Auszug - Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2020
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1. Der Beschluss zur Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 wird insofern korrigiert, dass der Jahresüberschuss des Jahres 2019 i.H.v. 9.336.424,86 € nur anteilig i.H.v. 8.893.211,42 € der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt wird. Die verbleibenden 443.213,44 € werden der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
2. Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.
3. Gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO wird der Jahresfehlbetrag im außerordentlichen Ergebnisses des Jahres 2020 i.H.v. 3.175.602,61 € anteilig aus der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses i.H.v. 443.213,44 € gedeckt. Der verbleibende Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses wird aus dem erzielten Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses des Jahres 2020 in Höhe von 13.162.845,30 € gedeckt. Der verbleibende Jahresüberschuss i.H.v. 10.430.456,13 € wird gemäß § 123 NKomVG der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
4. Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig