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Jagdrecht
Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die diesem Recht unterliegen, zu hegen, zu jagen und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu. Es ist untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Unter „Weblinks“ finden Sie weitere informative Internetseiten rund um das Jagdrecht in Niedersachsen.
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Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hinnerk Zobel
Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
04131 26-1223E-Mail sendenGebäude 12, Zimmer 001
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Hier finden Sie weiterführende Links:
Niedersächsisches Jagdgesetz
Das aktuelle Niedersächsische Jagdgesetz sowie alle Änderungen (Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes) finden Sie im Downloadbereich.
Wildschweine sind besonders in der Dämmerung aktiv.
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