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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2010/307  

Betreff: Mitgliedschaft im Kreistag
a) Feststellung Sitzverlust Kreistagsabgeordneter Uwe Schulze (CDU/Unabhängige-Fraktion)
b) Verpflichtung Jürgen Elvers gemäß § 39 NLO und Pflichtenbelehrung gemäß § 23 NLO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Britta AmmoneitAktenzeichen:01
  Bezüglich:
2010/154
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
Beratungsfolge:
Kreistag
08.11.2010 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Pflichtenbelehrung  

Anlage/n:

Anlage/n:

Pflichtenbelehrung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Pflichtenbelehrung (38 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.              Gemäß § 32 Abs. 2 NLO wird der Sitzverlust des Kreistagsabgeordneten Uwe Schulze aufgrund Verzicht gemäß § 32 Abs. (1) Ziffer 1 NLO festgestellt.

2.              Herr Jürgen Elvers ist gemäß § 39 Abs. (1) NLO durch den Landrat zu verpflichten und gemäß § 23 NLO auf die ihm nach den §§ 20 bis 22 NLO obliegenden Pflichten hinzuweisen.

Sachlage:

Sachlage:

 

Der Kreistagsabgeordnete Uwe Schulze hat mit Schreiben vom 20.10.2010 mitgeteilt, dass er sein Kreistagsmandat zum 31. Oktober 2010 niederlegt. Gemäß § 32 Abs. (2) NLO hat der Kreistag den Sitzverlust in seiner nächsten Sitzung festzustellen. Herrn Schulze ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Nachfolger ist Herr Jürgen Elvers, der mit Schreiben vom 27.10.2010 die Annahme des Mandats erklärt hat. Seine Mitgliedschaft im Kreistag beginnt am 08.11.2010 mit der Feststellung des Sitzverlustes von Herrn Schulze.

 

Gemäß § 39 Abs. (1) NLO ist Herr Elvers zu Beginn der ersten Kreistagssitzung nach Annahme des Mandats förmlich zu verpflichten, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Die Kreistagsabgeordneten üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleiteten Überzeugung aus. Sie sind an Verpflichtungen, durch welche die Freiheit ihrer Entschließungen als Kreistagsabgeordnete beschränkt wird, nicht gebunden (§ 35 Abs. (1) NLO).

 

Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist gem. § 23 NLO auf die ihm nach den §§ 20 bis 22 i.V.m. § 35 (3) NLO obliegenden Pflichten hinzuweisen.

 

Handeln Kreistagsabgeordnete ihren Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig zuwider, verstoßen sie insbesondere gegen die ihnen in den §§ 20 bis 22 auferlegten Verpflichtungen, so haben sie dem Landkreis den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen (§ 35 Abs. (4) NLO).

 

Die §§ 20 bis 22 NLO sind dieser Vorlage im Wortlauf als Anlage beigefügt.

 

Stammbaum:
2010/154   Mitgliedschaft im Kreistag a) Feststellung Sitzverlust Kreistagsabgeordneter Jens Kaidas (CDU/Unabhängige-Fraktion) b) Verpflichtung Karl-Peter Nickel gemäß § 39 NLO und Pflichtenbelehrung gemäß § 23 NLO   Büro des Landrats   Beschlussvorlage
2010/307   Mitgliedschaft im Kreistag a) Feststellung Sitzverlust Kreistagsabgeordneter Uwe Schulze (CDU/Unabhängige-Fraktion) b) Verpflichtung Jürgen Elvers gemäß § 39 NLO und Pflichtenbelehrung gemäß § 23 NLO   Büro des Landrats   Beschlussvorlage

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