Vorlage - 2023/321
Anlage/n:
Anlage 1 Haushaltsplanentwurf 2024 einschließlich Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes
Anlage 2 Übersicht über die Freiwilligen Leistungen
Anlage 3 Investitionsübersicht 2024
Anlage 4 Übersicht über die Klimaschutz- und EPAP-Maßnahmen
Anlage 5 Liste A
Anlage 6 Liste B
Anlage 7 Stellungnahme Hansestadt Lüneburg zur Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes 2024
Anlage 8 Stellungnahme Gemeinde Soderstorf zur Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes 2024
Anlage 9 Stellungnahme Gemeinde Scharnebeck zur Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes 2024
Anlage 10 Stellungnahme Gemeinde Rehlingen zur Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes 2024
Anlage 11 Übersicht Budgetregeln
Anlage 12 Antrag CDU-Fraktion „kommunaler Strukturentwicklungsfonds“
Anlage 13 Liste C
Anlage 14 Antrag CDU-Fraktion Förderung Berufsorientierung Oberschulen
Anlage 15 Antrag CDU-Fraktion Schulhof Kurt Löwenstein Schule
Anlage 16 Antrag Gruppe FDP / Unabhängige Sport
Anlage 17 Stellungnahme SG Amelinhausen zur Festsetzung des Kreisumlagesatzes 2024
Anlage 18 Stellungnahme Gemeinde Dahlem zur Festsetzung des Kreisumlagesatzes 2024
Anlage 19 Liste D
Anlage 20 Antrag Grüne-Fraktion Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung
Anlage 21 Stellungnahme Hauptverwaltungsbeamte
Anlage 22 Finanzdaten kreisangehörige Gemeinden und LK
Anlage 23 Übersicht Stellungnahmen zur KU 2024 mit Anmerkungen der Verwaltung
Anlage 24 Antrag Gruppe AfD – Die Basis zum Haushalt 2024
Anlage 25 Liste E
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1 - Entwurf Haushaltsplan und Haushaltssicherungskonzept (4147 KB) | |||
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2 | Anlage 2 - Liste der freiwilligen Leistungen (56 KB) | |||
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3 | Anlage 3 - Investitionsübersicht 2023 (635 KB) | |||
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4 | Anlage 4 - Übersicht Klimaschutzmaßnahmen Stand 02.10.2023 (680 KB) | |||
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5 | Anlage 5 - Liste A (10 KB) | |||
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6 | Anlage 6 - Liste B (93 KB) | |||
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7 | Anlage 7 - Stellungnahme Hansestadt Lüneburg KU 2024 (1140 KB) | |||
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8 | Anlage 8 - Stellungnahme Gemeinde Soderstorf KU 2024 (110 KB) | |||
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9 | Anlage 9 - Stellungnahme Gemeinde Scharnebeck KU 2024 (238 KB) | |||
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10 | Anlage 10 - Stellungnahme Gemeinde Rehlingen KU 2024 (135 KB) | |||
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11 | Anlage 11 - Übersicht Budgetregeln (67 KB) | |||
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12 | Anlage 12 - Antrag CDU-Fraktion kommunaler Strukturentwicklungsfonds (107 KB) | |||
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13 | Anlage 13 - Liste C (97 KB) | |||
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14 | Anlage 14 - Antrag CDU-Fraktion Förderung Berufsorientierung Oberschulen (150 KB) | |||
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15 | Anlage 15 - Antrag CDU-Fraktion Schulhof Kurt Löwenstein Schule (130 KB) | |||
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16 | Anlage 16 - Antrag Gruppe FDP-Unabhängige Sport (239 KB) | |||
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17 | Anlage 17 - Stellungnahme SG Amelinghausen KU 2024 mit Anlage (502 KB) | |||
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18 | Anlage 18 - Stellungnahme Gemeinde Dahlem KU 2024 (603 KB) | |||
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19 | Anlage 19 - Liste D (102 KB) | |||
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20 | Anlage 20 - Antrag Grüne-Fraktion Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung (170 KB) | |||
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21 | Anlage 21 - Stellungnahme HVB Haushalt 2024 (303 KB) | |||
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22 | Anlage 22 - Finanzdaten kreisangehörige Gemeinden u. LK (205 KB) | |||
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23 | Anlage 23 - Übersicht Stellungnahmen zur KU 2024 mit Anmerkungen der Verwaltung (188 KB) | |||
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24 | Anlage 24 - Antrag Gruppe AfD-die Basis zum Haushalt 2024 (113 KB) | |||
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25 | Anlage 25 - Liste E (126 KB) |
Beschlussvorschlag:
- Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2024 sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2024 werden, jeweils unter Berücksichtigung der empfohlenen Änderungen, beschlossen.
- Das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2024 wird beschlossen.
Sachlage:
Die Verwaltung hat den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2024 erstellt.
Der doppische Haushaltsplan ist nach Teilhaushalten, die sich an der Organisationsstruktur der Kreisverwaltung orientieren, gegliedert. Jeder Teilhaushalt besteht aus einem Teilergebnisplan mit den Erträgen und Aufwendungen und einem Teilfinanzplan mit Darstellung der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. In jedem Teilhaushalt werden auch die Produkte der jeweiligen Organisationseinheit mit Produktbeschreibung, Produktzielen, Kennzahlen, Investitionsmaßnahmen sowie Produktergebnisplan dargestellt. In den einzelnen Produkten werden auch die Rechtsbindungsgrade (Pflichtaufgaben/freiwillige Leistungen) und die wesentlichen Rechtsgrundlagen ausgewiesen.
