stellte sich aber heraus, dass mit den Betroffenen im Vorfeld gar nicht geredet worden sei, sondern diese Empfehlung „durchgedrückt“ werden sollte. Es sei mit dem Schulleiteiter von Oedeme und den Elternvertretern nicht gesprochen worden. Dies wurde jetzt teilweise nachgeholt. Das Hauptproblem sei aus ihrer Sicht, dass der Begriff Schulbezirk sehr gemieden werde. Es sei r Eltern schwer nachzuvollziehen, dass das Gymnasium Oedeme eine landkreiseigene Schule sei, obwohl diese im Stadtgebiet liege. Es müssen noch viele Gespräche geführt werden. Für einen betroffenen Schüler spiele die Trägerschaft keine Rolle. Sie plädiere für die freie Wahl nach Möglichkeit. Das Losverfahren entspreche auch nicht unbedingt dem Wunsch der betroffenen Kinder und deren Eltern.

 

KTA Walter findet den Protest um die Vorlage berechtigt. Gemeinde- und Elternräte haben sich geäert und durchaus konstruktive Vorschläge unterbreitet. Es fehlten im Vorfeld der Dialog mit den Betroffenen und konstruktive Gespräche, die andere Ansätze zur Lösung gebracht hätten. Die Vorlage sei ein „Diktat von oben“ ohne Weitblick auf Kapazitäten im gesamten Kreisgebiet. Es wurde nur punktuell geschaut, wo es momentan Schwierigkeiten gebe und nicht alle Kapazitäten im Landkreis in Betracht gezogen. Daher sei der Ansatz einer mittelfristigen Lösung nicht gefunden worden. Im neuen Schulgesetz soll das Losverfahren wieder möglich sein, sodass die Begründung für die Vorlage, wie sie ursprünglich vorgelegt und im Schulausschuss diskutiert wurde, gar nicht mehr vorhanden sei. Daher war die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion sehr verwundert, dass diese Vorlage auf der Tagesordnung stand und nicht komplett geändert wurde. Die Stellungnahme, die aus ihrer Sicht in eine neue Vorlage gehört hätte, fand man unter dem Antrag zu TOP 15 wieder. Dies sei im Kreisausschuss zwar besprochen worden, dennoch passe dieser Beschlussvorschlag nicht zur Vorlage. Die Vorlage mit den Hinleitungsgebieten widerspreche dem neuen Beschlussvorschlag, wo eine Kapazitätsgrenze festgesetzt wurde und wo wieder auf das Losverfahren zurückgegriffen werden soll. Sie begrüße es, dass Gespräche mit Elternräten geführt werden sollen, wie von diesen gefordert. Man müsse auf Freiwilligkeit und nicht auf „Diktat von oben“ setzen. Sie könne beim Prüfauftrag IGS nicht nachvollziehen, dass man sich allein auf den Standort beziehe. So ein wichtiges Thema gehöre separat diskutiert. Die Auswirkungen auf das gesamte Kreisgebiet werden nicht betrachtet.

 

KTA Blume findet die Vorbereitung dieses Tagesordnungspunktes sehr schwach. Diese Vorlage sei durch den Schulgrundsatzausschuss, den Schulausschuss und durch den Kreisausschuss gegangen und war bis vor kurzem Stand der Dinge. Dann kam zum Antrag der CDU/Bündnis 21 RPR-Fraktion unter TOP 15 ein aktualisierter Beschlussvorschlag der Verwaltung und dies könne er nicht nachvollziehen. Inhaltlich passe dies nicht zum Antrag seiner Fraktion, sondern wenn überhaupt zu TOP 10. Im heutigen Kreisausschuss habe man darüber gesprochen, und es sei zumindest bei ihm so angekommen, dass das, was Ziffer 2 Buchstabe A bis F der aktualisierten Verwaltungsvorlage zu dem Antrag bei TOP 15 gewesen sei, nun an die Stelle dessen treten soll, was unter TOP 10 wiedergegeben sei. Jetzt höre es sich so an, als ob es um eine Ergänzung gehe. Es finden sich viele inhaltliche Ungereimtheiten. Durch den Kreisausschussbeschluss vom 16.02.2015 werde die Kapazität bei der Schule in Scharnebeck von der 8- auf die 9-Zügigkeit begrenzt. Die Verteilungsregelung für das Gymnasium Oedeme gehe für ihn gar nicht. Er bittet die Sitzung zu unterbrechen, um einen einheitlichen Informationsstand herzustellen.

 

KTA Stoll kann nicht nachvollziehen, warum Schüler einen längeren Fahrweg in Kauf nehmen sollten, wenn diese in Sichtweite des Gymnasiums wohnen. Mit dem Dialogforum TOP 15 und einem Losverfahren habe die Fraktion Die Linke kein Problem, wenn die Eltern dies bevorzugen sollten. Auch Salzhausen aus Kostengründen abzulehnen greife nach Ansicht der Linken nicht.

