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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Tagesordnung - Sitzung des Kreistages  

Bezeichnung: Sitzung des Kreistages
Gremium: Kreistag
Datum: Do, 21.12.2023    
Zeit: 14:00 - 16:32 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 Geschäftsordnung      
Ö 2  
Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 30.11.2023  
S2023-166  
Ö 4  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 5  
Umbesetzungen im Ausschuss für Umweltschutz, im Integrationsbeirat und im Ausschuss für Schule und Bildung  
2023/403  
Ö 6  
Strategiegruppe Bildung (im Stand der 2. Aktualisierung vom 30.10.2023)
Enthält Anlagen
2023/139  
Ö 7  
Aufhebung der Bestellung zum Plattdeutschbeauftragten  
2023/388  
Ö 8  
Stellenplan für das Jahr 2024 (im Stand der 2. Aktualisierung der Verwaltung vom 06.11.2023)  
Enthält Anlagen
2023/326  
Ö 9  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 (im Stand der 5. Aktualisierung vom 15.12.2023)
Enthält Anlagen
2023/321  
Ö 10  
Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2020  
Enthält Anlagen
2023/399  
Ö 11  
Gebührenkalkulation 2024 der GfA Lüneburg gkAöR für den Landkreis Lüneburg  
2023/389  
Ö 12  
Förderung der Kindertagespflege - Neufassung der Satzung  
Enthält Anlagen
2023/394  
Ö 13  
Abberufung eines Prüfers im Rechnungsprüfungsamt  
2023/384  
Ö 14  
Abberufung eines Prüfers im Rechnungsprüfungsamt  
2023/385  
Ö 15  
Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/Die Grünen, Gruppe FDP/Die Unabhängigen, SPD und Gruppe Die Linke/Die Partei vom 16.11.2023 zum Thema "Schaffung einer Hebammenzentrale für Hebammenleistungen im Landkreis Lüneburg"
Enthält Anlagen
2023/396  
Ö 16  
Resolution der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/Die Grünen, CDU, Gruppe FDP/Die Unabhängigen und Gruppe DIE LINKE/Die PARTEI vom 07.12.2023 zum Thema "Refinanzierung Rettungsdienst - Menschen im Gesundheitssystem nach Tarif bezahlen" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 08.12.2023)  
Enthält Anlagen
2023/411  
Ö 17  
Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe DIE LINKE/DIE PARTEI und Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 07.12.2023 zum Thema "Installation von Tampon- und Bindenautomaten in kreiseigenen weiterführenden Schulen"  
2023/414  
    VORLAGE
   

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller: 

1. Die kreiseigenen weiterführenden Schulen werden berechtigt, auf Kosten des Landkreises zwei Tampon- und Bindenautomaten pro Schule für einen Testlauf zu erwerben und zu installieren. Der Zeitrahmen für den Testlauf beginnt zum 2. Halbjahr des Schuljahres 2023/2024 und endet am Ende des 1. Halbjahres 2024/2025 (5.2.2024 - 5.2.2025) und die max. Gesamtkosten pro Schule liegen bei 450€.

2. Im Falle von Vandalismus oder Zerstörung der Automaten während des Testlaufs werden keine neuen Automaten zur Verfügung gestellt.

3. Falls die Automaten während des Testlaufs nicht ausreichend genutzt werden, werden sie an geeigneter Stelle in Gebäuden des Landkreises weiterverwendet.

4. Werden die Automaten jedoch gut angenommen und zeigen einen positiven Effekt auf die Hygienebedingungen in den Schulen, so wird nach Ablauf des Testzeitraums von einem Jahr, in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schulleitung und den Fördervereinen, darüber entschieden, ob weitere Automaten gewünscht sind.

5. Die Anschaffungskosten für zusätzliche Automaten nach dem Testlauf obliegen den Schulen und den Fördervereinen, während die Produktkosten weiterhin vom Landkreis übernommen werden.

6. Schulen, die bereits vor dem Testlauf auf eigene Mittel hin Tampon- und Bindenautomaten erworben haben und nach Ablauf des Testzeitraums ein positives Ergebnis verzeichnen, können zwei weitere Automaten beim Landkreis beantragen.

7. Den Schulen stehen während des Testzeitraums Mittel in Höhe von 150€r die Bestückung des Automaten zur Verfügung. Nach Ablauf des Testzeitraums wird die Auskömmlichkeit der Mittel evaluiert und ggf. angepasst.

 

   
    18.12.2023 - Kreisausschuss
    N 23 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    21.12.2023 - Kreistag
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller: 

1. Die kreiseigenen weiterführenden Schulen werden berechtigt, auf Kosten des Landkreises zwei Tampon- und Bindenautomaten pro Schule für einen Testlauf zu erwerben und zu installieren. Der Zeitrahmen für den Testlauf beginnt zum 2. Halbjahr des Schuljahres 2023/2024 und endet am Ende des 1. Halbjahres 2024/2025 (5.2.2024 - 5.2.2025) und die max. Gesamtkosten pro Schule liegen bei 450€.

2. Im Falle von Vandalismus oder Zerstörung der Automaten während des Testlaufs werden keine neuen Automaten zur Verfügung gestellt.

3. Falls die Automaten während des Testlaufs nicht ausreichend genutzt werden, werden sie an geeigneter Stelle in Gebäuden des Landkreises weiterverwendet.

4. Werden die Automaten jedoch gut angenommen und zeigen einen positiven Effekt auf die Hygienebedingungen in den Schulen, so wird nach Ablauf des Testzeitraums von einem Jahr, in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schulleitung und den Fördervereinen, darüber entschieden, ob weitere Automaten gewünscht sind.

5. Die Anschaffungskosten für zusätzliche Automaten nach dem Testlauf obliegen den Schulen und den Fördervereinen, während die Produktkosten weiterhin vom Landkreis übernommen werden.

6. Schulen, die bereits vor dem Testlauf auf eigene Mittel hin Tampon- und Bindenautomaten erworben haben und nach Ablauf des Testzeitraums ein positives Ergebnis verzeichnen, können zwei weitere Automaten beim Landkreis beantragen.

7. Den Schulen stehen während des Testzeitraums Mittel in Höhe von 150€r die Bestückung des Automaten zur Verfügung. Nach Ablauf des Testzeitraums wird die Auskömmlichkeit der Mittel evaluiert und ggf. angepasst.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 14 Enthaltungen zugestimmt

 

 

Ö 18     Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten      
Ö 19     Schriftliche Anfragen gem. § 17 Abs. (2) Geschäftsordnung      
Ö 20  
Mündliche Anfragen aus aktuellem Anlass gemäß § 17 Abs. (5) Geschäftsordnung      
Ö 21  
Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung      
               

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