Im Ergebnishaushalt weist der Entwurf auf Grundlage eines Kreisumlagesatzes von 54,5 % (2023: 53,0 %) einen Fehlbetrag in Höhe von rund 22,3 Mio. Euro aus. Auch im Finanzplanungszeitraum bis 2027 sind jährlich Haushaltsdefizite zu verzeichnen.
Um die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises Lüneburg weiter sicherzustellen, die sich abzeichnenden Fehlbeträge mittelfristig abbauen zu können und eine Überschuldung zu vermeiden, werden große Anstrengungen notwendig werden. So wird ein Haushaltssicherungskonzept gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG aufgestellt werden müssen. Das Haushaltssicherungskonzept soll die schnellstmögliche Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs gewährleisten.
1. Eckdaten zum Haushaltsplanentwurf 2024
1.1 Ergebnishaushalt
Ergebnishaushalt | 2023 | 2024 | Veränderung | ||
Euro | Euro | in Euro | in % | ||
ordentliche Erträge | 383.307.000 | 412.269.700 | +28.962.700 | +7,6 % | |
ordentliche Aufwendungen | 401.402.500 | 434.600.600 | +33.198.100 | +8,3 % | |
ordentliches Ergebnis | -18.095.500 | -22.330.900 | -4.235.400 | -23,4 % | |
außerordentliche Erträge | 0 | 0 | 0 |
|
|
außerordentliche Aufwendungen | 0 | 0 | 0 |
|
|
außerordentliches Ergebnis | 0 | 0 | 0 |
|
|
Jahresergebnis | -18.095.500 | -22.330.900 | -4.235.400 | -23,4 % |
1.2 Entwicklung der Jahresergebnisse im Finanzplanungszeitraum
Haushaltsjahr | Erträge | Aufwendungen | Jahresergebnis | |
Euro | Euro | Euro * | ||
2024 | 412.269.700 | 434.600.600 | -22.330.900 | (-6.444.900) |
2025 | 430.594.500 | 441.983.200 | -11.388.700 | (-7.244.800) |
2026 | 443.690.900 | 452.147.500 | -8.456.600 | (-9.513.000) |
2027 | 453.719.300 | 458.909.300 | -5.190.000 |
|
*in Klammern: laut Finanzplanung 2023 vorgesehene Jahresergebnisse
1.3 Finanzhaushalt
Finanzhaushalt | 2023 | 2024 | Veränderung | |
Euro | Euro | in Euro | in % | |
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 365.447.400 | 394.361.400 | +28.914.000 | +7,9 % |
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 375.324.900 | 407.328.300 | +32.003.400 | +8,5 % |
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit | -9.877.500 | -12.966.900 | -3.089.400 | -31,3 % |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 8.692.500 | 11.191.200 | +2.498.700 | +28,7 % |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 39.216.100 | 48.367.800 | +9.151.700 | +23,3 % |
Saldo aus Investitionstätigkeit | -30.523.600 | -37.176.600 | -6.653.000 | -21,8 % |
Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag | -40.401.100 | -50.143.500 | -9.742.400 | -24,1 % |
Kreditaufnahme (inkl. Umschuldung) | 35.671.000 | 43.170.000 | +7.499.000 | +21,0 % |
Kredittilgung (inkl. Umschuldung) | 14.520.000 | 15.670.000 | +1.150.000 | +7,9 % |
Neuverschuldung | 21.151.000 | 27.500.000 | +6.349.000 | +30,0 % |
Finanzmittelveränderung | -19.250.100 | -22.643.500 | -3.393.400 | -17,6 % |
1.4 Veränderungen gegenüber dem Vorjahr
Der Haushaltsplan 2023 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 18.095.500 Euro aus. Der Fehlbetrag 2024 beträgt laut Haushaltsplanentwurf 22.330.900 Euro, steigt also gegenüber dem Vorjahr um 4.235.400 Euro.
Im Vergleich zum Vorjahr beinhaltet der Haushaltsplanentwurf 2024 folgende größere Veränderungen:
Verschlechterungen gegenüber den Ansätzen 2023: | |||||
Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Asylbewerber | 7.880.600 | Euro | |||
Personalaufwendungen | 3.285.800 | Euro | |||
Bauunterhaltung | 1.619.200 | Euro | |||
Jugendhilfe einschließlich Kita-Zuschüsse | 1.423.200 | Euro | |||
Landeszuschuss § 5 Nds. AG SGB II | 1.200.000 | Euro | |||
Abschreibungen | 1.006.200 | Euro | |||
Allgemeine schulische Aufgaben |
|
|
| 881.200 | Euro |
Zinsen für Investitions- und Liquiditätskredite | 640.000 | Euro | |||
Heizungskosten für kreiseigene Liegenschaften | 411.200 | Euro | |||
Zuschuss Theater | 345.000 | Euro | |||
Reinigung für kreiseigene Liegenschaften | 287.300 | Euro | |||
Gutachten, Stellungnahmen und Untersuchungen | 282.700 | Euro | |||
Zuschuss SBU | 150.000 | Euro | |||
Digitalisierung ohne Personal |
|
|
| 162.200 | Euro |
Einnahmen Zulassungsgebühren |
|
|
| 150.000 | Euro |
Schülerbeförderung ohne Personal | 147.400 | Euro | |||
Auflösungserträge aus Sonderposten | 136.300 | Euro | |||
Erwerb geringwertige Vermögensgegenstände bis 1.000 € | 127.300 | Euro | |||
Mieten und Pachten, Gebäudewirtschaft | 126.400 | Euro |
Verbesserungen gegenüber den Ansätzen 2023 | ||
Kreisumlage | 10.700.000 | Euro |
Schlüsselzuweisungen | 4.900.000 | Euro |
ÖPNV, Nettoaufwendungen ohne Personal und Abschreibungen | 1.311.400 | Euro |
Baugenehmigungsgebühren | 315.600 | Euro |
Maßnahmen der Gesundheitspflege ohne Personal | 316.600 | Euro |
Bußgelder Verkehrsordnungswidrigkeiten und andere | 145.200 | Euro |
Zuweisungen für Aufgaben des übertr.Wirkungskreises | 100.000 | Euro |
2. Entwicklung einzelner Haushaltspositionen
2.1 Kreisumlage
Die Kreisumlage ist das einzige nennenswert gestaltbare Einnahmeinstrument der Landkreise und stellt die Hauptertragsquelle für den Landkreis Lüneburg dar. Die Höhe der Kreisumlage ist abhängig vom Hebesatz, der vom Kreistag in der Haushaltssatzung festzulegen ist.
