Beschlussvorschlag der Linken-Kreistagsfraktion:
„Der Kreistag möge beschließen:
1. Der Kreistag kritisiert die Entscheidung des Bundeskabinetts, die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) für ALG II-Beziehende von derzeit 25,4 % auf 23, 0 % abzusenken. Die Einnahmeausfälle der ARGE im Landkreis Lüneburg von 768.000 Euro führen damit zu einer weiteren Aushöhlung der im Grundgesetz garantierten Selbstverwaltung der Kommunen und widersprechen dem Konnexitätsprinzip.
2. Der Lüneburger Kreistag fordert die Bundesregierung stattdessen auf, die Berechnungsformel für den Anteil des Bundes an der Finanzierung der KdU unverzüglich zu ändern und zukünftig von der tatsächlichen Kostenentwicklung auszugehen.
3. Der Kreistag appelliert an die Niedersächsische Landesregierung, die Zuweisungen an die kommunalen Träger nach § 5 Nds. AG SGB II (Landeszuschuss) nicht zu reduzieren und der erneuten Absenkung des Bundesanteils an der Finanzierung der KdU im Bundesrat nicht zuzustimmen.
4. Landrat Nahrstedt wird gebeten, sich in allen ihm zugänglichen Gremien für eine generelle Erhöhung des Bundesanteils an der Finanzierung der KdU und eine neue Berechnungsformel einzusetzen, die sich an der tatsächlichen Kostenentwicklung orientiert.“