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Naturschutzgebiet Wittsaal
- ein 
gefährdetes Paradies

Das Naturschutzgebiet Wittsaal ist im Kernbereich des Gebiets durch einen weitgehend verlandeten Moorweiher gekennzeichnet, der durch Torfabbau entstanden ist. Der verlandete Weiher ist von Feuchtgebüschen, Röhrichten und Großseggenriedern umgeben/ bewachsen. Auch die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen sind Teil des Naturschutzgebiets. 

Alle Informationen auf einen Blick

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Naturschutz und Wald
Adrian Kreft
Samtgemeinden Bardowick, Dahlenburg, Ostheide, Gemeinde Adendorf
04131 26-1354E-Mail senden
Gebäude 11, Zimmer 315
Naturschutz und Wald
Maike Mangelsdorf
Untere Naturschutzbehörde
04131 26-1090E-Mail senden
Gebäude 11, Zimmer 303

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Schutzziel

Die Erhaltung und Entwicklung des Weihers mit seinen Verlandungsgesellschaften, der Bruchwälder, Gagel- und Weidengebüsche des extensiven Grünlandes und der Hecken als Lebensraum für sehr seltene und besonders oder/ und streng geschützte Tierarten.

Pflanzen- und Tierwelt

Das Naturschutzgebiet zeichnet sich durch einen vielfältigen Artenreichtum aus, wobei viele der hier vorkommenden Pflanzenarten hochgradig bedroht sind. Dazu gehört beispielsweise der Gagelstrauch. Des Weiteren sind die Eberesche oder die Moor-Birke vorzufinden und natürlich auch Sumpfpflanzen wie das Sumpf-Reitgras oder das Sumpf-Veilchen.

Der Wittsaal bietet Lebensraum für viele Vogelarten wie den Uhu, den Kranich oder auch die Stockente. Auch Amphibien wie der Grasfrosch oder die Erdkröte sind hier anzutreffen. Genauso verbergen sich hier artenreiche Insekten, beispielsweise die Schwarze Heidelibell, die Gemeine Pechlibelle oder die Blaugrüne Mosaikjungfer.

Hinweise

Zur Vermeidung von Gefährdungen und Störungen der Tier- und Pflanzenarten in ihren Lebensräumen ist das Betreten des Naturschutzgebiets untersagt. 

Lage

Das Naturschutzgebiet Wittsaal befindet sich südlich von Radbruch in der Gemeinde Mechtersen.

 

Kürzel: NSG LÜ 128
Größe: 13 ha
Unterschutzstellung: 05.09.1985
Verordnung:Verordnung
Naturraum: Hamburger Elbmarsch
Natura2000 (FHH und VS-Gebiete): keine

 

Zuständigkeit

Für das Schutzgebiet zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Lüneburg.

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