Aus dem verfassungsrechtlich angelegten Gleichrang des Finanzbedarfs von Kommunen ergibt sich die Verpflichtung der Landkreise, neben dem eigenen Finanzbedarf auch die finanziellen Interessen der Gemeinden zu berücksichtigen. Als Grundlage hierfür hat der Landkreis die Finanzdaten aller kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden abgefragt und in einer Tabelle aufbereitet (vgl. Vorlage 2023/291). Darüber hinaus sind die kreisangehörigen Kommunen gemäß § 15 Abs. 3 des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes (NFAG) vor Festsetzung der Kreisumlage zu hören. Letztlich hat der Kreistag im Rahmen seines Abwägungsprozesses zwischen Kreis- und Gemeindeinteressen eine Würdigung der dem Landkreis bekannt gewordenen Haushaltsdaten vorzunehmen.
Der Haushaltsplanentwurf 2024 sieht eine Anhebung des Kreisumlagesatzes von 53,0 % auf 54,5 % vor. Dabei handelt es sich um einen ersten Vorschlag der Verwaltung.
Kreisumlage | 2023 Ansatz | 2023 Ist | 2024 |
Euro | Euro | Euro | |
Hebesatz 2023 = 53,0 % Hebesatz 2024 = 54,5 % | 138.900.000 | 142.270.200 | 149.600.000 |
Veränderung 2024 zu 2023 (Ansatz) |
| + | 10.700.000 | Euro | |
Veränderung 2024 zu 2023 (Ist) |
| + | 7.329.800 | Euro | |
1 Punkt Kreisumlage = |
|
|
| 2.744.954 | Euro |
2.2 Erträge nach dem Nds. Finanzausgleichsgesetz (NFAG)
Da die Erträge aus öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Quellen bei der überwiegenden Zahl der Kommunen nicht ausreichen, um die notwendigen Aufwendungen zu decken, sind ergänzende System notwendig, die Kommune mit ausreichenden Mitteln auszustatten. Eines dieser Systeme ist der kommunale Finanzausgleich. Die größte Summe und damit auch der bedeutendste Teil des Finanzausgleichs entfällt auf die Schlüsselzuweisungen, die finanzkraftabhängig verteilt werden.
Der zweitgrößte Posten entfällt auf die Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Aufgaben, die eigentlich dem Staat obliegen, kann das Land zur Ausführung an die Kommunen übertragen. Für die bei der Wahrnehmung dieser Angelegenheiten anfallenden Kosten muss das Land einen finanziellen Ausgleich leisten.
Zuweisungen des Landes | 2023 Ansatz | 2023 Ist | 2024 |
Euro | Euro | Euro | |
Schlüsselzuweisungen | 53.200.000 | 57.906.760 | 58.100.000 |
Zuweisungen Aufgaben übertr. Wirkungskreis | 5.900.000 | 5.923.160 | 6.000.000 |
Summe | 59.100.000 | 63.829.920 | 64.100.000 |
Veränderung 2024 zu 2023 (Ansatz) |
| + | 5.000.000 | Euro |
Veränderung 2024 zu 2023 (Ist) |
| + | 270.080 | Euro |
2.3 Personal- und Vorsorgeaufwendungen
Personalaufwendungen | 2023 | 2024 |
Veränderung | |||
Euro | Euro |
| in Euro |
| in % | |
Bruttopersonalaufwendungen | 51.577.600 | 54.863.400 |
| +3.285.800 |
| +6,4 % |
Pensions- u. Beihilferückstellungen | 1.100.000 | 1.100.000 |
| 0 |
| 0 % |
Bruttopersonalaufwendungen | 52.677.600 | 55.963.400 |
| +3.285.800 |
| +6,2 % |
Die Berechnung der Personalaufwendungen ergibt sich aus der Anlage zur Vorlage 2023/326 „Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024“.
2.4 Bauunterhaltung
Unterhaltung des unbeweglichen | 2023 | 2024 |
| Veränderung | ||
Euro | Euro |
| in Euro |
| in % | |
Bauunterhaltung insgesamt | 5.359.500 | 6.972.200 | + | 1.612.700 |
| +30,1% |
Der weitaus größte Teil der Bauunterhaltungsaufwendungen entfällt auf die kreiseigenen Schulen.
Der Bauunterhaltungsansatz 2024 beinhaltet Haushaltsmittel für Klimaschutzmaßnahmen (rd. 1,0 Mio. Euro), für Flüchtlingsunterkünfte (382.500 Euro), für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel (150.000 Euro) und für die Entsiegelung von Schulhöfen (40.000 Euro).
