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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 22.04.2010 (Eingang: 22.04.2010); Vertragsausarbeitung für finanzielle Abgaben der Jägerschaft und deren freiwillige Leistungen für die Öffentlichkeit  

Kreistag
TOP: Ö 12
Gremium: Kreistag Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 08.11.2010    
Zeit: 14:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bleckeder Haus
Ort: Bleckeder Haus, Schützenweg 1, 21354 Bleckede
2010/098 Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 22.04.2010 (Eingang: 22.04.2010);
Vertragsausarbeitung für finanzielle Abgaben der Jägerschaft und deren freiwillige Leistungen für die Öffentlichkeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Sühl, Hans-HeinrichAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Fachbereich Recht und Ordnung
Bearbeiter/-in: Wieckhorst, Monika   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

LR Nahrstedt berichtet über ein Schreiben vom Innenminister Uwe Schünemann, welches er dem Kreistag vorträgt. Das Schreiben ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

KTA Röckseisen korrigiert, dass ihre Fraktion nicht die Abschaffung der Jagdsteuer gefordert habe, sondern eine einvernehmliche Lösung für beide Seiten. Sie sehe ein, dass angesichts der angespannten Haushaltslage nicht auf die komplette Jagdsteuer verzichtet werden könne. Dennoch sollten die Dienste der Jägerschaft anerkannt werden und in einem gewissen Maße finanziell erstattet werden. Man müsse etwas dafür tun, damit bestimmte Reviere nicht „verwaisen“

 

KTA Marten könne aus eigener Erfahrung sprechen, da er selbst Jäger und Pächter eines Jagdreviers sei. Der Antrag sei nicht zeitgemäß. Nicht die Jagdsteuer richte hier den Schaden an, sondern die Jagdverbote in vielen Revieren.

 

KTA Blume weist darauf hin, dass kein Spielraum für die Absenkung bzw. Aussetzung der Jagdsteuer vorhanden sei. Minister Schünemann habe dies eindeutig bestätigt. Dennoch sei es wichtig, die Tätigkeiten der Jägerschaft für das Gemeinwohl an dieser Stelle anzuerkennen.

Einige finanzielle Entlastungen seien in der letzten Zeit bereits besprochen worden. Auch zukünftig sollte darauf geachtet werden, dass die Maßnahmen der Jägerschaft stärker aus den bestehenden Töpfen unterstützt werden. Dennoch bedürfe es, wie von der FDP vorgesehen, keiner vertraglichen Regelung. Somit werde sich die CDU/Unabhängige-Fraktion bei der Abstimmung enthalten.

 

KTA Berisha wundert sich über die Ausführungen. Vor nicht langer Zeit habe er einen Antrag gestellt, der verlangt habe, die Einnahmen aus der Jagdsteuer zweckgebunden an die Jägerschaft auszuschütten. Er könne absolut nicht verstehen, warum damals nicht für seinen Antrag gestimmt wurde. Da der Antrag der FDP ein Versuch darstelle, etwas zu verändern, werde er zustimmen.

 

KTA Kamp gibt zu, dass die Leistungen der Jägerschaft unumstritten seien. Wer Steuersenkungen fordere, müsse auch sagen, wie das Defizit ausgeglichen werden könne. Und genau dieser Punkt fehle in dem Antrag. Der Landkreis habe in der letzten Zeit bereits eine Menge getan und das sei  bei dieser Haushaltslage das Maximum, was geleistet werden könne. Ein Vergleich mit dem Landkreis Harburg sei nicht angebracht, da dieser finanziell besser aufgestellt sei.

 

Die FDP-Fraktion möchte mit ihrem Antrag einen Anfang bewirken, so KTA Röckseisen. Ein Vertrag gebe der Jägerschaft eine gewisse Sicherheit. Sie könne die Gegenwehr nicht verstehen.

 

 

KR Scherf bezieht sich in dieser Angelegenheit auf eine Einwohnerfrage von Herrn Broder, die in der Kreistagssitzung am 30.08.2010 gestellt wurde. Herr Broder habe gefragt, welche Maßnahmen der Kreistag ergreife, um Jäger und Revierpächter zu versichern, die bei der ehrenamtlichen Nachsuche bzw. der Beseitigung von Fallwild an Kreisstraßen verletzt oder gar getötet werden oder wenn Sachen, wie der Jagdhund, getötet oder verletzt werden.

KR Scherf verkündet die Antwort der landwirtschaftlichen Versicherungsträger. Wenn der Jagdpächter im eigenen Revier bei der Fallwildbeseitigung von seinem Aneignungsrecht Gebrauch mache, werde die Zuständigkeit von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft angenommen. Bestehe die Pflicht der Kommune zur Fallwildbeseitigung von öffentlichen Straßen, stehe der Versicherungsschutz durch den Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand im Vordergrund. Man habe aber erkennen müssen, dass es hinsichtlich der handelnden Personen und wegen der individuellen Situation vor Ort eine Vielzahl von Fallgestaltungen geben könne, die zu versicherungsrechtlich unterschiedlichen Ergebnissen bei der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und den Versicherungsträgern der öffentlichen Hand führen könne. Deshalb werde der Spitzenverband mit den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand eine einheitliche Handhabung besprechen. Das Ergebnis bleibe abzuwarten. Bis dahin bleibe es bei Einzelfallentscheidungen nach den individuellen Umständen. Nach Ansicht der Landwirtschaftlichen Versicherungsträger stelle sich nicht die Frage, ob Versicherungsschutz bestehe, sondern welcher Unfallträger zuständig sei. Erkenntnisse über Unfallzahlen liegen der Verwaltung nicht vor. Unfälle bei der Bergung von Unfallwild seien jagdrechtlich nicht meldepflichtig. Der Jagdbehörde sei bisher noch kein Fall bekannt geworden.

 

-4-

Beschluss:

Beschluss:

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 21 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 21 Enthaltungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 NS (60 KB)      

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