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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion, eingegangen am 13.08.2009; Resolution: Kommunales Wahlrecht für Alle  

Kreistag
TOP: Ö 13
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.11.2010    
Zeit: 14:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bleckeder Haus
Ort: Bleckeder Haus, Schützenweg 1, 21354 Bleckede
2009/186 Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion, eingegangen am 13.08.2009;
Resolution: Kommunales Wahlrecht für Alle
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Sigrid RuthAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

KTA Verlinden verweist auf die große Medienpräsenz dieses Themas. Es zeige, dass man mit diesem Antrag auf dem richtigen Weg sei. Das kommunale Wahlrecht sei eine grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Gerade über die kommunale Arbeit könne man Interesse an der Politik erwirken, besonders bei jungen Leuten und helfe auch bei der Identifikation mit dem eigenen Wohnort.

Aus dem anderen Blickwinkel betrachtet, sei das Mitwirken von Migranten in den Gremien auch für sie eine enorme Bereicherung. So könne man sehr viel lernen und einige Dinge besser verstehen. Sie verweist auf eine Änderung des Resolutionstextes. So sei der letzte Satz des 3. Absatzes wie folgt ergänzt worden: „…nach einer vom Gesetzgeber zu bestimmenden angemessenen Aufenthaltsfrist…“. Mit dieser Variante komme man auch den Skeptikern entgegen, so dass sie auf eine breite Zustimmung hoffe.

 

Für KTA Zimmermann stellt der Antrag einen sehr guten Kompromiss dar. Ihrer Fraktion sei es ein großes Anliegen, vielen Menschen die politische Mitgestaltung zu ermöglichen.

 

KTA Blume gibt bekannt, dass die CDU/Unabhängige-Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen werde und begründet diese Entscheidung kurz. Es seien sowohl verfassungsrechtliche, als auch politische Erwägungen ausschlaggebend. Zu den verfassungsrechtlichen Gründen erläutert KTA Blume, dass laut dem Grundgesetz (GG) alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe. Das Staatsvolk sei das deutsche Volk.

Gemäß Artikel 79 Absatz 3 GG seien Änderungen des Grundgesetzes, die die Artikel 1 und 20 berühren, unzulässig. Die Volkssouveränität, die in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 begründet sei, genieße laut dem Bundesverfassungsgericht den Schutz der Ewigkeitsgarantie. Das Volk als Träger der Staatsgewalt zu verdrängen, sei dem Verfassungsgesetzgeber versagt. Laut dem Bundesverfassungsgericht gelte das auch für die kommunale Ebene.

Wer der Staatsgewalt dauerhaft unterlegen sei, müsse auch an der Staatsgewalt teilhaben dürfen. Auf Teilhabe bestehe nicht nur das deutsche Recht, sondern auch das Menschenrecht. Dieser Gedanke liefe auf ein Ausländerwahlrecht hinaus. Das Bundesverfassungsgericht habe anerkannt, dass es den demokratischen Ideen und dem daraus resultierenden Freiheitsgedanken entspreche, eine Kongruenz zwischen Inhabern demokratischer Rechte und den dauerhaft einer bestimmten staatlichen Herrschaft Unterworfenen herzustellen. Der richtige Ort für die Herstellung der Kongruenz sei das Staatsangehörigkeitsrecht. Wer dauerhaft in Deutschland lebe und sich politisch integrieren möchte, dem müsse auch aus demokratischen Gründen die Möglichkeit einer Einbürgerung eröffnet werden. Begreife man den Begriff der Integration richtig, so stehe das Wahlrecht nicht am Anfang des Prozesses, sondern am Ende. Das kommunale Wahlrecht an eine Einbürgerung zu knüpfen, erscheine verfassungsrechtlich geboten und integrationspolitisch konsequent und richtig.

 

KTA Fahrenwaldt ist der Meinung, dass der Antrag in die richtige Richtung gehe. Es gehe hier alleinig um eine politische Entscheidung. Integration müsse gelebt werden.

 

KTA Stange kann nicht verstehen, warum Menschen aus Drittländern nicht am politischen Geschehen teilhaben dürfen, schließlich leben sie unter uns und haben die gleichen Pflichten zu tragen. Besonders hart treffe es Menschen aus Drittländern, die bereits in Deutschland geboren wurden. Diese Zahl liege bei 21 %.

