Naturschutzgebiet Fehlingsbleck
– das Vogelparadies
Bei dem Naturschutzgebiet Fehlingsbleck handelt es sich um einen Baggersee, der zeitgleich mit der Errichtung des Elbe-Seitenkanals entstanden ist. Eingeschlossen in das Schutzgebiet sind das Gewässer und dessen Randbereiche. Der Baggersee als nährstoffreiches Stillgewässer liegt mittig des Naturschutzgebietes und bestimmt dessen Hauptfläche. Nördlich des Sees befinden sich vereinzelte Laub- und Nadelforstbestände, westlich liegt ein schmalerer Abschnitt mit Eichen- und Hainbuchenmischwäldern. Im südlichen Bereich befindet sich wieder ein Laubforst und zudem von einer Straße etwas abgetrenntes Landröhricht. Sauergras-, Binsen- und Staudenried breiten sich im Osten auf einem schmalen Streifen aus.
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Schutzziel
Ziel der Ausweisung als Naturschutzgebiet ist die Stärkung der Vogelwelt durch Bereitstellung eines beruhigten Gebietes, in dem sich die Tiere entfalten können. Besucherinnen und Besucher können die Tiere von einem Beobachtungsturm aus der Entfernung betrachten.
Pflanzen- und Tierwelt
Das baumbestandene Umland des Fehlingsblecksees bringt verschiedene Baumarten mit sich wie beispielsweise die Stieleiche, die Hainbuche sowie die Hasel. Ebenso zu finden sind hier das Pfaffenhütchen und der Weißdorn.
Das Naturschutzgebiet bietet einen idealen Lebensraum für zahlreiche Vogelarten. Brut- und Gastvögel aller Art sind hier aufzufinden. Beispielsweise lassen sich hier der Kormoran, der Haubentaucher, der Kranich, der Zaunkönig oder die Mönchsgrasmücke beobachten.
Hinweis
Bitte beeinträchtigen Sie nicht die Tier- und Pflanzenarten in ihren Lebensräumen. Betreten Sie das Gebiet nur auf den Wegen, führen Sie Hunde an der Leine und hinterlassen Sie keinen Müll.
Lage
Das NSG Fehlingsbleck befindet sich westlich der Gemeinde Echem und wird im Westen von dem Elbe-Seiten-Kanal begrenzt.
Kürzel: | NSG LÜ 024 |
Größe: | 20 ha |
Unterschutzstellung: | 17.05.1974 |
Verordnung: | Verordnung |
Naturraum: | Untere Mittelelbe-Niederung |
Natura2000 (FHH und VS-Gebiete): | keine |
Zuständigkeit
Für das Schutzgebiet zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Lüneburg.
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