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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der CDU/Unabhängigen-Kreistagsfraktion vom 09.09.2010 (Eingang: 13.09.2010); Keine Verlagerung des Schwerlastverkehrs von der B5 zwischen Geesthacht und Lauenburg auf den Landkreis Lüneburg  

Kreistag
TOP: Ö 16
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 08.11.2010    
Zeit: 14:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bleckeder Haus
Ort: Bleckeder Haus, Schützenweg 1, 21354 Bleckede
2010/224 Antrag der CDU/Unabhängigen-Kreistagsfraktion vom 09.09.2010 (Eingang: 13.09.2010);
Keine Verlagerung des Schwerlastverkehrs von der B5 zwischen Geesthacht und Lauenburg auf den Landkreis Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Schulz, KristinAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

Vors. Fricke verweist auf eine Resolution, die als Tischvorlage verteilt worden sei. Diese ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

 

Vor zwei Monaten habe man mit dem Antrag auf die Problematik aufmerksam gemacht, so KTA Blume. Mittlerweile sei die Verwaltung tätig geworden und habe sich um eine vernünftige Steuerung des Schwerlastverkehrs bemüht. Er bedauere, dass die Bemühungen leider noch nicht erfolgreich gewesen seien. Das liege aber nicht an der Arbeit der Verwaltung, sondern an anderen Eitelkeiten und Egoismen. Die Aufmerksamkeit bei den zuständigen Stellen auf die Problematik zu lenken, sei die Zielsetzung der vorliegenden Resolution. Man hoffe auf eine sinnvolle und sachliche Lösung ohne einen „Schilderwald“.

 

KR Scherf erläutert, dass der Landkreis alle Register gezogen habe, als die lokale Sperrung der B 5 durch das Land Schleswig-Holstein publik wurde. Es wurde Einspruch gegen diese Anordnung erhoben, ein Antrag auf einstweiligen Rechtschutz beim Verwaltungsgericht in Kiel gestellt und die Verkehrministerien in Kiel, Hannover und Bonn eingeschaltet. Eine vernünftige und rechtssichere Lösung sei bis heute nicht gefunden. Das Verwaltungsgericht in Kiel habe das Gesuch des Rechtsschutzes abgelehnt, mit der Begründung, dass der Landkreis Lüneburg in seinem Recht nicht berührt sei. Das Gericht habe eine formale Entscheidung getroffen. Zu klären sei aber, ob die Sperrung durch das Land Schleswig-Holstein überhaupt rechtssicher sei. Aus der Sicht der Verwaltung sei sie rechtswidrig. Es könne nicht sein, dass das Land ohne ein Gesamtkonzept und eine Ausweichstrecke eine komplette Sperrung vollziehe. Hier werde das Problem von Schleswig-Holstein nach Niedersachsen verlagert. Besonders ärgerlich sei zudem, dass Schleswig-Holstein ein Mediationsverfahren ablehne. Auch der Bund, der über dieses Vorkommnis informiert worden sei, nehme seine Rechtsaufsicht in diesem Fall nicht wahr.

So bleibe im Moment leider nichts anderes übrig, als den „Schilderkrieg“ zu beginnen. Sie bedankt sich für die Unterstützung, die man durch die Resolution erhalte.

 

Diese Resolution zeige für KTA Meißner, dass Einigkeit über die Sperrung der B 5 bestehe. Die Sperrung sei so einfach nicht hinnehmbar. Das Land Schleswig-Holstein und das Verkehrministerium müssen hier aktiv werden.

Das bedeute, dass der Schwerlastverkehr auf die B 209 in Richtung Lüneburg ausweichen müsse. Somit gehe der Verkehr auch über die marode Brücke, die im letzten Jahr notdürftig saniert wurde. Eine andere Variante sei es, auf die Elbuferstraße auszuweichen. Doch der Schwerlastverkehr könne den Anwohnern und der Umwelt nicht zugemutet werden. Hier seien andere Instanzen gefordert. Somit bitte er alle Kreistagsabgeordneten, dieser Resolution zuzustimmen.

 

KTA Röckseisen verweist auf die Zuständigkeit des Bundes, sich um seine Straßennetze zu kümmern. Sie appelliert an alle Mitglieder des Kreistages, die entsprechenden Bundestagmitglieder zu mobilisieren.

 

KTA Köne glaubt, dass dieses Problem mittelfristig nur dadurch zu lösen sei, wenn die B 5 in das Mautsystem einbezogen werde und langfristig müsse sich der Bund überlegen, ob ein komplett neues und flächendeckendes Mautsystem eingeführt werden müsse.

 

KTA Dammann ist besorgt, dass der Verkehr auf die marode K 53 ausweiche. Dadurch könnten gemachte Reparaturen wieder hinfällig sein. Er bittet KR Scherf darum, zu erläutern, wo Schilder aufgestellt werden sollen.

 

KR Scherf antwortet, dass die Belastung der K 53 zu vermeiden sei. Die Sperrung erfolge hinter der Brücke Richtung Hohnstorf. Nach der Abbiegung Bullendorf werde dann das Schild mit der Sperrungsinformation stehen.

 

KTA Dammann halte es für besser, das Sperrschild vor der Abbiegung Bullendorf zu platzieren. Somit könne vermieden werden, dass die Ausweichmöglichkeit über die K 53 erkundschaftet werde.

 

KR Scherf nimmt den Hinweis zur Kenntnis und versichert, dass die Strecke kontrolliert werde.

 

-KR-

Beschluss:

Beschluss:

1.      Der Landkreis Lüneburg erkennt die brisante Verkehrssituation in Lauenburg und Geesthacht und fordert eine nachhaltige Lösung, die den Interessen aller Seiten Rechnung trägt.

2.      Er bedauert die Ablehnung des vom Verwaltungsgericht angebotenen Mediationsverfahrens und- in der Folge -die einseitige Sperrung der B 5 bei Lauenburg und Geesthacht durch das Land Schleswig-Holstein. Das Problem des Schwerlastverkehrs wird dadurch nicht gelöst, sondern nur verlagert.

3.      Der Kreistag sieht nach wie vor alle beteiligten Stellen auf Landes- und Bundesebene, insbesondere das Bundesverkehrsministerium aufgerufen, die unterschiedlichen Positionen schnellstmöglich zu einem tragfähigen Kompromiss zusammenzuführen.

4.      Solange die Stellen der Länder (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen) sowie des Bundes nicht angemessen auf eine Regelung des Schwerlasttransportes auf der B 5 reagieren, hält der Lüneburger Kreistag die Aufstellung von Verbotsschildern für LKWs bis zu 12 Tonnen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger auf der B 209 und weiteren Straßen in ihrer Region für berechtigt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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