 

KTA Peters zeigt Verständnis für die emotionale Diskussion, weil es um eine Einschränkung von Freiheitsrechten gehe. Der Landkreise bemühe sich, dem dringenden Wunsch des Gymnasiums Oedeme und des Schulelternrates nach 6-Zügigkeit nachzukommen. Berechnungen deuten darauf hin, dass man spätestens im Schuljahr 2016/2017 und im Schuljahr darauf in die 8-Zügigkeit gerate, wenn die Übergangsquoten gleich bleiben und nichts unternommen werde. Er vermisse konstruktive Vorschläge der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion anstatt nur Fehler zu suchen. Wenn wir stadtnahe Gymnasien haben, die Hansestadt sei konstruktiv beteiligt und baue am Johanneum sogar an, dann sollte man eine gemeinsame Linie finden. Niemand soll gezwungen werden. Der richtige Weg sei Beratung, Freiwilligkeit und Transparenz.

 

KTA Führinger erinnert an den Beschluss des Schulgrundsatzausschusses zur Öffnung des Schulzentrums Scharnebeck für die Ortsteile Lüne und Ebensberg im Jahr 2004/2005 vor dem Hintergrund, dass ein eigenständiges Gymnasium in Bleckede Schüler aus Scharnebeck abziehen würde und insofern ein Ersatz geschaffen werden sollte. Er frage sich, warum diese Überlegung nun in Frage gestellt und aufgehoben werden soll. Das Gymnasium Scharnebeck genieße heute einen sehr guten Ruf, was neben den baulichen Ertüchtigungen insbesondere der dortigen Leitung zu verdanken sei. Er könne nicht nachvollziehen, warum dieser Schule die Schüler entzogen werden sollten. Vorrausschauende Schulpolitik sehe anders aus. Er appelliere an die Gruppe SPD und Grüne, von ihrem Vorhaben abzusehen.

 

KTA Plaschka findet die Umleitung der Schülerströme durchaus legitim, auch wenn das Verfahren insgesamt unglücklich gelaufen sei. Den Eltern von Gymnasiasten die Wahlfreiheit im Grundsatz zu lassen sei ein höchst liberaler Ansatz und den sollte man beibehalten. Die Einrichtung einer neuen IGS sei in den Hintergrund gerückt, wobei dies ein wichtiges schulpolitisches Thema sei. Ihr sei nicht bekannt, ob es aus den Bereichen Adendorf und Bardowick entsprechende Initiativen seitens der Eltern oder der Lehrer dazu gebe. Daher sehe sie das als rein politisches Anliegen der rot-grünen Mehrheitsgruppe.

 

KTA Perschel verkündet, dass die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion der Vorlage auf keinen Fall zustimmen werde. Vor zwei Jahren habe seine Fraktion ein Schulgutachten gefordert. Der Landrat war gegen ein teures Gutachten und wollte dies der Verwaltung überlassen. Man müsse jedoch auch nach dem Schüler- und Elternwillen fragen und alle in den Prozess einbinden. Transparenz und Beteiligung könne er bei dem Vorgehen nicht erkennen.

 

KTA Jaschke erläutert, dass ohne das Dialogforum seine Fraktion der Vorlage nicht zugestimmt hätte, weil es seiner Fraktion an Transparenz gemangelt habe. Bei der neuen IGS teile er allerdings die Ansicht der Gruppe SPD und Grüne. Die Linke-Fraktion sei für eine breite Beteiligung.

 

KTA Dziuba-Busch erinnert ebenfalls an die Forderung ihrer Fraktion nach einem neuen Schulgutachten, weil die Probleme absehbar waren. Dies sei damals von der Mehrheitsgruppe abgelehnt worden. Heute deute das Chaos bei den Formalien darauf hin, dass man inhaltlich noch nicht klar sei, wie es laufen soll und tatsächlich die Betroffenen nicht ausreichend angehört wurden.

 

KTA Kamp hat den Eindruck, dass der Frust der letzten Jahre an dieser Vorlage ausgelassen wird. Das sei nicht in Ordnung. Im Kreisausschuss vor dem heutigen Kreistag habe man TOP 10/TOP 15 der heutigen Sitzung vorbereitet. Die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion habe dies gefordert und es sei nicht fair, der Verwaltung vorzuwerfen, dass es nun in einigen Passagen nicht mehr passe. Die Mehrheitsgruppe stimme einem Dialog zu, dieser brauche jedoch Leitplanken. Man setze auf die Freiwilligkeit der Eltern und chte auf ein Losverfahren möglichst verzichten. Seine Gruppechte zu einer einvernehmlichen Regelung kommen.