2.5 Freiwillige Leistungen
Freiwillige Leistungen | 2023 | 2024 | Veränderung | ||
Euro | Euro | in Euro |
| in % | |
Ergebnishaushalt | 7.086.800 | 7.802.800 | +716.000 |
| +10,1 % |
Der Anteil der freiwilligen Leistungen an den ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts beträgt ca. 1,8 %. Einzelheiten zu den freiwilligen Leistungen können der Anlage 2 entnommen werden.
2.6 Sozialhilfeaufwendungen
(einschließlich Grundsicherung nach dem SGB II, Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
Sozialhilfe einschl. Grundsicherung SGB II, Asyl | 2023 | 2024 | Veränderung | |
Euro | Euro | in Euro | in % | |
Gesamtaufwendungen (netto) | 29.022.500 | 38.153.100 | +9.130.600 | +31,5 % |
davon Aufwendungen Landkreis (netto) | -27.602.500 | -21.471.900 | +6.130.600 | +22,2 % |
davon Erstattung an die Hansestadt | 56.625.000 | 59.625.000 | +3.000.000 | +5,3 % |
Steigerungen gibt es u. a. im Bereich der Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, den Einrichtungen für Asylbewerber und Geflüchtete und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.
2.7 Jugendhilfeaufwendungen
Jugendhilfe | 2023 Euro | 2024 Euro | Veränderung | |
in Euro | in % | |||
Gesamtaufwendungen (netto) | 62.213.300 | 63.623.400 | +1.410.100 | +2,3% |
davon Aufwendungen Landkreis (ohne Kita) | 22.162.500 | 23.482.200 | +1.319.700 | +6,0 % |
davon Kita-Förderung | 18.000.000 | 17.470.400 | -529.600 | -2,9 % |
davon Erstattung an die Hansestadt | 22.050.800 | 22.670.800 | +620.000 | +2,8 % |
Der Haushaltsentwurf beinhaltet keine Verstetigung der im Haushaltsplan 2023 veranschlagten Kita-Sonderzahlung in Höhe von 2,0 Mio. Euro.
2.8 Finanzvertrag mit der Hansestadt Lüneburg
Finanzvertrag mit der | 2023 | 2024 | Veränderung | |
Euro | Euro | in Euro | in % | |
Gesamtaufwendungen | 87.093.000 | 90.751.000 | +3.658.000 | +4,2 % |
Der Landkreis erstattet der Hansestadt Lüneburg insbesondere deren Aufwendungen für Sozialhilfe einschließlich Eingliederungshilfe und Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Jugendhilfe, Schulen im Sekundarbereich und für die Musikschule. Im Bereich der Schulen beteiligt sich der Landkreis auch an investiven Maßnahmen der Hansestadt.
Darüber hinaus sind wiederum 2,5 Mio. Euro an Investitionsförderung für die städtischen Kliniken veranschlagt worden. Insgesamt hat sich der Landkreis im Finanzvertrag verpflichtet, bis zu 20 Mio. Euro für diese Fördermaßnahme bereitzustellen, sofern die Hansestadt Lüneburg ihrerseits entsprechende Förderbeträge leistet.
3. Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
3.1 Investive Maßnahmen 2024
Im Haushaltsplan 2024 finden die investiven Mittel – wie in der Vergangenheit auch – zu einem erheblichen Anteil im schulischen Bereich Verwendung. Das im Jahr 2007 begonnene Sanierungsprogramm Schulen wird fortgeführt. Insgesamt sind rd. 7,8 Mio. Euro für Schulsanierungen veranschlagt worden. Davon entfallen allein 5,0 Mio. Euro auf die Sanierung der Berufsbildenden Schulen und 2,5 Mio. Euro auf die Sanierung des Schulzentrums Scharnebeck.
Für den Wiederaufbau, Umbau und die Erweiterung der IGS Embsen nach dem Brandschaden sind 2024 insgesamt 12,5 Mio. Euro eingeplant worden. Als Gegenfinanzierung sind u. a. 6,0 Mio. Euro aus Versicherungsleistungen und 1,0 Mio. Euro aus der Kreisschulbaukasse vorgesehen.
Auch für weitere Schulbau- und Ausstattungsmaßnahmen des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden sind Zuwendungen aus der Kreisschulbaukassen geplant. Ab 2023 erhält der Landkreis für seine Schulbaumaßnahmen im Sekundarbereich 27,5 % der zu berücksichtigenden Anteile der Gesamtkosten. An Beiträgen hat der Landkreis dafür 2,92 Mio. Euro aufzubringen.
Für den Digitalpakt Schulen sollen 750.000 Euro haushaltswirksam werden.
Weitere Investitionen müssen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen geleistet werden. So beträgt die an das Land zu zahlende Krankenhausumlage 3,15 Mio. Euro. An investiven Zuweisungen an die Hansestadt Lüneburg nach dem Finanzvertrag sind 1,07 Mio. Euro veranschlagt worden. Wie bereits unter Ziffer 2.8 dargestellt, werden 2,5 Mio. Euro für die Förderung der notwendigen Investitionen in die Infrastruktur des Städtischen Klinikums Lüneburg und der Psychiatrischen Klinik Lüneburg bereitgestellt.
