Auszug - Anwendung der Vorschriften des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) beim Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung (SBU); Verschiebung des Umstellungstermins auf den 01.01.2012
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Nehring erinnert, dass seit dem 01.01.2006 die Möglichkeit bestehe, den Haushalt nach dem Neuen Kommunalen Rechnungswesen zu führen. Das sei in gewisser Weise auch für die Eigenbetriebe gedacht, zu denen auch der Betrieb Straßenbau und –unterhaltung zähle. Momentan werde der Haushalt des Eigenbetriebs nach dem HGB geführt. Es deute sich an, dass das Land auch diese Form zukünftig gelten lassen werde. Demnach könnten beide Varianten angewendet werden. Auf die entsprechende Regelung des Landes müsse man noch warten. Somit werde der Eigenbetrieb bis dahin weiter nach dem HGB geführt.
KTA Pfeiffer hält ein einheitliches Rechnungswesen für den Landkreis Lüneburg für angebracht.
-SBU-
Beschluss:
Der am 20.02.2006 vom Kreistag (Vorlage 2006/013) ursprünglich beschlossene Umstellungstermin auf das Neue Kommunale Rechnungswesen zum 01.01.2009, verlängert mit Beschluss des Kreistages vom 05.05.2008 (Vorlage 2008/046) auf den 01.01.2011, wird für den kreiseigenen Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung um ein Jahr auf den 01.01.2012 verschoben.
Für den Eigenbetrieb bleibt bis dahin § 113 Abs. 1 NGO in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung anwendbar.
Abstimmungsergebnis: einstimmig