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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/321  

Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 (im Stand der 5. Aktualisierung vom 15.12.2023)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mennrich, Björn
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Mentz, Ulrich
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge:
Kreisausschuss als Finanzausschuss
12.10.2023    Sitzung des Kreisausschusses als Finanzausschuss      
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
08.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung zur Kenntnis genommen     
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
22.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
06.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
13.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung geändert beschlossen   
Kreisausschuss
18.12.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
21.12.2023 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Entwurf Haushaltsplan und Haushaltssicherungskonzept  
Anlage 2 - Liste der freiwilligen Leistungen  
Anlage 3 - Investitionsübersicht 2023  
Anlage 4 - Übersicht Klimaschutzmaßnahmen Stand 02.10.2023  
Anlage 5 - Liste A  
Anlage 6 - Liste B  
Anlage 7 - Stellungnahme Hansestadt Lüneburg KU 2024  
Anlage 8 - Stellungnahme Gemeinde Soderstorf KU 2024  
Anlage 9 - Stellungnahme Gemeinde Scharnebeck KU 2024  
Anlage 10 - Stellungnahme Gemeinde Rehlingen KU 2024  
Anlage 11 - Übersicht Budgetregeln  
Anlage 12 - Antrag CDU-Fraktion kommunaler Strukturentwicklungsfonds  
Anlage 13 - Liste C  
Anlage 14 - Antrag CDU-Fraktion Förderung Berufsorientierung Oberschulen  
Anlage 15 - Antrag CDU-Fraktion Schulhof Kurt Löwenstein Schule  
Anlage 16 - Antrag Gruppe FDP-Unabhängige Sport  
Anlage 17 - Stellungnahme SG Amelinghausen KU 2024 mit Anlage  
Anlage 18 - Stellungnahme Gemeinde Dahlem KU 2024  
Anlage 19 - Liste D  
Anlage 20 - Antrag Grüne-Fraktion Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung  
Anlage 21 - Stellungnahme HVB Haushalt 2024  
Anlage 22 - Finanzdaten kreisangehörige Gemeinden u. LK  
Anlage 23 - Übersicht Stellungnahmen zur KU 2024 mit Anmerkungen der Verwaltung  
Anlage 24 - Antrag Gruppe AfD-die Basis zum Haushalt 2024  
Anlage 25 - Liste E  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 Haushaltsplanentwurf 2024 einschließlich Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes

Anlage 2 Übersicht über die Freiwilligen Leistungen

Anlage 3 Investitionsübersicht 2024

Anlage 4 Übersicht über die Klimaschutz- und EPAP-Maßnahmen

Anlage 5 Liste A

Anlage 6 Liste B

Anlage 7 Stellungnahme Hansestadt Lüneburg zur Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes 2024

Anlage 8 Stellungnahme Gemeinde Soderstorf zur Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes 2024

Anlage 9 Stellungnahme Gemeinde Scharnebeck zur Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes 2024

Anlage 10 Stellungnahme Gemeinde Rehlingen zur Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes 2024

Anlage 11 Übersicht Budgetregeln

Anlage 12 Antrag CDU-Fraktion „kommunaler Strukturentwicklungsfonds“

Anlage 13 Liste C

Anlage 14 Antrag CDU-Fraktion Förderung Berufsorientierung Oberschulen

Anlage 15 Antrag CDU-Fraktion Schulhof Kurt Löwenstein Schule

Anlage 16 Antrag Gruppe FDP / Unabhängige Sport

Anlage 17 Stellungnahme SG Amelinhausen zur Festsetzung des Kreisumlagesatzes 2024

Anlage 18 Stellungnahme Gemeinde Dahlem zur Festsetzung des Kreisumlagesatzes 2024

Anlage 19 Liste D

Anlage 20 Antrag Grüne-Fraktion Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung

Anlage 21 Stellungnahme Hauptverwaltungsbeamte

Anlage 22 Finanzdaten kreisangehörige Gemeinden und LK

Anlage 23 Übersicht Stellungnahmen zur KU 2024 mit Anmerkungen der Verwaltung

Anlage 24 Antrag Gruppe AfD Die Basis zum Haushalt 2024

Anlage 25 Liste E

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 Anlage 1 - Entwurf Haushaltsplan und Haushaltssicherungskonzept (4147 KB)      
Anlage 1 2 Anlage 2 - Liste der freiwilligen Leistungen (56 KB)      
Anlage 2 3 Anlage 3 - Investitionsübersicht 2023 (635 KB)      
Anlage 3 4 Anlage 4 - Übersicht Klimaschutzmaßnahmen Stand 02.10.2023 (680 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 - Liste A (10 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 6 - Liste B (93 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 7 - Stellungnahme Hansestadt Lüneburg KU 2024 (1140 KB)      
Anlage 8 8 Anlage 8 - Stellungnahme Gemeinde Soderstorf KU 2024 (110 KB)      
Anlage 9 9 Anlage 9 - Stellungnahme Gemeinde Scharnebeck KU 2024 (238 KB)      
Anlage 10 10 Anlage 10 - Stellungnahme Gemeinde Rehlingen KU 2024 (135 KB)      
Anlage 11 11 Anlage 11 - Übersicht Budgetregeln (67 KB)      
Anlage 12 12 Anlage 12 - Antrag CDU-Fraktion kommunaler Strukturentwicklungsfonds (107 KB)      
Anlage 13 13 Anlage 13 - Liste C (97 KB)      
Anlage 14 14 Anlage 14 - Antrag CDU-Fraktion Förderung Berufsorientierung Oberschulen (150 KB)      
Anlage 15 15 Anlage 15 - Antrag CDU-Fraktion Schulhof Kurt Löwenstein Schule (130 KB)      
Anlage 16 16 Anlage 16 - Antrag Gruppe FDP-Unabhängige Sport (239 KB)      
Anlage 17 17 Anlage 17 - Stellungnahme SG Amelinghausen KU 2024 mit Anlage (502 KB)      
Anlage 19 18 Anlage 18 - Stellungnahme Gemeinde Dahlem KU 2024 (603 KB)      
Anlage 18 19 Anlage 19 - Liste D (102 KB)      
Anlage 20 20 Anlage 20 - Antrag Grüne-Fraktion Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung (170 KB)      
Anlage 21 21 Anlage 21 - Stellungnahme HVB Haushalt 2024 (303 KB)      
Anlage 22 22 Anlage 22 - Finanzdaten kreisangehörige Gemeinden u. LK (205 KB)      
Anlage 23 23 Anlage 23 - Übersicht Stellungnahmen zur KU 2024 mit Anmerkungen der Verwaltung (188 KB)      
Anlage 24 24 Anlage 24 - Antrag Gruppe AfD-die Basis zum Haushalt 2024 (113 KB)      
Anlage 25 25 Anlage 25 - Liste E (126 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2024 sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2024 werden, jeweils unter Berücksichtigung der empfohlenen Änderungen, beschlossen.
  2. Das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2024 wird beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Verwaltung hat den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2024 erstellt.