Nachfolgend sind die wesentlichen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgeführt:
Bezeichnung | Inv.-Nr. |
|
inv. Auszahlungsansatz | |||
|
|
|
|
|
|
|
Fördermaßnahmen | ||||||
Strukturentwicklungsfonds | 0200.20.02 |
| 275.000 | Euro | ||
Förderprogramm Wohnen und Arbeiten im ländl. Raum | 0200.20.03 |
| 50.000 | Euro | ||
Förderung des Ausbaus von Radwegen | 0200.20.04 |
| 500.000 | Euro | ||
Zuweisungen für Tageseinrichtungen für Kinder | 5100.09.01 |
| 1.250.000 | Euro | ||
Investitionsförd. Krankenhausentwicklung SKL/PKL | 1000.22.01 |
| 2.500.000 | Euro | ||
Kreisverwaltung | ||||||
Erwerb von Kraftfahrzeugen für die Verwaltung | 3200.23.01 |
| 22.500 | Euro | ||
Erwerb von Sachvermögen für die Verwaltung | 3200.23.02 |
| 9.000 | Euro | ||
IT-Ausstattung Kreisverwaltung | 3300.09.01 |
| 159.000 | Euro | ||
Basisinfrastruktur Digitalisierung | 3300.10.13 |
| 32.500 | Euro | ||
IT-Ausstattung Schulen |
| 3300.12.02 |
| 130.000 | Euro | |
Erwerb von Software für das Finanzwesen | 3300.13.01 |
| 5.000 | Euro | ||
Erwerb einer Fachanwendung für die Bauverwaltung | 3300.20.04 |
| 10.000 | Euro | ||
Erwerb einer Spracherkennungssoftware | 3300.20.02 |
| 40.000 | Euro | ||
Erwerb Dokumentenmanagementsystems für KV | 3300.21.02 |
| 70.000 | Euro | ||
IT, Anschaffung Mobiler Endgeräte | 3300.23.03 |
| 3.600 | Euro | ||
Software für Besucherleitsystem | 3300.24.01 |
| 30.000 | Euro | ||
Fachanwendung Sitzungsdienst | 3300.24.02 |
| 84.000 | Euro | ||
Fachanwendung Sozialarbeit u.Jugendamtsverwaltung | 3300.24.03 |
| 15.000 | Euro | ||
Aufbau eines Bewerbungsportals | 3300.24.04 |
| 20.000 | Euro | ||
ORCA Ausschreibungssoftware | 3300.24.05 |
| 12.000 | Euro | ||
Fachanwendung Gebäudeplanung | 3300.24.06 |
| 23.000 | Euro | ||
Erneuerung IT Basis-Server | 3300.24.07 |
| 500.000 | Euro | ||
Projektmanagementsoftware | 3300.24.08 |
| 15.000 | Euro | ||
Fuhrparkmanagementsystem | 3300.24.09 |
| 10.000 | Euro | ||
Fachanwendung Führerscheine | 3300.24.10 |
| 60.000 | Euro | ||
Fachanwendung KFZ |
| 3300.24.11 |
| 50.000 | Euro | |
Fachanwendung Ordnungswidrigkeiten | 3300.24.12 |
| 50.000 | Euro | ||
Trichinenprogramm |
| 3300.24.13 |
| 10.000 | Euro | |
Lizenzen Fachanwendung Lissa | 3300.24.14 |
| 15.000 | Euro | ||
Digitale Helferakte Katastrophenschutzstab | 3300.24.15 |
| 10.000 | Euro | ||
Erwerb v. bewegl. Vermögensgegenst. Schadenfälle | 3500.09.00 |
| 10.000 | Euro | ||
Erwerb v. bewegl. Sachvermögen Gebäudewirtschaft | 3500.09.04 |
| 20.000 | Euro | ||
Einbau e. Fahrstuhls Gebäude 2 der Kreisverwaltung | 3500.20.03 |
| 200.000 | Euro | ||
Grundsanierung Erschließung Kreishaus | 3500.22.02 |
| 35.000 | Euro | ||
Umsetzung Brandschutzgutachten | 3500.24.01 |
| 400.000 | Euro | ||
Kreisverwaltung, elektr. Leitsystem |
| 3500.24.08 |
| 100.000 | Euro | |
Barrierefreiheit Gebäude 6 |
| 3500.24.09 |
| 80.000 | Euro | |
Anschaffung semistationäre Messanlage | 4310.24.01 |
| 295.000 | Euro | ||
Anschaffung stationäre Messanlage LG Ost II | 4310.24.02 |
| 105.000 | Euro | ||
Anschaffung stationäre Messanlage Setzen | 4310.24.03 |
| 165.000 | Euro | ||
Auswertungssoftware Geschwindigkeitsüberschreit. | 4310.24.04 |
| 40.000 | Euro | ||
Veterinärwesen - bewegl. Vermögensgegenstände | 4000.10.01 |
| 6.000 | Euro | ||
Erwerb v. bewegl. Sachvermögen Fachdienst 53 | 5300.09.01 |
| 4.000 | Euro | ||
Gerätebeschaffungen Landschaftspflegetrupp FD 61 | 6100.22.01 |
| 3.000 | Euro | ||
Feuerlöschwesen, Katastrophenschutz etc. | ||||||
Einrichtung Redundanz Kooperative Leitstelle | 4100.23.02 |
| 20.000 | Euro | ||
Mobile Patientendatenerfassung | 4100.22.05 |
| 20.000 | Euro | ||
Einsatzsoftware |
| 4100.23.01 |
| 100.000 | Euro | |
Erwerb v. bewegl. Sachvermögen Feuerlöschwesen | 4100.20.04 |
| 12.800 | Euro | ||
Erwerb von beweglichem Sachvermögen für die FTZ | 4100.20.05 |
| 67.200 | Euro | ||
Modernisierung Atemschutzübungsstrecke | 4100.24.01 |