 

KTA Stilke erinnert daran, dass bereits vor etwa sieben Jahren eine Kapazitätsbegrenzungr Oedeme gefordert wurde. Er habe an einer Schule unterrichtet, die 12-zügig war und wisse um das Chaos. Der Elternrat in Bardowick wollte zu dem Zeitpunkt eine Oberschule mit gymnasialem Zug. Da es diese damals nicht gab, nne man daraus schließen, dass die Eltern eigentlich eine IGS haben wollten. Der Bedarf war zumindest bei den damaligen Eltern vorhanden. Diese IGS würde die Gesamtkapazität des gymnasialen Zweiges sowohl in der Stadt als auch im Landkreis erhöhen und demzufolgennten Schülerströme entsprechend besser und sinnvoll geleitet werden. Gegen ein neues Gymnasium sprechen nicht zuletzt die Kosten. Die Gruppe SPD und Grüne werde alles versuchen, um die Kapazitätsobergrenze nicht zu überschreiten und dies sei schulpolitisch sinnvoll. Die Verwaltungsempfehlung stelle Planungssicherheit für die Eltern her.

 

KTA Köhlbrandthrt aus, dass es nur ein Ziel gebe, nämlich die Gespräche mit den Eltern zu führen, um zu einer guten Lösung für alle Beteiligten zu kommen. Dies sei der einzige Weg. Man müsse versuchen, möglichst allen eine vernünftige Standortwahl zu geben. Er bittet um Zustimmung zur Vorlage, um für die Eltern etwas Positives zu bewirken.

 

KTA Aden-Meyer kritisiert die sich wiederholenden Diskussionsinhalte und vermisst eine inhaltliche Auseinandersetzung. Die CDU wolle offenbar beim Bildungs- und Erziehungsauftrag die Verantwortung nicht übernehmen.

 

KTA Glodzei bittet bei einem Dialogforum auch an die Schülerinnen und Schüler der aufnehmenden Schulen zu denken.

 

KTA Walter stellt heraus, dass es um inhaltliche Unstimmigkeiten in der Vorlage gehe und weniger um eine juristische Kritik daran. Es gebe unterschiedliche Aussagen in den Beschlüssen. In dem einen stehen Umlenkgebiete, in dem anderen werde gelost. Die Verwaltung sollte die Vorlage zurückziehen.

 

LR Nahrstedt schlägt vor, den Beschlussvorschlag zu TOP 10 zurückzuziehen und stattdessen über TOP 15 Punkt 2 abzustimmen.

 

Auf Antrag von KTA Dubber wird die Sitzung unterbrochen. Der Beschluss wird einstimmig bei einer Enthaltung gefasst.

 

Vors. Fricke verkündet anschließend, dass die Verwaltung den ursprünglichen Beschlussvorschlag zu TOP 10 zurückzieht. Stattdessen werde an dieser Stelle über TOP 15 Punkt 2 Buchstaben A bis F abgestimmt.

 

Anschließend wird über den Zusatz „IGS“ abgestimmt.

 

-5-

Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a) Auf der Grundlage der Vorlage 2014/371 wird nach § 59 a Abs. 1 und 5 NSchulG eine Kapazitätsobergrenze für das Gymnasium Oedeme mit maximal sieben Zügen festgelegt. Eine Belegung mit weniger Zügen je nach konkreter Bedarfslage und Absprache der Beteiligten ist dadurch nicht ausgeschlossen.

 

b)               Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Kapazitätsobergrenze, ist zu losen, wobei laut Verfügung der Landesschulbehörde vom 09.03.2015 das Losverfahren auf Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Hansestadt Lüneburg zu beschränken ist, wenn dadurch die Kapazitätsobergrenze eingehalten werden kann.

 

c)               Im Schulzentrum Scharnebeck können insgesamt bis zu neun Züge aufgenommen werden, wobei in der Regel fünf Züge auf das Bernhard-Riemann-Gymnasium und vier Züge auf die Oberschule am Schiffshebewerk entfallen. Eine formale Kapazitätsobergrenze im Sinne des Gesetzes wird für das Schulzentrum Scharnebeck nicht festgesetzt.

 

d) Mit der Aufhebung des Beschlusses des Schulgrundsatzausschusses aus dem Jahre 2004 zu Sonderregelungen in der Schülerbeförderung für das Schulzentrum Scharnebeck greifen von nun an die Regeln für die Schülerbeförderung, die für alle Schulen im Landkreis gelten.

 

e)              Der Landkreis Lüneburg ist bestrebt, die betroffenen Eltern über das Bildungsangebot zu informieren. Insbesondere Losverfahren sollen möglichst durch einvernehmliche, freiwillige Lösungen vermieden werden. Deshalb ist die Kreisverwaltung beauftragt, mit den Eltern in den Grundschulbezirken Deutsch Evern und Dahlenburg zu reden, um die Anwahl der Wilhelm-Raabe-Schule oder des Johanneums (Deutsch Evern) bzw. des Gymnasiums Bleckede (Dahlenburg) zu empfehlen. Bei Bedarf werden direkte Buslinien eingerichtet. 

 

f)              Die Verwaltung der Hansestadt wird entsprechende Gespräche mit den Eltern der Grundschulbezirke Hasenburger Berg, Häcklingen und Rotes Feld führen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 5 Enthaltungen

 

Die Kreisverwaltung prüft zudem, ob die Einrichtung einer weiteren integrierten Gesamtschule am Standort Adendorf oder Bardowick glich ist.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich

 

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