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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anfrage der FDP-Fraktion vom 20.02.15 (Eingang: 23.02.15); Sicherung der Nachwuchsgewinnung für die Kreisverwaltung  

Kreistag
TOP: Ö 17.3
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 23.03.2015    
Zeit: 14:00 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2015/054 Anfrage der FDP-Fraktion vom 20.02.15 (Eingang: 23.02.15);
Sicherung der Nachwuchsgewinnung für die Kreisverwaltung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Ruth, Sigrid
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss

LR Nahrstedt beantwortet die Anfrage der FDP-Fraktion. Er beschränkt sich auf eine knappe Beantwortung und den Hinweis, dass die ausführliche Antwort in das Protokoll aufgenommen wird. Die Anfrage lautet wie folgt:

 

Der durch den demographischen Wandel verstärkte Fachkräftemangel in Deutschland betrifft nicht nur die private Wirtschaft, sondern auch den öffentlichen Dienst.

Der dbb Beamtenbund geht davon aus, dass sich der Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst durch die altersbedingten Personalabgänge in den kommenden Jahren verschärfen wird. (vgl. Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 17.11.2014).

 

Der dbb Beamtenbund fordert daher eine „Personaloffensive", um junge Menschen für den öffentlichen Dienst zu begeistern. Aus Sicht des dbb muss der öffentliche Dienst zukünftig attraktive Arbeits- und Einkommensbedingungen bieten, um hochqualifizierte junge

Menschen anzusprechen.

 

Aufgrund der demographischen Entwicklung steht der Landkreis mit Blick auf den sich abzeichnenden Fachkräftemangel als öffentlicher Arbeitgeber vor der  zentralen Herausforderung, auch in Zukunft qualifizierten Nachwuchs für die Verwaltung zu gewinnen.

Aus diesem Grund ist ein Konzept der Kreisverwaltung mit konkreten Maßnahmen zur

Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung notwendig.“

 

Frage 1:

Ist seitens der Kreisverwaltung geplant, ein aktuelles Konzept zur Nachwuchsgewinnung zu entwickeln und dem Kreistag vorzulegen?

Antwort:

r Nachwuchsführungskräfte ist ein Konzept vorgesehen, mit dem der Führungskräftebedarf gedeckt werden soll. Vorgeschaltet sind Maßnahmen, die das Ziel haben, qualifizierte Mitarbeiterinnen für die Übernahme von Führungsfunktionen zu gewinnen. Im AFP wurde darüber berichtet.

 

Nachwuchsgewinnung für den Bereich der Ausbildung wird aktiv betrieben

  • Durch Ausschreibungen in Tageszeitungen oder auf  Internetplattformen
  • Auszubildende des Landkreises Lüneburg  stellen beim jährlichen Berufsfindungsmarkt der berufsbildenden Schulen Lüneburg die Ausbildungsberufe vor.
  • Der Landkreis Lüneburg ist beim „Speed-Dating“ der Bundesagentur für Arbeit für Ausbildungsplatzsuchende vertreten.

 

Es ist wichtig, in diesem  Bereich flexibel zu reagieren, um geeigneten Nachwuchs

zu finden. Ein starres Konzept hilft nicht weiter.

 

Die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf die ausgeschriebenen Ausbildungsplätze unterliegt zwar Schwankungen. Es ist jedoch in den letzten 10 Jahren kein Rückgang der Bewerberzahlen festzustellen.

 

Auffällig ist dagegen, dass die „Ausbildungseignung“ der Bewerberinnen und Bewerber

abnimmt. Das ist ein Ergebnis der Einstellungstests der Deutschen Gesellschaft für

Personalwesen e.V. (DGP). Die Einstellungstests übernimmt  die DGP für den Landkreis Lüneburg. Die fehlende Ausbildungseignung lässt sich durch ein Konzept nicht beheben.

 

Auswahl und Einstellung von Auszubildenden und Nachwuchskräften im Beamtenbereich bis zur Laufbahngruppe 2, 1. sind von Kreisausschuss und Kreistag auf den Landrat

delegiert worden.

 

Aus den vorgenannten Gründen ist nicht beabsichtigt, ein Konzept zu entwickeln und dem Kreistag vorzulegen. Wir werden weiterhin in bewährter Form im AFP berichten und aktuell diskutieren.

 

Frage 2:

Wie viele Ausbildungsplätze werden in der Kreisverwaltung in den nächsten Jahren zur Verfügung gestellt und wird dabei der im Haushaltsplan 2015 vorgesehener Stellenansatz erhöht?