 

Der doppische Haushaltsplan ist nach Teilhaushalten, die sich an der Organisationsstruktur der Kreisverwaltung orientieren, gegliedert. Jeder Teilhaushalt besteht aus einem Teilergebnisplan mit den Erträgen und Aufwendungen und einem Teilfinanzplan mit Darstellung der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. In jedem Teilhaushalt werden auch die Produkte der jeweiligen Organisationseinheit mit Produktbeschreibung, Produktzielen, Kennzahlen, Investitionsmaßnahmen sowie Produktergebnisplan dargestellt. In den einzelnen Produkten werden auch die Rechtsbindungsgrade (Pflichtaufgaben/freiwillige Leistungen) und die wesentlichen Rechtsgrundlagen ausgewiesen.

 

Im Ergebnishaushalt weist der Entwurf auf Grundlage eines Kreisumlagesatzes von 54,5 % (2023: 53,0 %) einen Fehlbetrag in Höhe von rund 22,3 Mio. Euro aus. Auch im Finanzplanungszeitraum bis 2027 sind jährlich Haushaltsdefizite zu verzeichnen.

 

Um die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises Lüneburg weiter sicherzustellen, die sich abzeichnenden Fehlbeträge mittelfristig abbauen zu können und eine Überschuldung zu vermeiden, werden große Anstrengungen notwendig werden. So wird ein Haushaltssicherungskonzept gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG aufgestellt werden müssen. Das Haushaltssicherungskonzept soll die schnellstmögliche Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs gewährleisten.

 

 

1. Eckdaten zum Haushaltsplanentwurf 2024

 

1.1 Ergebnishaushalt

 

Ergebnishaushalt

2023

2024

Veränderung

Euro

Euro

in Euro

 in %

ordentliche Erträge

383.307.000

412.269.700

+28.962.700

+7,6 %

ordentliche Aufwendungen

401.402.500

434.600.600

+33.198.100

+8,3 %

ordentliches Ergebnis

-18.095.500

-22.330.900

-4.235.400

-23,4 %

außerordentliche Erträge

0

0

0

 

 

außerordentliche Aufwendungen

0

0

0

 

 

außerordentliches Ergebnis

0

0

0

 

 

Jahresergebnis
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

-18.095.500

-22.330.900

-4.235.400

-23,4 %

 

 

1.2 Entwicklung der Jahresergebnisse im Finanzplanungszeitraum

 

Haushaltsjahr

Erträge

Aufwendungen

Jahresergebnis

Euro

Euro

Euro *

2024

412.269.700

434.600.600

-22.330.900

(-6.444.900)

2025

430.594.500

441.983.200

-11.388.700

(-7.244.800)

2026

443.690.900

452.147.500

-8.456.600

(-9.513.000)

2027

453.719.300

458.909.300

-5.190.000

 

 

*in Klammern: laut Finanzplanung 2023 vorgesehene Jahresergebnisse

 

 

1.3 Finanzhaushalt

 

Finanzhaushalt

2023

2024

Veränderung

Euro

Euro

in Euro

in %

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

365.447.400

394.361.400

+28.914.000

+7,9 %

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

375.324.900

407.328.300

+32.003.400

+8,5 %

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit

-9.877.500

-12.966.900

-3.089.400

-31,3 %

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

8.692.500

11.191.200

+2.498.700

+28,7 %

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

39.216.100

48.367.800

+9.151.700

+23,3 %

Saldo aus Investitionstätigkeit

-30.523.600

-37.176.600

-6.653.000

-21,8 %

Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag

-40.401.100

-50.143.500

-9.742.400

-24,1 %

Kreditaufnahme (inkl. Umschuldung)

35.671.000

43.170.000

+7.499.000

+21,0 %

Kredittilgung (inkl. Umschuldung)

14.520.000

15.670.000

+1.150.000

+7,9 %

Neuverschuldung

21.151.000

27.500.000

+6.349.000

+30,0 %

Finanzmittelveränderung

-19.250.100

-22.643.500

-3.393.400

-17,6 %

 

 

1.4 Veränderungen gegenüber dem Vorjahr

 

Der Haushaltsplan 2023 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 18.095.500 Euro aus. Der Fehlbetrag 2024 beträgt laut Haushaltsplanentwurf 22.330.900 Euro, steigt also gegenüber dem Vorjahr um 4.235.400 Euro.

