Anmeldung und Registrierung von Bienenhaltung
Wer Bienen halten möchte, hat diese spätestens bei Beginn der Tätigkeit beim Veterinäramt des Landkreises Lüneburg anzumelden. Mit der Anmeldung und daraus folgenden Registrierung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur vorbeugenden Bekämpfung von Bienenseuchen. Nur wenn dem Veterinäramt alle Bienenhaltungen bekannt sind, kann eine effektive Seuchenbekämpfung und Benachrichtigung der Imkerinnen und Imker erfolgen.
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Anspruch auf Entschädigung im Seuchenfall
Wer beim Veterinäramt - und dadurch automatisch auch bei der Tierseuchenkasse - als Bienenhalterin oder Bienenhalter registriert ist, hat im Seuchenfall Anspruch auf Entschädigung durch die Tierseuchenkasse und Unterstützung bei der Seuchenbekämpfung durch den Landkreis Lüneburg. Einen Antrag zur Registrierung finden Sie im Downloadbereich.
Bienenwanderung
Im Landkreis Lüneburg regelt eine Verordnung die Wanderung mit Bienen. Ist eine Wanderung vom ständigen Aufstellungsort der Bienenvölker zur Nutzung von vorübergehenden Trachten beabsichtigt, ist dieses spätestens sechs Wochen vor Beginn der Wanderung beim Kreiswanderwart Gustav Helms, Betzendorfer Weg 51, 21409 Embsen, Tel.: +49 4134 7750 mit dem von ihm zu beziehendem Formular zu beantragen.
Dem Genehmigungsantrag ist eine amtstierärztliche Bescheinigung beizufügen, wenn sich der ständige Aufstellungsort außerhalb des Landkreises Lüneburg befindet.
Denken Sie auch daran, die Grundstücksbesitzerin bzw. den Grundstücksbesitzer um Erlaubnis zu fragen.
Amerikanische Faulbrut
Bienenvölker können mittels Futterkranzproben auf Anzeichen der Amerikanischen Faulbrut untersucht werden. Diese Untersuchung ist Voraussetzung für eine Wanderung oder das Verkaufen von Völkern. Um die Untersuchung zu beantragen, wenden Sie sich bitte an auf dieser Seite angegebene Kontaktperson.
Die Amerikanische Faulbrut ist eine für Bienenvölker bedrohliche seuchenhafte Erkrankung. Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr für benachbarte Bienenvölker und -stände und der Schwere der Erkrankung ist die Amerikanische Faulbrut als anzeigepflichtige Seuche im Tiergesundheitsgesetz und in der Bienenseuchen-Verordnung (siehe Weblinks) verankert.
Ihre Mitarbeit als Imkerin oder Imker hält Ihre Bienen gesund und unseren Landkreis frei von Bienenseuchen - vielen Dank!