Beschlussvorschlag:
1. Gemäß § 32 Abs. 2 NLO wird der Sitzverlust des Kreistagsabgeordneten Uwe Schulze aufgrund Verzicht gemäß § 32 Abs. (1) Ziffer 1 NLO festgestellt.
2. Herr Jürgen Elvers ist gemäß § 39 Abs. (1) NLO durch den Landrat zu verpflichten und gemäß § 23 NLO auf die ihm nach den §§ 20 bis 22 NLO obliegenden Pflichten hinzuweisen.