 

Im Vergleich zum Vorjahr beinhaltet der Haushaltsplanentwurf 2024 folgende größere Veränderungen:

 

Verschlechterungen gegenüber den Ansätzen 2023:

Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Asylbewerber

                       7.880.600

Euro

Personalaufwendungen

                       3.285.800

Euro

Bauunterhaltung

                       1.619.200

Euro

Jugendhilfe einschließlich Kita-Zuschüsse

                       1.423.200

Euro

Landeszuschuss § 5 Nds. AG SGB II

                       1.200.000

Euro

Abschreibungen

                       1.006.200

Euro

Allgemeine schulische Aufgaben

 

 

 

                          881.200

Euro

Zinsen für Investitions- und Liquiditätskredite

                          640.000

Euro

Heizungskosten für kreiseigene Liegenschaften

                          411.200

Euro

Zuschuss Theater

                          345.000

Euro

Reinigung für kreiseigene Liegenschaften

                          287.300

Euro

Gutachten, Stellungnahmen und Untersuchungen

                          282.700

Euro

Zuschuss SBU

                          150.000

Euro

Digitalisierung ohne Personal

 

 

 

                          162.200

Euro

Einnahmen Zulassungsgebühren

 

 

 

                          150.000

Euro

Schülerbeförderung ohne Personal

                          147.400

Euro

Auflösungserträge aus Sonderposten

                          136.300

Euro

Erwerb geringwertige Vermögensgegenstände bis 1.000 €

                          127.300

Euro

Mieten und Pachten, Gebäudewirtschaft

                          126.400

Euro

 

 

Verbesserungen gegenüber den Ansätzen 2023

Kreisumlage

                     10.700.000

Euro

Schlüsselzuweisungen

                       4.900.000

Euro

ÖPNV, Nettoaufwendungen ohne Personal und Abschreibungen

1.311.400

Euro

Baugenehmigungsgebühren

315.600

Euro

Maßnahmen der Gesundheitspflege ohne Personal

316.600

Euro

Bußgelder Verkehrsordnungswidrigkeiten und andere

145.200

Euro

Zuweisungen für Aufgaben des übertr.Wirkungskreises

100.000

Euro

 

 

2. Entwicklung einzelner Haushaltspositionen

 

2.1 Kreisumlage

 

Die Kreisumlage ist das einzige nennenswert gestaltbare Einnahmeinstrument der Landkreise und stellt die Hauptertragsquelle für den Landkreis Lüneburg dar. Die Höhe der Kreisumlage ist abhängig vom Hebesatz, der vom Kreistag in der Haushaltssatzung festzulegen ist.

 

Aus dem verfassungsrechtlich angelegten Gleichrang des Finanzbedarfs von Kommunen ergibt sich die Verpflichtung der Landkreise, neben dem eigenen Finanzbedarf auch die finanziellen Interessen der Gemeinden zu berücksichtigen. Als Grundlage hierfür hat der Landkreis die Finanzdaten aller kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden abgefragt und in einer Tabelle aufbereitet (vgl. Vorlage 2023/291). Darüber hinaus sind die kreisangehörigen Kommunen gemäß § 15 Abs. 3 des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes (NFAG) vor Festsetzung der Kreisumlage zu hören. Letztlich hat der Kreistag im Rahmen seines Abwägungsprozesses zwischen Kreis- und Gemeindeinteressen eine Würdigung der dem Landkreis bekannt gewordenen Haushaltsdaten vorzunehmen.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2024 sieht eine Anhebung des Kreisumlagesatzes von 53,0 % auf 54,5 % vor. Dabei handelt es sich um einen ersten Vorschlag der Verwaltung.

 

Kreisumlage

2023 Ansatz

 2023 Ist

2024

Euro

Euro

Euro

Hebesatz 2023 = 53,0 %

Hebesatz 2024 = 54,5 %

138.900.000

142.270.200

149.600.000

 

Veränderung 2024 zu 2023 (Ansatz)

 

+

10.700.000

Euro

Veränderung 2024 zu 2023 (Ist)

 

+

7.329.800

Euro

1 Punkt Kreisumlage =

 

 

 

2.744.954

Euro

 

 

2.2 Erträge nach dem Nds. Finanzausgleichsgesetz (NFAG)

 

Da die Erträge aus öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Quellen bei der überwiegenden Zahl der Kommunen nicht ausreichen, um die notwendigen Aufwendungen zu decken, sind ergänzende System notwendig, die Kommune mit ausreichenden Mitteln auszustatten. Eines dieser Systeme ist der kommunale Finanzausgleich. Die größte Summe und damit auch der bedeutendste Teil des Finanzausgleichs entfällt auf die Schlüsselzuweisungen, die finanzkraftabhängig verteilt werden.

 

Der zweitgrößte Posten entfällt auf die Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Aufgaben, die eigentlich dem Staat obliegen, kann das Land zur Ausführung an die Kommunen übertragen. Für die bei der Wahrnehmung dieser Angelegenheiten anfallenden Kosten muss das Land einen finanziellen Ausgleich leisten.

 

Zuweisungen des Landes

2023 Ansatz

 2023 Ist

2024

Euro

Euro

Euro

Schlüsselzuweisungen

53.200.000

57.906.760

58.100.000

Zuweisungen Aufgaben übertr. Wirkungskreis

5.900.000

5.923.160

6.000.000

Summe

59.100.000

63.829.920

64.100.000

 

Veränderung 2024 zu 2023 (Ansatz)

 

+

5.000.000

Euro

Veränderung 2024 zu 2023 (Ist)

 

+

270.080

Euro

 

 

2.3 Personal- und Vorsorgeaufwendungen

 

Personalaufwendungen

2023

2024

 

Veränderung

Euro

Euro

 

in Euro

 

in %

Bruttopersonalaufwendungen
ohne Rückstellungen

51.577.600

54.863.400

 

+3.285.800

 

+6,4 %

Pensions- u. Beihilferückstellungen

1.100.000

1.100.000

 

0

 

0 %

Bruttopersonalaufwendungen

52.677.600

55.963.400

 

+3.285.800

 

+6,2 %

 

Die Berechnung der Personalaufwendungen ergibt sich aus der Anlage zur Vorlage 2023/326 „Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024“.

 

 

2.4 Bauunterhaltung

 

Unterhaltung des unbeweglichen
Vermögens (Bauunterhaltung)

2023

2024

 

Veränderung

Euro

Euro

 

in Euro

 

in %

Bauunterhaltung insgesamt

5.359.500

6.972.200

+

1.612.700

 

+30,1%

 

Der weitaus größte Teil der Bauunterhaltungsaufwendungen entfällt auf die kreiseigenen Schulen.

 

Der Bauunterhaltungsansatz 2024 beinhaltet Haushaltsmittel für Klimaschutzmaßnahmen (rd. 1,0 Mio. Euro), für Flüchtlingsunterkünfte (382.500 Euro), für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel (150.000 Euro) und für die Entsiegelung von Schulhöfen (40.000 Euro).

