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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Mitgliedschaft im Kreistag a) Feststellung Sitzverlust Kreistagsabgeordneter Uwe Schulze (CDU/Unabhängige-Fraktion) b) Verpflichtung Jürgen Elvers gemäß § 39 NLO und Pflichtenbelehrung gemäß § 23 NLO  

Kreistag
TOP: Ö 4
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.11.2010    
Zeit: 14:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bleckeder Haus
Ort: Bleckeder Haus, Schützenweg 1, 21354 Bleckede
2010/307 Mitgliedschaft im Kreistag
a) Feststellung Sitzverlust Kreistagsabgeordneter Uwe Schulze (CDU/Unabhängige-Fraktion)
b) Verpflichtung Jürgen Elvers gemäß § 39 NLO und Pflichtenbelehrung gemäß § 23 NLO
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Britta AmmoneitAktenzeichen:01
  Bezüglich:
2010/154
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

LR Nahrstedt spricht einige Worte zu KTA Schulze. Er sei neben Jens Kaidas ein weiteres langjähriges Kreistagsmitglied, was er kurz vor Ende der Wahlperiode verabschieden müsse. Zusammen haben sie 1996 im Kreistag Lüneburg angefangen. Es sei sehr schade, dass man nun auseinander gehen müsse. Nach dem Hochzeitstagkalender würde man im nächsten Jahr Kristallhochzeit feiern.

 

Aus gesundheitlichen Gründen habe sich KTA Schulze in der letzten Zeit aus dem Kreistag und den Gremien zurückziehen müssen. Dabei habe er in den letzten 14 Jahren in vielen Ausschüssen mitgearbeitet. Eine besonders wichtige Rolle habe er von 2001 bis 2006 übernommen, den Vorsitz des Kreistages. Er habe immer ausgleichend gewirkt und sich bemüht, die Gemüter zu beruhigen.

 

LR Nahrstedt bedankt sich für sein Engagement im Kreistag und seinen Einsatz für den gesamten Landkreis Lüneburg. Für die Zukunft wünsche er ihm alles Gute.

 

LR Nahrstedt verpflichtet das neue Kreistagsmitglied Jürgen Elvers, der dem Kreistag bereits von 1996 bis 2006 angehörte, gem. § 39 Abs. 1 NLO und verweist gem. § 23 NLO auf die ihm nach den §§ 20 bis 22 NLO obliegenden Pflichten.

Er habe seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Er übe seine Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach seiner freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleiteten Überzeugung aus. Er sei an Verpflichtungen, durch welche die Freiheit seiner Entscheidungen als Kreistagabgeordneter beschränkt werde, nicht gebunden.

 

-KT-Büro-

Beschluss:

Beschluss:

Gemäß § 32 Abs. 2 NLO wird der Sitzverlust des Kreistagsabgeordneten Uwe Schulze aufgrund Verzicht gemäß § 32 Abs. (1) Ziffer 1 NLO festgestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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