Das Vorschlagsrecht für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit wird unter Anwendung des Verteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer gemäß § 71 Absatz 2 NKomVG wie folgt verteilt:
Gruppe SPD/Grüne:1 Wahlvorschlag CDU-RRP-Fraktion: 1 Wahlvorschlag
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter ist gemäß § 28 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
Auf Vorschlag der Gruppe SPD/Grüne und der CDU-RRP-Fraktion werden die folgenden Personen gewählt:
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19.01.2015 - Kreisausschuss
N 8 - ungeändert beschlossen
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23.03.2015 - Kreistag
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Das Vorschlagsrecht für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit wird unter Anwendung des Verteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer gemäß § 71 Absatz 2 NKomVG wie folgt verteilt:
Gruppe SPD/Grüne:1 Wahlvorschlag CDU-RRP-Fraktion: 1 Wahlvorschlag
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter ist gemäß § 28 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
Auf Vorschlag der Gruppe SPD/Grüne und der CDU-RRP-Fraktion werden die folgenden Personen gewählt:
Gruppe SPD/Grüne: KTA Nicole Ziemer
CDU/RRP-Fraktion: KTA Meinhard Perschel
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 3 Enthaltungen