 

2.5 Freiwillige Leistungen

 

Freiwillige Leistungen

2023

2024

Veränderung

Euro

Euro

in Euro

 

in %

Ergebnishaushalt

7.086.800

7.802.800

+716.000

 

+10,1 %

 

Der Anteil der freiwilligen Leistungen an den ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts beträgt ca. 1,8 %. Einzelheiten zu den freiwilligen Leistungen können der Anlage 2 entnommen werden.

 

 

2.6 Sozialhilfeaufwendungen

(einschließlich Grundsicherung nach dem SGB II, Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)

 

Sozialhilfe einschl. Grundsicherung SGB II, Asyl

2023

2024

Veränderung

Euro

Euro

in Euro

in %

Gesamtaufwendungen (netto)

29.022.500

38.153.100

+9.130.600

+31,5 %

davon Aufwendungen Landkreis (netto)

-27.602.500

-21.471.900

+6.130.600

+22,2 %

davon Erstattung an die Hansestadt

56.625.000

59.625.000

+3.000.000

+5,3 %

 

Steigerungen gibt es u. a. im Bereich der Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, den Einrichtungen für Asylbewerber und Geflüchtete und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.

 

 

2.7 Jugendhilfeaufwendungen

 

Jugendhilfe

2023

Euro

2024

Euro

Veränderung

in Euro

in %

Gesamtaufwendungen (netto)

62.213.300

63.623.400

+1.410.100

+2,3%

davon Aufwendungen Landkreis (ohne Kita)

22.162.500

23.482.200

+1.319.700

+6,0 %

davon Kita-Förderung

18.000.000

17.470.400

-529.600

-2,9 %

davon Erstattung an die Hansestadt

22.050.800

22.670.800

+620.000

+2,8 %

 

Der Haushaltsentwurf beinhaltet keine Verstetigung der im Haushaltsplan 2023 veranschlagten Kita-Sonderzahlung in Höhe von 2,0 Mio. Euro.

 

 

2.8 Finanzvertrag mit der Hansestadt Lüneburg

 

Finanzvertrag mit der
Hansestadt Lüneburg

2023

2024

Veränderung

Euro

Euro

in Euro

in %

Gesamtaufwendungen

87.093.000

90.751.000

+3.658.000

+4,2 %

 

Der Landkreis erstattet der Hansestadt Lüneburg insbesondere deren Aufwendungen für Sozialhilfe einschließlich Eingliederungshilfe und Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Jugendhilfe, Schulen im Sekundarbereich und für die Musikschule. Im Bereich der Schulen beteiligt sich der Landkreis auch an investiven Maßnahmen der Hansestadt.

 

Darüber hinaus sind wiederum 2,5 Mio. Euro an Investitionsförderung für die städtischen Kliniken veranschlagt worden. Insgesamt hat sich der Landkreis im Finanzvertrag verpflichtet, bis zu 20 Mio. Euro für diese Fördermaßnahme bereitzustellen, sofern die Hansestadt Lüneburg ihrerseits entsprechende Förderbeträge leistet.

 

 

3. Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

3.1 Investive Maßnahmen 2024

 

Im Haushaltsplan 2024 finden die investiven Mittel wie in der Vergangenheit auch zu einem erheblichen Anteil im schulischen Bereich Verwendung. Das im Jahr 2007 begonnene Sanierungsprogramm Schulen wird fortgeführt. Insgesamt sind rd. 7,8 Mio. Euro für Schulsanierungen veranschlagt worden. Davon entfallen allein 5,0 Mio. Euro auf die Sanierung der Berufsbildenden Schulen und 2,5 Mio. Euro auf die Sanierung des Schulzentrums Scharnebeck.

 

r den Wiederaufbau, Umbau und die Erweiterung der IGS Embsen nach dem Brandschaden sind 2024 insgesamt 12,5 Mio. Euro eingeplant worden. Als Gegenfinanzierung sind u. a. 6,0 Mio. Euro aus Versicherungsleistungen und 1,0 Mio. Euro aus der Kreisschulbaukasse vorgesehen.

 

Auch für weitere Schulbau- und Ausstattungsmaßnahmen des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden sind Zuwendungen aus der Kreisschulbaukassen geplant. Ab 2023 erhält der Landkreis für seine Schulbaumaßnahmen im Sekundarbereich 27,5 % der zu berücksichtigenden Anteile der Gesamtkosten. An Beiträgen hat der Landkreis dafür 2,92 Mio. Euro aufzubringen.

 

r den Digitalpakt Schulen sollen 750.000 Euro haushaltswirksam werden.

 

Weitere Investitionen müssen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen geleistet werden. So beträgt die an das Land zu zahlende Krankenhausumlage 3,15 Mio. Euro. An investiven Zuweisungen an die Hansestadt neburg nach dem Finanzvertrag sind 1,07 Mio. Euro veranschlagt worden. Wie bereits unter Ziffer 2.8 dargestellt, werden 2,5 Mio. Euro für die Förderung der notwendigen Investitionen in die Infrastruktur des Städtischen Klinikums Lüneburg und der Psychiatrischen Klinik Lüneburg bereitgestellt.

 

Nachfolgend sind die wesentlichen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgeführt:

 

Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Bezeichnung

Inv.-Nr.