| 150.000 | Euro | ||
Beschaffung Prüfgerät Atemschutzmarken | 4100.24.02 |
| 45.000 | Euro | ||
FTZ Scharnebeck - Neubau Brandschutzübungsraum | 3500.24.05 |
| 115.000 | Euro | ||
DAU-Hardware und Netzerneuerung | 4100.23.04 |
| 312.000 | Euro | ||
Sanierungsprogramm Schulen | ||||||
BBS I, II, III Sanierungsprogramm | 3500.09.18 |
| 5.000.000 | Euro | ||
SZ Oedeme Sporthallen Sanierungsprogramm | 3500.15.01 |
| 100.000 | Euro | ||
SZ Scharnebeck Sanierungsprogramm | 3500.09.31 |
| 2.500.000 | Euro | ||
SZ Scharnebeck Erneuerung Busbahnhof | 3500.21.03 |
| 50.000 | Euro | ||
ObS Oedeme Erweiterung Fahrradabstellanlagen | 3500.24.10 |
| 92.000 | Euro | ||
IGS Embsen - Bewässerungsanlage Sportplatz | 3500.24.06 |
| 85.000 | Euro | ||
Kreisschulbaukassenmaßnahmen (KSBK-Zuschüsse 27,5 %) | ||||||
Schulbaumaßnahmen Umsetzung Inklusion | 3500.14.01 |
| 200.000 | Euro | ||
SZ Dahlenburg Erweiterung und Umbau | 3500.19.10 |
| 700.000 | Euro | ||
Einrichtung Sanierungsbereiche BBS I-III | 3500.19.14 |
| 100.000 | Euro | ||
BBS II Erweiterung um drei Unterrichtsräume | 3500.21.06 |
| 800.000 | Euro | ||
IGS Embsen Umbau und Erweiterungen | 3500.21.07 |
| 3.660.000 | Euro | ||
FöS G Am Knieberg Schulerweiterung | 3500.21.08 |
| 300.000 | Euro | ||
BBS II Sicherheitstechnische Verbesserung und Modernisierung | 5500.18.05 |
| 100.000 | Euro | ||
Schulen - Erstausstattung Mobiliar | 3500.24.11 |
| 100.000 | Euro | ||
Zuweisungen an Gemeinden aus der KSBK | 5500.09.03 |
| 2.812.000 | Euro | ||
Schulen, sonstige Maßnahmen | ||||||
Tilgungsrate PPP Gymnasium Bleckede | 1000.12.01 |
| 233.100 | Euro | ||
Erwerb v. bewegl. Sachvermögen integrative Beschulung | 5500.09.01 |
| 10.000 | Euro | ||
Zuweisung an die Hansestadt gemäß § 118 NSchG | 5500.09.24 |
| 1.070.000 | Euro | ||
Erwerb von Defibrillatoren für Schulen | 5500.13.01 |
| 10.000 | Euro | ||
IGS Embsen Wiederaufbau (6 Mio. € von Versicherung) | 3500.21.07 |
| 8.840.000 | Euro | ||
Digitalpakt Schule |
| 5500.20.03 |
| 750.000 | Euro | |
ObS Dahlenburg - Kommunaltraktor | 3500.24.02 |
| 45.000 | Euro | ||
FöS Oedeme Erweiterung + Ausstatt. Außengelände | 3500.24.03 |
| 150.000 | Euro | ||
IGS Embsen, zusätzliches Inventar | 5500.21.02 |
| 400.000 | Euro | ||
Hublift für Schüler der Schule am Knieberg | 5500.22.01 |
| 20.000 | Euro | ||
BBS III - Anschaffung Traktor Agrarwirtschaft | 5500.24.01 |
| 200.000 | Euro | ||
ObS Dahlenburg - Neuausstattung Anbau | 5500.24.03 |
| 120.000 | Euro | ||
RS Bleckede - Sporthallenschutzbelag | 5500.24.04 |
| 20.000 | Euro | ||
ObS Neuhaus - Schulhofneugestaltung (LEADER- Projekt, Zuschuss an Gem. Amt Neuhaus) | 5500.24.05 |
| 150.000 | Euro | ||
Erwerb von beweglichem Sachvermögen BBS II | 5592.09.01 |
| 100.000 | Euro | ||
Erwerb von beweglichem Sachvermögen BBS III | 5593.09.01 |
| 10.000 | Euro | ||
Sonstiges | ||||||
Krankenhausumlage |
| 1000.09.01 |
| 3.150.000 | Euro | |
Grunderwerb Kompensationsmaßnahm. Naturschutz | 3500.09.33 |
| 100 | Euro | ||
Allg. Grundvermögen, Erwerb von Grundstücken | 3500.09.34 |
| 100 | Euro | ||
Erhöhung Stammeinlage INNO.NON GmbH | 0200.22.01 |
| 60.000 | Euro | ||
Errichtung Arena Lüneburger Land | 3500.19.15 |
| 1.000.000 | Euro | ||
Ersatzbeschaffung Fähre und Erneuerung Fähranleger | 4500.21.01 |
| 3.000.000 | Euro | ||
Errichtung Fahrgastinformationssystem | 4500.23.02 |
| 550.000 | Euro | ||
Elbbrücke Darchau-Neu Darchau |
| 1000.20.01 |
| 400.000 | Euro | |
Ausbau des Radroutennetzes | 4500.23.01 |
| 294.900 | Euro | ||
|
|
|
| 8.455.100 | Euro | |
Summe |
|
|
| 45.447.800 | Euro | |
nachrichtlich: Beiträge des Landkreises an die KSBK | 5500.09.04 |
| 2.920.000 | Euro | ||
|
|
|
| 48.367.800 | Euro |
3.2 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen dürfen grundsätzlich nur eingegangen werden, wenn der Haushalt in Form von Verpflichtungsermächtigungen dazu ermächtigt.
