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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2015/063  

Betreff: Antrag der Fraktion CDU/Bündnis 21 RRP vom 08.03.2015 (Eingang: 09.03.2015);
Einrichtung eines Dialogforums Schule
(im Stande der 1. Aktualisierung vom 17.03.2015)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Krumböhmer, Jürgen
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
23.03.2015    Kreisausschuss      
Kreistag
23.03.2015 
Kreistag geändert beschlossen   
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
Kreisausschuss
Kreistag

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU Dialogforum Schule  

 

 

 

 

 

 

Anlage:

Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag CDU Dialogforum Schule (76 KB)      

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion:

„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Dialogforum Schule einzurichten, um den Elternwillen bei der Anwahl der weiterführenden Schulen möglichst optimal mit den bestehenden Angeboten in Stadt und Kreis in Einklang zu bringen.

 

Dem Dialogforum sollen Vertreter von Schulleitungen und Eltern der betroffenen abgebenden und aufnehmenden Schulen angehören. Die Landkreisverwaltung (und ggf. Stadtverwaltung) sollte sich dabei zunächst auf die Moderation beschränken und die Ergebnisse in die politischen Gremien hineintragen.

Aktualisierter Beschlussvorschlag der Verwaltung vom 17.03.2015:
1.              Der Antrag der Fraktion CDU/Bündnis 21 RRP vom 08.03.2015, ein Dialogforum Schule einzurichten, wird abgelehnt.

 

2. Es wird festgestellt:

 

a) Auf der Grundlage der Vorlage 2014/371 wird nach § 59 a Abs. 1 und 5 NSchulG eine Kapazitätsobergrenze für das Gymnasium Oedeme mit maximal sieben Zügen festgelegt. Eine Belegung mit weniger Zügen je nach konkreter Bedarfslage und Absprache der Beteiligten ist dadurch nicht ausgeschlossen.

 

b)               Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Kapazitätsobergrenze, ist zu losen, wobei laut Verfügung der Landesschulbehörde vom 09.03.2015 das Losverfahren auf Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Hansestadt Lüneburg zu beschränken ist, wenn dadurch die Kapazitätsobergrenze eingehalten werden kann.

 

c)               Im Schulzentrum Scharnebeck können insgesamt bis zu neun Züge aufgenommen werden, wobei in der Regel fünf Züge auf das Bernhard-Riemann-Gymnasium und vier Züge auf die Oberschule am Schiffshebewerk entfallen. Eine formale Kapazitätsobergrenze im Sinne des Gesetzes wird für das Schulzentrum Scharnebeck nicht festgesetzt.

 

d) Mit der Aufhebung des Beschlusses des Schulgrundsatzausschusses aus dem Jahre 2004 zu Sonderregelungen in der Schülerbeförderung für das Schulzentrum Scharnebeck greifen von nun an die Regeln für die Schülerbeförderung, die für alle Schulen im Landkreis gelten.

 

e)              Der Landkreis Lüneburg ist bestrebt, die betroffenen Eltern über das Bildungsangebot zu informieren. Insbesondere Losverfahren sollen möglichst durch einvernehmliche, freiwillige Lösungen vermieden werden. Deshalb ist die Kreisverwaltung beauftragt, mit den Eltern in den Grundschulbezirken Deutsch Evern und Dahlenburg zu reden, um die Anwahl der Wilhelm-Raabe-Schule oder des Johanneums (Deutsch Evern) bzw. des Gymnasiums Bleckede (Dahlenburg) zu empfehlen. Bei Bedarf werden direkte Buslinien eingerichtet.

 

f)              Die Verwaltung der Hansestadt wird entsprechende Gespräche mit den Eltern der Grundschulbezirke Hasenburger Berg, Häcklingen und Rotes Feld führen.

 

g) Damit ist dem Anliegen eines „Dialogforums Schule“ bereits genügt.

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Zur Beschlussfassung in der Kreistagssitzung am 23. März 2015 stellt die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion den als Anlage beigefügten Antrag. Zur Begründung siehe Antrag.

Aktualisierte Sachlage vom 17.03.2015:

Ziel des Antrages der Fraktion CDU/Bündnis 21-RRP ist, „den Elternwillen bei der Anwahl der weiterführenden Schulen möglichst optimal mit den bestehenden Angeboten in Stadt und Kreis in Einklang zu bringen.“ Dies ist auch das Ziel der Bestrebungen der Kreisverwaltung in den letzten Jahren. Erstmals sollen die Gespräche zum Schuljahr 2015/2016 nicht erst nach der Anmeldung der Schülerinnen und Schüler beginnen. Um nach Möglichkeit durch Information der betroffenen Eltern schon frühzeitig eine freiwillige Anwahl städtischer Gymnasien zu bewirken, soll bereits vor der Anwahlentscheidung das Gespräch gesucht werden. Andere Überlegungen stehen und standen nie im Raum.

 

Nachdem nun die Änderung des § 59 a NSchulG vom Land nicht weiter verfolgt wird, kann das ursprüngliche Vorhaben, der Schulleitung des Gmnasiums Oedeme Empfehlungen für die Beratung der betroffenen Eltern an die Hand zu geben, nicht aufrechterhalten bleiben. Deshalb wird eine Kapazitätsobergrenze für das Gymnasium Oedeme vorgeschlagen, mit der Folge, dass bei einem Überschreiten gelost werden muss. Nach Erlass der Landesschulbehörde gelten die Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Hansestadt Lüneburg dabei als auswärtige Schüler. Für das Losverfahren ist die Schulleitung zuständig; die vorgesetzte Stelle ist die Landesschulbehörde.

 

Aufgrund der aktuellen Prognosezahlen, ist die Situation im Schulzentrum Scharnebeck zu beobachten, weil insgesamt eine Zehnzügigkeit möglich ist, aber nur Platz für maximal neun Züge zur Verfügung steht. Die Festlegung einer formalen Kapazitätsobergrenze ist aber noch nicht geboten.

 

Der Vorschlag der Fraktion CDU/Bündnis 21-RRP wird somit bereits aufgegriffen. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Kreisverwaltung beabsichtigt, mit den jeweilig betroffenen Eltern über die konkrete Situation ihrer Kinder auf der Ebene der einzelnen Grundschulbezirke zu reden. Ein Großforum wird nicht als zielführend angesehen.

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