 

 

inv. Auszahlungsansatz

 

 

 

 

 

 

 

Fördermaßnahmen

Strukturentwicklungsfonds

0200.20.02

 

275.000

Euro

rderprogramm Wohnen und Arbeiten imndl. Raum

0200.20.03

 

50.000

Euro

rderung des Ausbaus von Radwegen

0200.20.04

 

500.000

Euro

Zuweisungen für Tageseinrichtungen für Kinder

5100.09.01

 

1.250.000

Euro

Investitionsförd. Krankenhausentwicklung SKL/PKL

1000.22.01

 

2.500.000

Euro

Kreisverwaltung

Erwerb von Kraftfahrzeugen für die Verwaltung

3200.23.01

 

22.500

Euro

Erwerb von Sachvermögen für die Verwaltung

3200.23.02

 

9.000

Euro

IT-Ausstattung Kreisverwaltung

3300.09.01

 

159.000

Euro

Basisinfrastruktur Digitalisierung

3300.10.13

 

32.500

Euro

IT-Ausstattung Schulen

 

3300.12.02

 

130.000

Euro

Erwerb von Software für das Finanzwesen

3300.13.01

 

5.000

Euro

Erwerb einer Fachanwendung für die Bauverwaltung

3300.20.04

 

10.000

Euro

Erwerb einer Spracherkennungssoftware

3300.20.02

 

40.000

Euro

Erwerb Dokumentenmanagementsystems für KV

3300.21.02

 

70.000

Euro

IT, Anschaffung Mobiler Endgeräte

3300.23.03

 

3.600

Euro

Software für Besucherleitsystem

3300.24.01

 

30.000

Euro

Fachanwendung Sitzungsdienst

3300.24.02

 

84.000

Euro

Fachanwendung Sozialarbeit u.Jugendamtsverwaltung

3300.24.03

 

15.000

Euro

Aufbau eines Bewerbungsportals

3300.24.04

 

20.000

Euro

ORCA Ausschreibungssoftware

3300.24.05

 

12.000

Euro

Fachanwendung Gebäudeplanung

3300.24.06

 

23.000

Euro

Erneuerung IT Basis-Server

3300.24.07

 

500.000

Euro

Projektmanagementsoftware

3300.24.08

 

15.000

Euro

Fuhrparkmanagementsystem

3300.24.09

 

10.000

Euro

Fachanwendung Führerscheine

3300.24.10

 

60.000

Euro

Fachanwendung KFZ

 

3300.24.11

 

50.000

Euro

Fachanwendung Ordnungswidrigkeiten

3300.24.12

 

50.000

Euro

Trichinenprogramm

 

3300.24.13

 

10.000

Euro

Lizenzen Fachanwendung Lissa

3300.24.14

 

15.000

Euro

Digitale Helferakte Katastrophenschutzstab

3300.24.15

 

10.000

Euro

Erwerb v. bewegl. Vermögensgegenst. Schadenfälle

3500.09.00

 

10.000

Euro

Erwerb v. bewegl. Sachvermögen Gebäudewirtschaft

3500.09.04

 

20.000

Euro

Einbau e. Fahrstuhls Gebäude 2 der Kreisverwaltung

3500.20.03

 

200.000

Euro

Grundsanierung Erschließung Kreishaus

3500.22.02

 

35.000

Euro

Umsetzung Brandschutzgutachten

3500.24.01

 

400.000

Euro

Kreisverwaltung, elektr. Leitsystem

 

3500.24.08

 

100.000

Euro

Barrierefreiheit Gebäude 6

 

3500.24.09

 

80.000

Euro

Anschaffung semistationäre Messanlage

4310.24.01

 

295.000

Euro

Anschaffung stationäre Messanlage LG Ost II

4310.24.02

 

105.000

Euro

Anschaffung stationäre Messanlage Setzen

4310.24.03

 

165.000

Euro

Auswertungssoftware Geschwindigkeitsüberschreit.

4310.24.04

 

40.000

Euro

Veterinärwesen - bewegl. Vermögensgegenstände

4000.10.01

 

6.000

Euro

Erwerb v. bewegl. Sachvermögen Fachdienst 53

5300.09.01

 

4.000

Euro

Gerätebeschaffungen Landschaftspflegetrupp FD 61

6100.22.01

 

3.000

Euro

Feuerlöschwesen, Katastrophenschutz etc.

Einrichtung Redundanz Kooperative Leitstelle

4100.23.02

 

20.000

Euro

Mobile Patientendatenerfassung

4100.22.05

 

20.000

Euro

Einsatzsoftware

 

4100.23.01

 

100.000

Euro

Erwerb v. bewegl. Sachvermögen Feuerlöschwesen

4100.20.04

 

12.800

Euro

Erwerb von beweglichem Sachvermögen für die FTZ

4100.20.05

 

67.200

Euro

Modernisierung Atemschutzübungsstrecke

4100.24.01

 

150.000

Euro

Beschaffung Prüfgerät Atemschutzmarken

4100.24.02

 

45.000

Euro

FTZ Scharnebeck - Neubau Brandschutzübungsraum

3500.24.05

 

115.000

Euro

DAU-Hardware und Netzerneuerung

4100.23.04

 

312.000

Euro

Sanierungsprogramm Schulen

BBS I, II, III Sanierungsprogramm

3500.09.18

 

5.000.000

Euro

SZ Oedeme Sporthallen Sanierungsprogramm

3500.15.01

 

100.000

Euro

SZ Scharnebeck Sanierungsprogramm

3500.09.31

 

2.500.000

Euro

SZ Scharnebeck Erneuerung Busbahnhof

3500.21.03

 

50.000

Euro

ObS Oedeme Erweiterung Fahrradabstellanlagen

3500.24.10

 

92.000

Euro

IGS Embsen - Bewässerungsanlage Sportplatz

3500.24.06

 

85.000

Euro

Kreisschulbaukassenmaßnahmen (KSBK-Zuschüsse 27,5 %)

Schulbaumaßnahmen Umsetzung Inklusion

3500.14.01

 

200.000

Euro

SZ Dahlenburg Erweiterung und Umbau

3500.19.10

 

700.000

Euro

Einrichtung Sanierungsbereiche BBS I-III

3500.19.14

 

100.000

Euro

BBS II Erweiterung um drei Unterrichtsräume

3500.21.06

 

800.000

Euro

IGS Embsen Umbau und Erweiterungen

3500.21.07

 

3.660.000

Euro

S G Am Knieberg Schulerweiterung

3500.21.08

 

300.000

Euro

BBS II Sicherheitstechnische Verbesserung und Modernisierung

5500.18.05

 

100.000

Euro

Schulen - Erstausstattung Mobiliar

3500.24.11

 

100.000

Euro

Zuweisungen an Gemeinden aus der KSBK

5500.09.03

 