Im Haushalt 2024 sind folgende Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen:
Verpflichtungsermächtigungen | |||||
|
| Inv.-Nr. |
|
|
|
SZ Oedeme Sporthallen Sanierungsprogramm | 3500.15.01 | 7.300.000 Euro | |||
SZ Oedeme Sanierung Lehrschwimmbecken | 3500.20.07 | 7.000.000 Euro | |||
SZ Scharnebeck Erneuerung Busbahnhof, KSBK | 3500.21.03 | 850.000 Euro | |||
BBS II Erweiterung um drei Unterrichtsräume, KSBK | 3500.21.06 | 700.000 Euro | |||
IGS Embsen Wiederaufbau, KSBK | 3500.21.07 | 21.400.000 Euro | |||
FöS G Am Knieberg Schulerweiterung, KSBK | 3500.21.08 | 5.000.000 Euro | |||
Grundsanierung Erschließung Kreishaus | 3500.22.02 | 265.000 Euro | |||
Kreisverwaltung – Elektr. Leitsystem | 3500.24.08 | 50.000 Euro | |||
Einsatzsoftware |
| 4100.23.01 | 205.000 Euro | ||
Zuschuss Beschaffung von Bussen + Ladeinfrastruktur | 4500.23.04 | 2.200.000 Euro | |||
Investitionszuschuss Frauenhaus | 5000.22.01 | 450.000 Euro | |||
IGS Embsen - Neuausstattung Erweiterungsbau | 5500.24.02 | 300.000 Euro | |||
Summe: |
| 45.720.000 Euro |
4. Verschuldung
4.1 Kreditaufnahme
Zur Finanzierung der veranschlagten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind folgende Kreditaufnahmen erforderlich:
Kreditaufnahme | ||
Kreditaufnahmen 2024 (ohne Umschuldung) | 36.900.000 | Euro |
./. ordentliche Tilgung 2023 | -9.400.000 | Euro |
Neuverschuldung | 27.500.000 | Euro |
4.2 Schuldenstand
Schuldenentwicklung | ||||
Kredite per Ende 2023 einschl. Ausleihe SBU und PPP (voraussichtlich) | 138.652.900 | Euro | ||
noch nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung |
|
| 35.096.000 | Euro |
Kredite Ende 2023 (einschl. aller Kreditermächtigungen) |
| 173.748.900 | Euro | |
Kreditaufnahmen 2024 (ohne Umschuldung) |
|
| 36.900.000 | Euro |
Tilgung 2024 (ohne Umschuldung) |
|
| 9.400.000 | Euro |
Kredite per Ende 2024 (voraussichtlich) |
|
| 201.248.900 | Euro |
Der für Ende 2023 dargestellte Schuldenstand einschließlich aller noch nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen ist ein rein rechnerischer Wert. Es ist davon auszugehen, dass auch Ende 2023 investive Haushaltsreste in nennenswerter Höhe vorhanden sein werden, sodass der tatsächliche Schuldenstand zum 31.12.2023 unter dem dargestellten Betrag liegen dürfte.
4.3 Liquiditätskredite
Liquiditätskredite | ||
Liquiditätskredite per Ende 2023 (voraussichtlich) | 10.000.000 | Euro |
Liquiditätskredite per Ende 2024 | 32.000.000 | Euro |
4.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften
2006 bis 2008 wurde das Gymnasium Bleckede im Rahmen eines PPP-Projekts (Planen, Bauen und Finanzieren aus einer Hand) gebaut. Die daraus noch bestehenden Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
PPP | ||
PPP Gymnasium Bleckede per 31.12.2023 (voraussichtlich) | 3.029.958 | Euro |
PPP Gymnasium Bleckede per 31.12.2024 (voraussichtlich) | 2.796.880 | Euro |
5. Haushaltssicherungskonzept
Kommunen haben gemäß § 110 Abs. 8 NKomVG u. a. dann ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Aufgrund seiner angespannten Finanzsituation hat der Landkreis Lüneburg 2021 und 2022 ein solches HSK aufgestellt. Da auch 2024 und im Finanzplanungszeitraum bis 2027 aller Voraussicht nach kein Haushaltsausgleich erreicht werden kann, ist das HSK weiter fortzuschreiben. Die Möglichkeit, gemäß § 182 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 4 NKomVG vollumfänglich auf die Aufstellung eines HSK zu verzichten, scheidet aus, weil der fehlende Haushaltsausgleich nicht allein durch die Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine verursacht wird.
Der Entwurf des HSK, der auch diverse neue Konsolidierungsvorschläge enthält, ist beigefügt.
Ergänzende Sachdarstellung vom 06.11.2023
Als Anlage 5 wird die Liste A beigefügt, aus der sich die Änderungsvorschläge der Verwaltung und neue Erkenntnisse ergeben.
Ergänzende Sachdarstellung vom 20.11.2023
Als Anlage 6 wird die Liste B beigefügt, aus der sich die Änderungsvorschläge der Verwaltung und neue Erkenntnisse ergeben, zudem ist ein Antrag einer Kreistagsfraktion enthalten. Änderungen gegenüber der Liste A sind fett gedruckt.
