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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 27.09.2010 (Eingang: 30.09.2010); Kommunale Mitgestaltung beim Bauen im Außenbereich  

Kreistag
TOP: Ö 21
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.11.2010    
Zeit: 14:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bleckeder Haus
Ort: Bleckeder Haus, Schützenweg 1, 21354 Bleckede
2010/242 Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 27.09.2010 (Eingang: 30.09.2010);
Kommunale Mitgestaltung beim Bauen im Außenbereich
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Britta AmmoneitAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

KTA Dr. Bonin begründet den Antrag. Er verweist an dieser Stelle auf den § 35 Baugesetzbuch, der sich auf das so genannte „privilegierte Bauen“ beziehe. Die Kommunen schöpfen in diesem Fall nicht den gesamten gesetzlichen Spielraum aus. Es fehle an entsprechenden Instrumenten.

Bürger erfahren den sorgsamen Prüfungsprozess bei privaten Bauvorhaben und seien schockiert, wie machtlos die Kommune beispielsweise eine Biogasanlage in ihrer unmittelbaren Nähe entstehen lasse. Die Mitgestaltung der Kommunen müsse an dieser Stelle verbessert werden. Der Gesetzgeber sei hier gefordert, das privilegierte Bauen zu modifizieren. Er bittet um Zustimmung.

 

Für KTA Blume mache der Antrag einen komischen Eindruck. Wo genau die genannten Defizite liegen und wie die verstärke Verfahrensbeteiligung aussehen solle, werde auch in der Begründung nicht genannt. Er sehe keine rechtlichen Defizite. Jedes Bauvorhaben im Außenbereich bedürfe der Genehmigung der Gemeinde, so laute § 36 BauGB. Die Gemeinde sei in jedem Einzelfall zu beteiligen, und sie könne ihr Einvernehmen versagen, wenn öffentlich Gründe dagegen sprechen. Jede Gemeinde könne Bebauungspläne aufstellen und hier öffentliche Belange durchsetzen. Zusammengefasst haben die Gemeinden viele Einflussmöglichkeiten.

Ein Problem sei sicherlich, dass  viele kleinere Gemeinden an dieser Stelle überfordert seien. Dieses Problem werde aber nicht durch die stärke Beteiligung gelöst. Es gehe, seiner Ansicht nach, bei diesem Antrag darum, dem Unmut der Bürger hinsichtlich der gewerblichen Großbauvorhaben Luft zu machen. Das könne er durchaus nachvollziehen, da es Auswüchse gäbe, die zukünftig vermieden werden müssten. Er plädiere für Regelungen, die die kleinen und mittelständischen landwirtschaftlichen Unternehmen schütze. Man werde sich der Stimme enthalten.

 

KTA Röckseisen bemängelt, dass die kleineren Kommunen oftmals fachlich, aber auch moralisch überfordert seien. Die Gemeinden haben genug Instrumente, nur der Missbrauch sei ein großes Problem.

 

KTA Köne widerspricht KTA Röckseisen. Den Änderungen der landwirtschaftlichen Produktion zur industriellen Massenfertigung müsse man gerecht werden. Die ländliche Prägung, die Umwelt und die Menschen zu schützen, müsse durch das Baugesetzbuch gewährleistet werden.

 

-60-

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Landkreis Lüneburg fordert eine stärkere Beteiligung der kommunalen Ebene im Genehmigungsverfahren für „Privilegierte Bauvorhaben“ nach § 35 Baugesetzbuch. Wir wollen, dass bei der Umsetzung solcher Vorhaben die regionalen Belange vor Ort stärker als bisher Berücksichtigung finden.

Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages und des Landtages dieser Region auf, sich für die Umsetzung dieser Forderung einzusetzen, um den Kommunen und Landkreisen ein stärkeres Mitspracherecht beim Bauen im Außenbereich einzuräumen.

Wir bitten den Landrat, diese Resolution der Bundesministerin der Justiz, der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dem Niedersächsischen Landkreistag und den Bundestagsabgeordneten der Region zuzuleiten.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen

Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 22 Enthaltungen

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