2.812.000

Euro

Schulen, sonstige Maßnahmen

Tilgungsrate PPP Gymnasium Bleckede

1000.12.01

 

233.100

Euro

Erwerb v. bewegl. Sachvermögen integrative Beschulung

5500.09.01

 

10.000

Euro

Zuweisung an die Hansestadt gemäß § 118 NSchG

5500.09.24

 

1.070.000

Euro

Erwerb von Defibrillatoren für Schulen

5500.13.01

 

10.000

Euro

IGS Embsen Wiederaufbau (6 Mio. € von Versicherung)

3500.21.07

 

8.840.000

Euro

Digitalpakt Schule

 

5500.20.03

 

750.000

Euro

ObS Dahlenburg - Kommunaltraktor

3500.24.02

 

45.000

Euro

S Oedeme Erweiterung + Ausstatt. Außengelände

3500.24.03

 

150.000

Euro

IGS Embsen, zusätzliches Inventar

5500.21.02

 

400.000

Euro

Hublift für Schüler der Schule am Knieberg

5500.22.01

 

20.000

Euro

BBS III - Anschaffung Traktor Agrarwirtschaft

5500.24.01

 

200.000

Euro

ObS Dahlenburg - Neuausstattung Anbau

5500.24.03

 

120.000

Euro

RS Bleckede - Sporthallenschutzbelag

5500.24.04

 

20.000

Euro

ObS Neuhaus - Schulhofneugestaltung (LEADER- Projekt, Zuschuss an Gem. Amt Neuhaus)

5500.24.05

 

150.000

Euro

Erwerb von beweglichem Sachvermögen BBS II

5592.09.01

 

100.000

Euro

Erwerb von beweglichem Sachvermögen BBS III

5593.09.01

 

10.000

Euro

Sonstiges

Krankenhausumlage

 

1000.09.01

 

3.150.000

Euro

Grunderwerb Kompensationsmaßnahm. Naturschutz

3500.09.33

 

100

Euro

Allg. Grundvermögen, Erwerb von Grundstücken

3500.09.34

 

100

Euro

Erhöhung Stammeinlage INNO.NON GmbH

0200.22.01

 

60.000

Euro

Errichtung Arena Lüneburger Land

3500.19.15

 

1.000.000

Euro

Ersatzbeschaffung Fähre und Erneuerung Fähranleger

4500.21.01

 

3.000.000

Euro

Errichtung Fahrgastinformationssystem

4500.23.02

 

550.000

Euro

Elbbcke Darchau-Neu Darchau

 

1000.20.01

 

400.000

Euro

Ausbau des Radroutennetzes

4500.23.01

 

294.900

Euro

 

 

 

 

8.455.100

Euro

Summe

 

 

 

45.447.800

Euro

nachrichtlich: Beiträge des Landkreises an die KSBK

5500.09.04

 

2.920.000

Euro

 

 

 

 

48.367.800

Euro

 

3.2 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen dürfen grundsätzlich nur eingegangen werden, wenn der Haushalt in Form von Verpflichtungsermächtigungen dazu ermächtigt.

 

Im Haushalt 2024 sind folgende Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen:

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

Inv.-Nr.

 

 

 

SZ Oedeme Sporthallen Sanierungsprogramm

3500.15.01

7.300.000 Euro

SZ Oedeme Sanierung Lehrschwimmbecken

3500.20.07

7.000.000 Euro

SZ Scharnebeck Erneuerung Busbahnhof, KSBK

3500.21.03

850.000 Euro

BBS II Erweiterung um drei Unterrichtsräume, KSBK

3500.21.06

700.000 Euro

IGS Embsen Wiederaufbau, KSBK

3500.21.07

21.400.000 Euro

S G Am Knieberg Schulerweiterung, KSBK

3500.21.08

5.000.000 Euro

Grundsanierung Erschließung Kreishaus

3500.22.02

265.000 Euro

Kreisverwaltung Elektr. Leitsystem

3500.24.08

50.000 Euro

Einsatzsoftware

 

4100.23.01

205.000 Euro

Zuschuss Beschaffung von Bussen + Ladeinfrastruktur

4500.23.04

2.200.000 Euro

Investitionszuschuss Frauenhaus

5000.22.01

450.000 Euro

IGS Embsen - Neuausstattung Erweiterungsbau

5500.24.02

300.000 Euro

Summe:

 

45.720.000 Euro

 

4. Verschuldung

 

4.1 Kreditaufnahme

 

Zur Finanzierung der veranschlagten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind folgende Kreditaufnahmen erforderlich:

 

Kreditaufnahme

Kreditaufnahmen 2024 (ohne Umschuldung)

36.900.000

Euro

./. ordentliche Tilgung 2023

-9.400.000

Euro

Neuverschuldung

27.500.000

Euro

 

 

4.2 Schuldenstand

 

Schuldenentwicklung  

Kredite per Ende 2023 einschl. Ausleihe SBU und PPP (voraussichtlich)

138.652.900

Euro

noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung

 

 

35.096.000

Euro

Kredite Ende 2023 (einschl. aller Kreditermächtigungen)

 

173.748.900

Euro

Kreditaufnahmen 2024 (ohne Umschuldung)

 

 

36.900.000

Euro

Tilgung 2024 (ohne Umschuldung)

 

 

9.400.000

Euro

Kredite per Ende 2024 (voraussichtlich)

 

 

201.248.900

Euro

 

Der für Ende 2023 dargestellte Schuldenstand einschließlich aller noch nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen ist ein rein rechnerischer Wert. Es ist davon auszugehen, dass auch Ende 2023 investive Haushaltsreste in nennenswerter Höhe vorhanden sein werden, sodass der tatsächliche Schuldenstand zum 31.12.2023 unter dem dargestellten Betrag liegen dürfte.

