Vorlage - 2023/411
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-12-07_Refinanzierung_Rettungsdienst_-_fraktionsübergreifender_Antrag.pdf (174 KB) |
Wir fordern vom Land Niedersachsen:
• das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz (NRettDG) mit seiner Kostenrichtlinie so zu verändern, dass alle branchenüblichen Tarifverträge im Rettungsdienst von den Kostenträgern anerkannt werden.
• Die Beauftragten dürfen nicht auf unverzichtbaren Kosten (wie z.B. Zulagen, Zeitzuschlägen, Ankleidezeiten, Fahrzeugübernahmen) sitzen bleiben.
von den Tarif–Verhandlungsparteien:
• Die Krankenkassen müssen als Kostenträger bei den Tarifverhandlungen mit an den Verhandlungstisch, damit ein Ausspielen unterschiedlicher Durchführender für den Rettungsdienst nicht mehr stattfinden kann
von den Krankenkassen:
• die Anerkennung der Tarifwerke für Menschen im Gesundheitsdienst und insbesondere die vollständige Refinanzierung der Bezahlung von Rettungskräften, die ihren Tarifverträgen entspricht.
Sachlage:
Vor kurzem sind in Lüneburg mehr als 80 Rettungskräfte von ASB und DRK aus Nordostniedersachsen zu einer Demonstration und Kundgebung zusammengekommen. Die Landeszeitung berichtet ausführlich am 11.11.2023: „Warum Rettungskräfte von ASB und DRK in Lüneburg auf die Straße gegangen sind“.
Die Rettungskräfte machten darauf aufmerksam, dass der von den Landkreisen beauftragte Rettungsdienst von den Krankenkassen in Niedersachsen nicht vollständig finanziert wird. Oftmals bleiben die Wohlfahrtsverbände auf Kosten für Zulagen, Zeitzuschlägen, Fahrzeugübernahme oder Ankleidezeiten sitzen. Auch auf unterschiedliche Löhne je nach Landkreis, teils mehrere hundert Euro für gleiche Arbeit, wurde bemängelt. Sie befürchten Abwanderungen in andere Regionen oder Bundesländer, wo die Rettungskräfte unter besseren Bedingungen und besserer Bezahlung arbeiten können.
In anderen Bundesländern wie z.B. Baden-Württemberg werden alle Tarife anerkannt, da das Land durch Gesetz die Bedingung dazu geschaffen hat. Die Qualität der Leistungen ist in Baden-Württemberg genauso wie in Niedersachsen gegeben, wird jedoch von den gleichen Krankenkassen anders bezahlt.
ASB und DRK leisten im Landkreis Lüneburg hervorragende Arbeit und gewähren Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger. Um diesen Standard zu halten und den Rettungsdienst im Landkreis Lüneburg weiter sicher vorhalten zu können, sind eine auskömmliche Finanzierung sowie gute Arbeitsbedingungen und Bezahlung nötig. Auch für die Zukunft muss sichergestellt sein, dass Rettungsdienste mit gut ausgebildetem und motiviertem Personal besetzt werden können. Daher muss sich ihre Bezahlung an den medizinischen, organisatorischen und vor allem personellen Realitäten und Erkenntnissen orientieren.
Durch die vollumfängliche Anwendung von Tarifverträgen werden sichere und verlässliche Arbeitsbedingungen geschaffen. Hierzu zählen im Besonderen im Landkreis Lüneburg der DRK-Reformtarifvertrag und der TVöD in seiner jeweils aktuellen Fassung.
Stellungnahme der Verwaltung vom 08.12.2023:
Im Landkreis Lüneburg leisten ASB und DRK auch unter erschwerten Bedingungen herausragende Arbeit zur Aufrechterhaltung des Rettungsdienstes. Die Beauftragten verdienen nicht nur Anerkennung, sondern auch eine auskömmliche Vergütung ihrer Leistungen.
Aus Sicht der Verwaltung sind konkrete Vorgaben des Landes Niedersachsen für die Kostenanerkennung im Rettungsdienst nicht nur hilfreich, sondern zwingend geboten. Die Vorgaben sollten sich sowohl auf die Anerkennung von Tarifverträgen, als auch auf alle anderen Bereiche der Finanzierung erstrecken. Eine einheitliche Struktur in Niedersachsen würde auch dazu führen, dass Kostenträgerverhandlungen schneller und effizienter geführt und so Liquiditätslücken bei den Beauftragten des Rettungsdienstes vermieden werden.