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Aufgaben der Jagdausübungsberechtigten
Dies sind Aufgaben, die Sie laufend wahrnehmen sollten:
- Monitoring und Beprobung von Fallwild beim Schwarzwild. Weitere Informationen finden Sie hier: Monitoring und Beprobung
- Meldung von ungewöhnlichen Zuständen (z. B. ungewöhnliches Ausbleiben von Rotten)
- Führen der Jagdstatistik (am Besten online). Weitere Informationen finden Sie hier: Jagdstatistik Niedersachsen
- Inanspruchnahme der Ausgleichszahlungen für Jäger. Weitere Informationen finden Sie hier: Ausgleichszahlungen für Jägerinnen und Jäger
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Fachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
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Hier finden Sie weiterführende Links:
Wenn ein Fall der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Lüneburg in Ihrem Jagdrevier auftritt, brauchen wir von Ihnen diese Informationen zu Ihrem Jagdrevier:
- bisherige Fundstellen von Fallwild beim Schwarzwild
- Unfallschwerpunkte für Schwarzwild
- land- und forstwirtschaftliche Strukturen und Kulturen (Erhebung mit den örtlichen Landwirtinnen und Landwirten und Försterinnen und Förstern)
- landschaftliche Strukturen (u.a. wo befinden sich Dickungen, Schilfgürtel, Wasserstellen, Suhlen etc.)
- künstliche und natürliche Barrieren, die nicht durch Schwarzwild überwunden werden (können)
- Schwarzwildeinstände
- Schwarzwildwechsel
- Ansitzeinrichtungen (Anzahl, mobil/stationär, Angabe, wo Infrastruktur fehlt)
- Kirrungen
- ggf. Daten aus dem Monitoring mit Wildkameras im Revier
Bei Bedarf kann Kartenmaterial durch die Jagdbehörde zur Verfügung gestellt werden.
Lesen Sie bitte auf der Internetseite vom Deutschen Jagdverband (DJV) die Informationen zur Afrikanischen Schweinepest. Wir empfehlen insbesondere die Broschüre "Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest", da Sie hier u.a. Bilder von erkranktem Schwarzwild finden.
Für die jagdlichen Maßnahmen im Seuchenfall werden wir diese Punkte erfragen:
- Kontaktdaten von Jägerinnen und Jägern, die in ihrem Revier jagen
- Liste der dem Jagdrevier zur Verfügung stehenden Treiberinnen und Treiber und Hundeführerinnen und Hundeführer mit Angaben zu den einsatzfähigen Jagdhunden (inkl. Merkmale, wie z. B. kurzjagender Hund, vom Stand jagender Hund, im Treiben geführter Hund) und Angaben zur Ortskunde der Personen (ja/nein)
- Vorüberlegungen für die Bejagung beim Ausbruch
- Wo besteht eine Ausbreitungstendenz der ASP?
- Wo könnte ein Auswechseln von Schwarzwild wirksam verhindert werden (z. B. durch Nutzung des natürlichen Verhaltens, Jagdschneisen, Zäune, intensive Bejagung)?
- Wo sollten Bejagungsschneisen angelegt werden?
- Wo würden Ablenkfütterungen Sinn machen?
Lesen Sie bitte das Dokument "Exemplarische Anwendung jagdlicher Maßnahmen im Seuchenfall der Afrikanischen Schweinepest (ASP)".
Nach dem Ausbruch der Afrikanische Schweinepest (ASP) im Landkreis Lüneburg kommen ggf. diese Aufgaben auf Sie zu:
- Teilnahme an den Sitzungen der Sachverständigengruppe
- Aufgaben als Vermittler zu den örtlichen Akteuren (u. a. Landwirtinnen und Landwirte, Forstwirtinnen und Forstwirte, Bevölkerung)
- Mitwirkung und Koordination der Fallwildsuche (in Absprache mit der Veterinär- und Jagdbehörde)
- Mitwirkung und Koordination des Einsatzes von Kadaverspürhunden (in Absprache mit der Veterinär- und Jagdbehörde)
- Mitwirkung beim Zaunbau (in Absprache mit der Veterinär- und Jagdbehörde)
- Mitwirkung bei der Kontrolle des Zauns
- Planung und Durchführung von jagdlichen Maßnahmen (mit Unterstützung von Kreisjägermeister und Hegeringleiter und in Absprache mit der Veterinär- und Jagdbehörde)
Die Afrikanische Schweinepest ( ASP ) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind.
© Gabor Tinz/Shutterstock