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Naturschutzgebiet Kalkberg
 Naturschutz mitten in der Stadt

Der Kalkfelsen mit seinen Felsvegetationen, Feuchtbiotopen und Waldsäumen ist Lebensraum für viele geschützte Tier- und Pflanzenarten. Bis zum Jahr 1923 wurde am Kalkberg im Steinbruch Gips abgebaut. Das Einstellen des Gipsabbaus hat eine einzigartige Landschaft hinterlassen. Mit der Unterschutzstellung des Gebietes im Jahr 1926 ist das Naturschutzgebiet Kalkberg eines der ältesten Schutzgebiete Deutschlands.

Alle Informationen auf einen Blick

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Naturschutz und Wald
Jonas Pape
Samtgemeinden Amelinghausen, Gellersen, Ilmenau, Stadt Lüneburg
04131 26-1602E-Mail senden
Gebäude 11, Zimmer 318
Naturschutz und Wald
Maike Mangelsdorf
Untere Naturschutzbehörde
04131 26-1090E-Mail senden
Gebäude 11, Zimmer 303

Hier finden Sie wichtige Downloads:

Schutzziel

Während auf dem Kalkberg im Norden Sandtrockenrasen überwiegen, ist die Senke südlich davon von einem Sauergras-, Binsen- und Staudenrief (Niedermoor) gekennzeichnet. Beides wird umschlossen von Mesophilem Buchenwald. Das Schutzgebiet ist Heimat vieler Pflanzenarten, unter anderem des vom Aussterben bedrohten Sumpf-Herzblatts und gefährdeter Arten wie das Große Zweiblatt und den Rauen Löwenzahn. Auch die Acker-Glockenblume mit ihren glockenähnlich geformten Blüten wächst im Gebiet.

Pflanzen- und Tierwelt

Besonders für Insekten ist der Kalkberg ein Paradies. Neben verschiedenen Grashüpfer-Arten leben dort verschiedene Schrecken und Schmetterlinge. Auch Vögel sind am Kalkberg anzutreffen. Unter anderem sind die Nachtigall, die Schwarzkopfmöwe und der seltene Seeregenpfeiffer zu beobachten. Amphibien wie der Teichfrosch fühlen sich in den Gewässern der Senke wohl.

Hinweise 

Bitte beeinträchtigen Sie nicht die Tier- und Pflanzenarten in ihren Lebensräumen. Betreten Sie das Gebiet nur auf den Wegen, führen Sie Hunde an der Leine und hinterlassen Sie keinen Müll.

Lage

Der Kalkberg schließt im Westen an die Lüneberger Altstadt an und liegt inmitten der Stadt Lüneburg.

 

Kürzel: NSG LÜ 009
Größe: 8 ha
Unterschutzstellung: 21.01.1926
Verordnung:Verordnung
Naturraum: Lüneburger Heide
Natura2000 (FHH und VS-Gebiete): keine

 

Zuständigkeit

Für das Schutzgebiet zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Lüneburg.

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