Jagdpachtvertrag
Die wenigstens Jägerinnen und Jäger besitzen einen Eigenjagdbezirk, daher ist der Abschluss eines Pachtvertrages über ein Jagdrevier die Regelform. Ein Jagdpachtvertrag muss der Jagdbehörde angezeigt werden. Dabei müssen die Jägerinnen und Jäger auch angeben, auf welchen anderen Flächen sie zusätzlich zur Jagd befugt sind. Die Jagdbehörde hat die Möglichkeit, den Antrag innerhalb einer Frist zu beanstanden, § 20 Niedersächsisches Jagdgesetz.
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Wie zeige ich einen Jagdpachtvertrag an?
Bei der Anzeige legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- Jagdpachtvertrag, drei Ausfertigungen
- Lageplan
- Erklärung zum Jagdpachtvertrag
- Informationen zum Jagdbezirk
Das Muster des Jagdpachtvertrages finden Sie auf der Internetseite der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., die weiteren Dokumente finden Sie im Download-Bereich.
Der Jagdbezirk wird im GeoPortal des Landkreises Lüneburg erfasst. Mit der Suchfunktion können Sie den gewünschten Ort finden.
Die Informationen zum Jagdbezirk kann neben der Jagdbehörde die Kooperative Leitstelle Lüneburg einsehen. Im Rahmen des Jagdschutzes wird so bei Wildunfällen sichergestellt, dass die verantwortliche Person informiert wird, §30 Abs.3 Niedersächsisches Jagdgesetz.
Wenn Sie einen Jagderlaubnisschein für Ihr Jagdrevier ausgeben möchten, finden Sie ein Muster der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. im Bereich Weblinks. Sie können auch bei der Jagdbehörde Vordrucke im Format des Jagdscheins anfordern.