Antwort:

Es werden weiterhin jährlich 6 Plätze für Auszubildende und Nachwuchskräfte im Beamtenverhältnis für den Bereich der allgemeinen Verwaltung zur Verfügung gestellt.

 

Darüber hinaus stehen derzeit insgesamt 4 Ausbildungsplätze für das duale Studium

Soziale Arbeit zur Verfügung sowie 1 Ausbildungsplatz für das duale Studium der Wirtschaftsinformatik.

 

Bedarfsgerecht werden darüber hinaus in der Kernverwaltung Ausbildungsplätze für die

Berufe Hygienekontrolleur und Lebensmittelkontrolleur und bei SBU für den Beruf Straßenwärter und Straßenwärterin angeboten.

 

Mit den insgesamt 6 Auszubildenden pro Ausbildungsjahrgang für die allgemeine Verwaltung und den insgesamt 5 Auszubildenden der anderen beiden genannten dualen Studiengänge sind die personellen und infrastrukturellen Ausbildungsmöglichkeiten beim Landkreis Lüneburg maximal ausgelastet.

 

Eine Erhöhung der Zahlen würde dazu führen, dass Qualitätsstandards nicht eingehalten werden können.

 

Es ist deshalb nicht beabsichtigt, die Stellenansätze für Nachwuchskräfte zu erhöhen.

 

 

Frage 3:

Inwieweit werden seitens der Kreisverwaltung konkrete Maßnahmen zur gezielten Nachwuchswerbung durchgeführt?

              Antwort:

Die Frage wurde zu Frage 1 beantwortet.

 

Frage 4:

Wie viele Bewerbungen für Ausbildungsplätze und duale Studienplätze sind in der Kreisverwaltung in den Jahren 2012 bis 2014 eingegangen?

Antwort:

r das Ausbildungsjahr 2012 sind eingegangen:

  • 145 Bewerbungen für Kreisinspektoranwärterstellen
  • 108 Bewerbungen auf die Ausbildungsstellen der Verwaltungsfachangestellten.

 

r die Kreisinspektoranwärterstellen mussten zwei Auswahlverfahren durchgeführt werden, weil im ersten Durchgang nicht ausreichend Bewerber und Bewerberinnen gefunden

wurden.

 

r das Ausbildungsjahr 2013 sind eingegangen

  • 170 Bewerbungen für Kreisinspektoranwärterstellen
  • 183 Bewerbungen auf die Ausbildungsstellen der Verwaltungsfachangestellten

 

r beide Ausbildungsgänge mussten zwei Auswahlverfahren durchgeführt werden, weil im ersten Durchgang nicht ausreichend geeignete Bewerber und Bewerberinnen gefunden wurden.

 

r das Ausbildungsjahr 2014 sind eingegangen

  • 119 Bewerbungen für Kreisinspektoranwärterstellen
  • 93 Bewerbungen auf die Ausbildungsstellen der Verwaltungsfachangestellten
  • 86 Bewerbungen für das neu eingeführte duale Studium Soziale Arbeit

 

r das Ausbildungsjahr 2015 sind eingegangen

  • 107 Bewerbungen für Kreisinspektoranwärterstellen
  • 75 Bewerbungen für Ausbildungsstellen der Verwaltungsfachangestellten

 

Frage 5:

Welche Schulabschlüsse und Durchschnittsnoten haben die Bewerberinnen und Bewerber aufgewiesen?

Antwort:

Schulabschlüsse werden im Bewerbungsverfahren geprüft, Statistiken über die Schulabschlüsse von Bewerbern und Bewerberinnen und insbesondere Durchschnittsnoten im

Abschlusszeugnis werden für eine Eignungsprognose nicht geführt. Sie sind nicht aussagekräftig. Die Eignung wird im Rahmen von schriftlichen und mündlichen Eignungsuntersuchungen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e.V. geprüft.

 

Frage 6:

Wie stellt sich das Verhältnis zwischen eingestellten und abgelehnten Bewerberinnen und Bewerbern dar?

Antwort:

Beispielhaft im Jahr 2014

bei Verwaltungsfachangestellten: ca. 3 zu 90,

bei Kreisinspektoranwärtern: ca. 3 zu 116,

bei Sozialarbeitern: 2 zu 84.

 

Frage 7:

Wie hoch ist die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber, die trotz Zusage den Ausbildungsplatz in der Kreisverwaltung aus dem Grund nicht angetreten haben, dass eine Ausbildung bei einem anderen öffentlichen oder privaten Arbeitgeber oder ein Studium vorgezogen wurde?

Antwort:

Zugesagte Ausbildungsplätze sind bisher nur in wenigen Ausnahmefällen nicht angetreten worden.

 

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