 

KTA Staudte sei äußerst enttäuscht über die Ausführungen von KTA Blume. Schließlich verstecke man sich nur hinter verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch EU-Bürgern werde das kommunale Wahlrecht zugestanden, obwohl sie nicht dem deutschen Volke angehören. Sie erwarte zumindest die Ehrlichkeit, klar zu formulieren, dass diese Forderung nicht in das Weltbild der Fraktion passe.

 

KTA Barufe gibt KTA Blume in rein juristischer Form Recht. Niemand möchte eine Gesetzesänderung herbei führen, aber man möchte auf Landes- und Bundesebene bewirken, dass eine Gesetzänderung in Betracht gezogen werde. Er appelliert an die CDU/Unabhängige-Fraktion, die momentane Haltung nochmals zu überdenken.

 

KTA Berisha freut es, dass KTA Blume auch einmal rechte Positionen einnehme. Die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die aktiv an der Kommunalwahl teilnehmen könne, sei nicht sehr gering. Jeder Ausländer könne deutscher Staatsbürger werden und somit auch wählen.

Die Wahl bedeute nicht nur ein Kreuz zu setzen, sondern eine Kultur anzuerkennen.

 

LR Nahrstedt glaubt, dass der Kreistag an dieser Stelle ein Signal aussenden könne. Besonders an diese Mitbürger, die sich das Wahlrecht wünschen, es aber noch nicht haben. Der Integrationsbeirat vertrete sehr gewissenhaft die Belange der Menschen in Hansestadt und Landkreis. Er appelliert an den Kreistag, diesem Antrag zuzustimmen. Es sei eine gute Möglichkeit, auf Länder- und Bundesebene Veränderungen herbeizurufen.

 

-4-

Beschluss:

Beschluss:

Der Kreistag Lüneburg unterstützt deshalb die Einführung eines aktiven und passiven kommunalen Wahlrechts für alle Migranten und Migrantinnen mit rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland. Er fordert Bundestag und Bundesrat auf, die notwendigen Grundgesetzänderungen vorzunehmen, um das kommunale Wahlrecht auf alle Migranten und Migrantinnen ausdehnen zu können.

Die politische Teilhabe über Wahlen und Abstimmungen ist eines der Kernelemente jeder demokratischen Verfassung, so auch unseres Grundgesetzes. Viele europäische Länder haben in ihren jeweiligen Verfassungen dieses bedeutende Grundrecht bei Kommunalwahlen nicht von der Staatsangehörigkeit der Einwohner und Einwohnerinnen abhängig gemacht, sondern allein vom dauerhaften Lebensmittelpunkt der Menschen.

In der Bundesrepublik Deutschland leben gegenwärtig ca. 4,5 Millionen Ausländer und Ausländerinnen, die kein Recht auf politische Teilhabe bei Kommunalwahlen haben. Sie sind Staatsangehörige von Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören – sogenannte Drittstaatler. Eine demokratische Bürgergesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leisten, einen großen Teil ihrer Mitglieder von elementaren Mitwirkungsrechten auszuschließen. Für die Identifikation aller Migranten und Migrantinnen mit ihrer Heimatkommune und damit letztlich für den Erfolg von Integrationsprozessen ist das kommunale Wahlrecht eine wichtige Bedingung. Es ermöglicht demokratische Teilhabe und Mitwirkung z.B. bei der Gestaltung des unmittelbaren Wohn- und Lebensumfeldes.

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg, der Rat der Hansestadt Lüneburg und der Integrationsbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg unterstützen deshalb die Einführung eines aktiven und passiven kommunalen Wahlrechts für alle Migranten und Migrantinnen mit rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland. Kreistag, Stadtrat und der Integrationsbeirat fordern Bundestag und Bundesrat auf, die notwendigen Grundgesetzänderungen vorzunehmen, um das kommunale Wahlrecht nach einer vom Gesetzgeber zu bestimmenden angemessenen Aufenthaltsfrist auf alle Migranten und Migrantinnen ausdehnen zu können.

 

Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimmen, 19 Gegenstimmen und 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimmen, 19 Gegenstimmen und 1 Enthaltung

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