Vorlage - 2023/394
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-394 Anlage LK Satzung 2024 Entwurf (143 KB) | ||||
2 | 2023-394 Anlage Synopse Satzung Kindertagespflege 2024 (255 KB) |
Sachlage:
Am 01.08.2022 ist die letzte Fassung der Satzung des Landkreises Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Landkreis Lüneburg in Kraft getreten. Die Satzungsregelungen waren abgestimmt mit der Satzung der Hansestadt Lüneburg.
Im Rahmen der Aussprache zu den Beschlussfassungen hatten sich Hansestadt und Landkreis Lüneburg verpflichtet, die Höhe der Förderleistungen in der Kindertagespflege fortan regelmäßig auf ihre Verhältnismäßigkeit zur allgemeinen Kostenentwicklung zu prüfen und notwendige Anpassungen zu empfehlen.
Dieser Prüfungsprozess fand erstmals im Zeitraum 01.03.2023 bis 01.08.2023 im Familienbüro der Region Lüneburg statt. Die detaillierten Ergebnisse wurden den Fraktionen des Lüneburger Kreistags und des Rates der Hansestadt Lüneburg in Form eines schriftlichen Berichts zur Situation der Kindertagespflege in Hansestadt und Landkreis Lüneburg am 19.09.2023 zur Verfügung gestellt.
Der Bericht enthält neben Empfehlungen zur Anpassung der Förderleistungen auch weitere satzungsrelevante Vorschläge zur Stärkung der Kindertagespflege. Aus Sicht der Verwaltungen sind die empfohlenen Maßnahmen notwendig, um die Zahl der aktiven Kindertagespflegepersonen, die seit 2019 konstant abnimmt, zu stabilisieren und neue Kindertagespflegepersonen für diese Tätigkeit zu gewinnen. Gelingt dies nicht, droht ein weiterer Verlust von U3-Betreuungsplätzen, der sich durch den Ausbau von Krippenangeboten in absehbarerer Zeit nicht kompensieren lässt.
Nach Vorlage des Berichts wurden die Empfehlungen der Verwaltung am 25.09.2023 und am 08.11.2023 im Rahmen von zwei Sitzungen einer verwaltungsübergreifenden interfraktionellen Arbeitsgruppe präsentiert und mitsamt den wirtschaftlichen Folgen bei Umsetzung im Detail erläutert. Schriftliche Unterlagen hierzu liegen den Fraktionen vor.
Die beteiligten Vertreter:innen der Fraktionen des Lüneburger Kreistags und des Rates der Hansestadt Lüneburg haben den Verwaltungen im Nachgang der zweiten AG-Sitzung signalisiert, dass sie den Empfehlungen folgen möchten. Hansestadt und Landkreis Lüneburg haben diese somit in den vorliegenden Satzungsentwurf eingearbeitet. Er enthält folgende Änderungen, die am 01.01.2024 in Kraft treten sollen, um der aktuellen Entwicklung in der Kindertagespflege zeitnah entgegenwirken zu können:
Förderleistungen und Sachaufwandpauschalen:
Anhebung der Förderleistung in allen Entgeltstufen um 0,25 bis 0,45 € je nach Qualifizierung
zusätzliche Anhebung der Förderleistung in allen Entgeltstufen um 0,20 € für Kindertagespflegepersonen ab fünf Jahren Tätigkeit in der Kindertagespflege
Anhebung der Sachaufwandspauschale um 0,15 € auf 2,30 € pro Kind/Stunde
Monatliche Platzpauschale i. H. v. 30,- € pro Platz bei Betreuung in außerhalb des Wohnhauses angemieteten Räumlichkeiten
Geförderter Betreuungsumfang
Anhebung des Umfangs an Betreuung, der auf Antrag grundsätzlich ohne Bedarfsnachweis gefördert wird, von 30 auf 35 Stunden
Ergänzung und Ausweitungen der Fehltageregelungen
Zusätzlich zu den „regulären“ Fehltagen Gewährung von bis zu sieben geförderten Ausfalltagen, die spezifisch im nachgewiesenen Krankheitsfall beantragt werden können
Erhöhung der Ausgleichstage für Kindertagespflegepersonen, die innerhalb eines Kita-Jahrs Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 UE nachweisen, von einem zusätzlichen Fehltag auf drei zusätzliche Fehltage
Förderung bei Abbruch von Eingewöhnungen
Förderung der Eingewöhnungszeit auch bei Abbruch der Eingewöhnung gemäß ursprünglich bewilligten Betreuungsumfang
Erheben des Elternbeitrags ebenfalls in vollem Umfang
Förderleistungen Vertretungsstützpunkt
Erhöhung der Basispauschale von 2,70 € auf 3,- € und Anhebung des geförderten Basisumfangs von 30 auf 35 Stunden pro Woche/Platz
Aufschlag bei Vertretungsleistung um 2,- € pro Kind/Stunde
Erhöhung der Anwesenheitspauschale i. H. v. 10 € pro Stunde (max. 40 Stunden/Monat) auf jeweils gültigen gesetzlichen Mindestlohn (ab 01.01. 12,41 €)
Auch die Elternbeitragsordnung soll angepasst werden. Ihre gegenwärtige Stufendifferenzierung ist gemäß den aktuellen Falldaten nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere in der höchsten Beitragsstufe besteht Differenzierungsbedarf, da mittlerweile rund 60% aller Fälle dort eingruppiert sind.
Zusätzlich hat die Neufassung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung für die Kindertagesstätten der Hansestadt Lüneburg dazu geführt, dass Elternbeiträge für Krippenbetreuung im Stadtgebiet nun teils erheblich von denen der Betreuung in Kindertagespflege abweichen. In vielen Fällen weichen sie nach unten ab, was Kindertagespflegestellen schwächt, gerade bei hohem Einkommen aber kann Betreuung in der Kindertagespflege wiederum deutlich günstiger sein.
Hansestadt und Landkreis Lüneburg haben den Fraktionen des Lüneburger Kreistags und des Rates der Hansestadt Lüneburg bereits zwei mögliche Modelle vorgestellt, wie eine zeitgemäße und sozial gerechte Beitragsstaffelung umgesetzt werden kann. Hierzu gibt es Berechnungsmodelle, die seitens des Landkreises in der Runde der Hauptverwaltungsbeamten vorgestellt werden, da die Gemeinden Träger der Kindertagesstätten im Landkreis gem. KiTa-Vereinbarung sind. Daher liegt zum jetzigen Zeitpunkt kein beschlussfähiger Konsens bezüglich der Anpassung der Elternbeiträge vor.
Die Elternbeitragsstaffel ist eine Anlage der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege und kann nach Inkrafttreten der neuen Satzungsfassung in einem gesonderten Verfahren angepasst und dem Jugendhilfeausschuss zum Beschluss vorgelegt werden.
Die Hansestadt und der Landkreis haben einen inhaltsgleichen Satzungstext zur Beschlussfassung erarbeitet. Beide Satzungen sollen zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Herr Michel, der Leiter des Familienbüros der Region Lüneburg, trägt anhand einer Präsentation in der Sitzung vor und steht für Informationen zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | ca. 212.000,00 bis 370.000,00 € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| X | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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