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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2010/227  

Betreff: Anwendung der Vorschriften des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) beim Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung (SBU);
Verschiebung des Umstellungstermins auf den 01.01.2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Ruth, RobertAktenzeichen:S
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge:
Betriebs- und Straßenbauausschuss
06.10.2010 
Betriebs- und Straßenbauausschuss ungeändert beschlossen   
Kreistag
08.11.2010 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Anlagen:

Anlagen:

Keine

Beschlussvorschlag:

Der am 20.02.2006 vom Kreistag (Vorlage 2006/013) ursprünglich beschlossene Umstellungstermin auf das Neue Kommunale Rechnungswesen zum 01.01.2009, verlängert mit Beschluss des Kreistages vom 05.05.2008 (Vorlage 2008/046) auf den 01.01.2011, wird für den kreiseigenen Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung um ein Jahr auf den 01.01.2012 verschoben.

Für den Eigenbetrieb bleibt bis dahin § 113 Abs. 1 NGO in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung anwendbar.

Sachlage:

Sachlage:

Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 15.11.2005, gültig ab 01.01.2006, wurde das traditionelle kameralistische Rechnungswesen durch einen an das kaufmännische Rechnungswesen angelehnten Rechnungsstil (NKR) abgelöst. Diese Regelung sollte zunächst grundsätzlich auch für Eigenbetriebe gelten.

Bis zu einem möglichen Umstellungszeitpunkt konnten Eigenbetriebe nach altem Recht (HGB) wirtschaften. Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 20.02.2006 zunächst die Umstellung für den Eigenbetrieb zum 01.01.2009 beschlossen.

Mittlerweile gab es dann aber hinsichtlich der Anwendung der NKR Vorschriften für bestehende Eigenbetriebe beim Land Niedersachsen ernsthafte Signale, dass entgegen der bisherigen Haltung eine Umstellung auf NKR nicht mehr zwingend notwendig sein könnte. Vor diesem Hintergrund hatte die Betriebsleitung dem Kreistag vorgeschlagen, den bisherigen Umstellungstermin um zwei Jahre auf den 01.01.2011 zu verschieben, um die erwartete Rechtsänderung abzuwarten. Der Kreistag hatte in seiner Sitzung am 05.05.2008 daher beschlossen, den Termin einer möglichen Umstellung auf NKR auf den 01.01.2011 zu verschieben. Für den Landkreis (Kernverwaltung) entstanden hierdurch keine Nachteile.

Das bedeutete, dass SBU mindestens bis zu diesem möglichen Umstellungstermin weiterhin nach HGB (wie bisher) wirtschaftet.

Die oben angedeuteten Signale zu einer Rechtsänderung zur zukünftigen Wirtschaftsführung von Eigenbetrieben haben im „Gesetz zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts und anderer Gesetze“ vom 13.05.2009 Eingang gefunden. Der Gesetzgeber hatte erkannt, dass es für Eigenbetriebe besonderer Regelungen über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen bedarf. Durch die Neufassung des § 113 NGO (Eigenbetriebe) ist die ausschließliche Wirtschaftsführung nach NKR vom Tisch. Gleichzeitig ist geregelt worden, dass sich die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen nach der neu zu fassenden Eigenbetriebsverordnung richten. Die zur Zeit gültige Eigenbetriebsverordnung wird derzeit entsprechend geändert. Im Rahmen der geplanten Änderung wird die Einführung eines Wahlrechts zur doppelten Buchführung entweder nach HGB oder nach NKR rechtstechnisch umgesetzt werden.

 

Damit hat sich die Verschiebung eines möglichen Umstellungstermins als richtige Entscheidung herausgestellt. Die Betriebsleitung ging bisher davon aus, dass die neue Eigenbetriebsverordnung im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2010 vorliegen wird.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegt die neue Eigenbetriebsverordnung noch nicht vor, so dass eine weitere Verschiebung des Umstellungstermins und der Ausübung des Wahlrechts zur Wirtschaftsführung nach NKR oder nach HGB notwendig bzw. sinnvoll ist.

Sobald die Eigenbetriebsverordnung in neuer Fassung vorliegt, wird die Betriebsleitung eine neue Vorlage zur zukünftigen Wirtschaftsführung nach HGB auch über den 31.12.2011 hinaus zur Entscheidung vorlegen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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