 

 

4.3 Liquiditätskredite

 

Liquiditätskredite

Liquiditätskredite per Ende 2023 (voraussichtlich)

10.000.000

Euro

Liquiditätskredite per Ende 2024

32.000.000

Euro

 

 

4.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften

 

2006 bis 2008 wurde das Gymnasium Bleckede im Rahmen eines PPP-Projekts (Planen, Bauen und Finanzieren aus einer Hand) gebaut. Die daraus noch bestehenden Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

 

PPP 

 PPP Gymnasium Bleckede per 31.12.2023 (voraussichtlich)

3.029.958

Euro 

 PPP Gymnasium Bleckede per 31.12.2024 (voraussichtlich)

2.796.880

Euro 

 

 

5. Haushaltssicherungskonzept

 

Kommunen haben gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG u. a. dann ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Aufgrund seiner angespannten Finanzsituation hat der Landkreis Lüneburg 2021 und 2022 ein solches HSK aufgestellt. Da auch 2024 und im Finanzplanungszeitraum bis 2027 aller Voraussicht nach kein Haushaltsausgleich erreicht werden kann, ist das HSK weiter fortzuschreiben. Die Möglichkeit, gemäß § 182 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 4 NKomVG vollumfänglich auf die Aufstellung eines HSK zu verzichten, scheidet aus, weil der fehlende Haushaltsausgleich nicht allein durch die Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine verursacht wird.

 

Der Entwurf des HSK, der auch diverse neue Konsolidierungsvorschläge enthält, ist beigefügt.

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 06.11.2023

 

Als Anlage 5 wird die Liste A beigefügt, aus der sich die Änderungsvorschläge der Verwaltung und neue Erkenntnisse ergeben.

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 20.11.2023

 

Als Anlage 6 wird die Liste B beigefügt, aus der sich die Änderungsvorschläge der Verwaltung und neue Erkenntnisse ergeben, zudem ist ein Antrag einer Kreistagsfraktion enthalten. Änderungen gegenüber der Liste A sind fett gedruckt.

 

Im Zuge der Anhörung zur Höhe der Kreisumlage sind folgende Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden eingegangen:

Kommune

Datum

Anlage

Hansestadt Lüneburg

08.11.2023

7

Gemeinde Soderstorf

15.11.2023

8

Gemeinde Scharnebeck

16.11.2023

9

Gemeinde Rehlingen

16.11.2023

10

 

Als Anlage 11 sind überarbeitete Regelungen zur Gestaltung und Bewirtschaftung des Haushaltsplans und der Budgets beim Landkreis Lüneburg beigefügt. Nach den bisher geltenden Regelungen sind Ergebnis- und Finanzhaushalt des Landkreises auf Ebene der Teilhaushalte budgetiert. Die einzelnen Fachbereiche stellen übergeordnete Budgets dar. Von der Budgetierung ausgenommen sind bisher Aufwendungen und Auszahlungen für aktives Personal und Versorgung, zahlungsunwirksame Aufwendungen, Auszahlungen für Investitions- und Finanzierungstätigkeit, sowie Verfügungsmittel des Landrats.

 

nftig sollen eigene Budgets für Aufwendungen und Auszahlungen für

-          aktives Personal und Versorgung und

-          Leistungen nach dem Finanzvertrag mit der Hansestadt Lüneburg

gebildet werden.

 

Als Anlage 12 liegt ein Antrag der CDU-Fraktion vom 15.11.2023 zum kommunalen Strukturentwicklungsfonds vor.

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 01.12.2023

 

Als Anlage 13 wird die Liste C beigefügt, aus der sich Beschlüsse des Kreisausschusses vom 27.11.2023, die Anträge der Kreistagsfraktionen sowie die Änderungsvorschläge der Verwaltung und neue Erkenntnisse ergeben. Änderungen gegenüber der Liste B sind fett gedruckt.

 

Folgende Anträge der Fraktionen liegen vor:

 

 

Fraktion

Datum

Inhalt

Anlage

CDU

15.11.2023

Kommunaler Strukturentwicklungsfonds

12

CDU

25.11.2023

rderung Berufsorientierung Oberschulen

14

CDU

25.11.2023

Schulhof Kurt-Löwenstein-Schule

15

Gruppe FDP / Unabhängige

27.11.2023

Sport

16

 

Im Zuge der Anhörung zur Höhe der Kreisumlage sind weitere Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden eingegangen:

 

Kommune

Datum

Anlage

Samtgemeinde Amelinghausen

29.11.2023

17

Gemeinde Dahlem

29.11.2023

18

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 11.12.2023

 

Als Anlage 19 wird die Liste D beigefügt, aus der sich der Antrag einer Grüne-Kreistagsfraktion sowie die Änderungsvorschläge der Verwaltung und neue Erkenntnisse ergeben. Änderungen gegenüber der Liste C sind fett gedruckt.

 

Folgende Anträge der Fraktionen liegen vor:

 

Fraktion

Datum

Inhalt

Anlage

CDU

15.11.2023

Kommunaler Strukturentwicklungsfonds

12

CDU

25.11.2023

rderung Berufsorientierung Oberschulen

14

CDU

25.11.2023

Schulhof Kurt-Löwenstein-Schule

15

Gruppe FDP / Unabhängige

27.11.2023

Sport

16

Grüne

06.12.2023

Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung

20

Gruppe AfD / Die Basis

11.12.2023

Antrag zum Haushalt 2024

24

 

Im Zuge der Anhörung zur Höhe der Kreisumlage ist die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Lüneburg eingegangen:

 

Kommune

Datum

Anlage

Stellungnahme der AG der HVB

07.12.2023

21

 

Abwägung für die Bemessung der Kreisumlage

 

Die Gemeinden wurden im Rahmen der Anhörung im Juni d. J. vom Landkreis per E-Mail gebeten, Daten der Haushaltswirtschaft zu übermitteln. Die Mehrheit der kreisangehörigen Gemeinden hat dabei angemerkt, dass insbesondere die Aufwendungen für Kindertagesstätten, die Unterbringung von Geflüchteten und die Grundschulen als finanzielle Belastung zu betrachten sei.

 

Die Daten wurden aufbereitet und dem Ausschuss für Finanzen und Personal (AFP) in seiner Sitzung am 20.09.2023, dem Kreisausschuss sowie dem Kreistag vorgestellt.

 

Die Haushaltsergebnisse bzw. -ansätze 2021 bis 2023 sowie die vorliegenden Hochrechnungen 2023 sind dieser Vorlage nochmals beigefügt worden (Anlage 22).

 

Die Verwaltung hat die Plandaten der Gemeinden für das Haushaltsjahr 2023 den zurückliegenden Ist-Ergebnissen und den aktuell vorliegenden Hochrechnungen/Prognosen gegenübergestellt und mit dem eigenen Bedarf für die Haushaltsbewirtschaftung abgeglichen. Vier kreisangehörige Gemeinden sowie der Landkreis haben 2023 ein Haushaltskonsolidierungsprogramm (HSK) aufgestellt.  Insgesamt ist die finanzielle Situation der Gemeinden heterogen. Der Blick auf die mittelfristigen Planungen zeigt, dass die allgemeine finanzielle Situation als schwierig zu bezeichnen ist. Von dieser Entwicklung ist auch der Landkreis Lüneburg betroffen.

 

In den ersten internen Entwürfen für den Landkreis-Haushalt 2024 wurde ein Defizit von fast 40 Mio. € ausgewiesen. Daraufhin ist die Finanzverwaltung mit allen Fachbereichen/Fachdiensten in weitere Planungsrunden gegangen und hat deutliche Reduzierungen der Planansätze für das Haushaltsjahr 2024 erreicht.

 

Bei der Einbringung des Haushalts am 12.10.2023 wies das Planergebnis ein Defizit im Höhe von 22,3 Mio. € aus.

 

Im weiteren Verlauf der Haushaltsplanberatungen wurden investiverzungen von über 5 Mio. € vorgenommen und so mittelbar weitere Verbesserungen erreicht.

 

Alle kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden wurden mit E-Mail vom 09.10. bzw. 10.10.2023 zur geplanten Höhe des Kreisumlagesatzes 2024 angehört. Mit der Anhörung wurden den Kommunen auch der Haushaltsplanentwurf 2024 sowie die Haushaltsvorlage des Landkreises zur Vergung gestellt. Insgesamt sind sieben Stellungnahmen aus dem gemeindlichen Raum eingegangen. Die wesentlichen Einwände und Anmerkungen der Kommunen sowie ergänzende Hinweise der Verwaltung sind in der Anlage 23 zusammengestellt worden. Die Einwände und Anmerkungen sind im Rahmen des Abwägungsprozesses des Kreistages zur Festsetzung des Kreisumlagesatzes zu berücksichtigen.

 

Im Haushalt des Landkreises wurde die Verstetigung der erhöhten Zuwendungen des Landkreises für die Kindertagesstätten berücksichtigt (+ 2 Mio. € aus dem Vorjahr sowie eine Dynamisierung). Zudem wurde mit den kreisangehörigen Gemeinden die Neufassung der Regelungen zur Kreisschulbaukasse verhandelt. Im Ergebnis wurde für die Gemeinden eine finanzielle Verbesserung dahingehend erreicht, dass die zu erstattenden Baukosten je m² nicht mehr auf einen Höchstbetrag in Höhe von 3.500 Euro gedeckelt werden, sondern eine Abrechnung auf Basis der Ist-Kosten erfolgt. Im Übrigen erhält der Landkreis ab 2023 keine höheren Zuwendungen mehr aus der Kreisschulbaukasse als der gemeindliche Bereich.

 

In Abwägung der Haushaltsplanentwürfe der kreisangehörigen Kommunen mit dem eigenen Finanzmittelbedarf kann festgestellt werden, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Anhebung des Kreisumlagesatzes von 53,0% auf 54,5% die Gemeinden zwar zusätzlich belastet, in Anbetracht des beträchtlichen Haushaltsdefizits des Landkreises aber ausgewogen erscheint.

 

Ungeachtet dessen bemüht sich der Landkreis stetig darum, eine bessere finanzielle Ausstattung von Bund und Land für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (Konnexität) zu erlangen. Darüber hinaus sind weitere Aufgaben im Kultur- und Bildungsbereich (Finanzierung Theater, BuK bzw. vhs) perspektivisch nur sichergestellt, wenn sich Bund und Land verlässlich dazu bekennen und sich finanziell stärker engagieren.


Der Landkreis hat sich mit anderen kommunalen Trägern für eine verbesserte finanzielle Ausstattung der kommunalen Theater eingesetzt und dabei einen ersten Teilerfolg verzeichnen können. Die Finanzierungsvereinbarung für das Theaterneburguft zum Ende des Jahres aus, die Verhandlungen über die Folgevereinbarung beginnt im ersten Quartal 2024.

 

Es bedarf gemeinsamer Anstrengungen der kommunalen Ebene, um Aufgaben, wie die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten oder die Ganztagsbetreuungsangebote in Grundschulen sicherzustellen und eine angemessene, auskömmliche Finanzierung dieser Aufgaben von Bund und Land einzufordern.

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 15.12.2023

 

Als Anlage 25 wird die Liste E beigefügt, aus der sich die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung vom 13.12.2023 ergeben.

 

Insgesamt ergeben sich folgende Eckdaten des Haushalts 2024:

 

Jahresergebnis Ergebnishaushalt

lt. Entwurf

neu

Fehlbetrag (-)

-22.330.900 Euro

-24.998.400 Euro

Kreditbedarf

 

 

Kreditaufnahme (mit Umschuldung)

43.170.000 Euro

40.970.000 Euro

Kreditaufnahme (ohne Umschuldung)

36.900.000 Euro

34.700.000 Euro

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

Gesamtbetrag

45.720.000 Euro

77.244.000 Euro

Liquiditätskredite

 

 

Höchstbetrag

50.000.000 Euro

50.000.000 Euro

Kreisumlage

 

 

Hebesatz

54,5 %

54,5 %

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

siehe Haushaltsentwurf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

X

 unterschiedlich

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Die Klimarelevanz variiert zwischen den einzelnen im Haushaltsplan veranschlagten Maßnahmen. Positive Auswirkungen sind von den in der Anlage 4 aufgeführten Maßnahmen zu erwarten.

 

 

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