Im Zuge der Anhörung zur Höhe der Kreisumlage sind folgende Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden eingegangen:
Kommune | Datum | Anlage |
Hansestadt Lüneburg | 7 | |
Gemeinde Soderstorf | 8 | |
Gemeinde Scharnebeck | 9 | |
Gemeinde Rehlingen | 10 |
Als Anlage 11 sind überarbeitete Regelungen zur Gestaltung und Bewirtschaftung des Haushaltsplans und der Budgets beim Landkreis Lüneburg beigefügt. Nach den bisher geltenden Regelungen sind Ergebnis- und Finanzhaushalt des Landkreises auf Ebene der Teilhaushalte budgetiert. Die einzelnen Fachbereiche stellen übergeordnete Budgets dar. Von der Budgetierung ausgenommen sind bisher Aufwendungen und Auszahlungen für aktives Personal und Versorgung, zahlungsunwirksame Aufwendungen, Auszahlungen für Investitions- und Finanzierungstätigkeit, sowie Verfügungsmittel des Landrats.
Künftig sollen eigene Budgets für Aufwendungen und Auszahlungen für
- aktives Personal und Versorgung und
- Leistungen nach dem Finanzvertrag mit der Hansestadt Lüneburg
gebildet werden.
Als Anlage 12 liegt ein Antrag der CDU-Fraktion vom 15.11.2023 zum kommunalen Strukturentwicklungsfonds vor.
Ergänzende Sachdarstellung vom 01.12.2023
Als Anlage 13 wird die Liste C beigefügt, aus der sich Beschlüsse des Kreisausschusses vom 27.11.2023, die Anträge der Kreistagsfraktionen sowie die Änderungsvorschläge der Verwaltung und neue Erkenntnisse ergeben. Änderungen gegenüber der Liste B sind fett gedruckt.
Folgende Anträge der Fraktionen liegen vor:
Fraktion | Datum | Inhalt | Anlage |
CDU | Kommunaler Strukturentwicklungsfonds | 12 | |
CDU | Förderung Berufsorientierung Oberschulen | 14 | |
CDU | Schulhof Kurt-Löwenstein-Schule | 15 | |
Gruppe FDP / Unabhängige | Sport | 16 |
Im Zuge der Anhörung zur Höhe der Kreisumlage sind weitere Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden eingegangen:
Kommune | Datum | Anlage |
Samtgemeinde Amelinghausen | 17 | |
Gemeinde Dahlem | 18 |
Ergänzende Sachdarstellung vom 11.12.2023
Als Anlage 19 wird die Liste D beigefügt, aus der sich der Antrag einer Grüne-Kreistagsfraktion sowie die Änderungsvorschläge der Verwaltung und neue Erkenntnisse ergeben. Änderungen gegenüber der Liste C sind fett gedruckt.
Folgende Anträge der Fraktionen liegen vor:
Fraktion | Datum | Inhalt | Anlage |
CDU | Kommunaler Strukturentwicklungsfonds | 12 | |
CDU | Förderung Berufsorientierung Oberschulen | 14 | |
CDU | Schulhof Kurt-Löwenstein-Schule | 15 | |
Gruppe FDP / Unabhängige | Sport | 16 | |
Grüne | Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung | 20 | |
Gruppe AfD / Die Basis | Antrag zum Haushalt 2024 | 24 |
Im Zuge der Anhörung zur Höhe der Kreisumlage ist die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Lüneburg eingegangen:
Kommune | Datum | Anlage |
Stellungnahme der AG der HVB | 21 |
Abwägung für die Bemessung der Kreisumlage
Die Gemeinden wurden im Rahmen der Anhörung im Juni d. J. vom Landkreis per E-Mail gebeten, Daten der Haushaltswirtschaft zu übermitteln. Die Mehrheit der kreisangehörigen Gemeinden hat dabei angemerkt, dass insbesondere die Aufwendungen für Kindertagesstätten, die Unterbringung von Geflüchteten und die Grundschulen als finanzielle Belastung zu betrachten sei.
Die Daten wurden aufbereitet und dem Ausschuss für Finanzen und Personal (AFP) in seiner Sitzung am 20.09.2023, dem Kreisausschuss sowie dem Kreistag vorgestellt.
Die Haushaltsergebnisse bzw. -ansätze 2021 bis 2023 sowie die vorliegenden Hochrechnungen 2023 sind dieser Vorlage nochmals beigefügt worden (Anlage 22).
Die Verwaltung hat die Plandaten der Gemeinden für das Haushaltsjahr 2023 den zurückliegenden Ist-Ergebnissen und den aktuell vorliegenden Hochrechnungen/Prognosen gegenübergestellt und mit dem eigenen Bedarf für die Haushaltsbewirtschaftung abgeglichen. Vier kreisangehörige Gemeinden sowie der Landkreis haben 2023 ein Haushaltskonsolidierungsprogramm (HSK) aufgestellt. Insgesamt ist die finanzielle Situation der Gemeinden heterogen. Der Blick auf die mittelfristigen Planungen zeigt, dass die allgemeine finanzielle Situation als schwierig zu bezeichnen ist. Von dieser Entwicklung ist auch der Landkreis Lüneburg betroffen.
In den ersten internen Entwürfen für den Landkreis-Haushalt 2024 wurde ein Defizit von fast 40 Mio. € ausgewiesen. Daraufhin ist die Finanzverwaltung mit allen Fachbereichen/Fachdiensten in weitere Planungsrunden gegangen und hat deutliche Reduzierungen der Planansätze für das Haushaltsjahr 2024 erreicht.
Bei der Einbringung des Haushalts am 12.10.2023 wies das Planergebnis ein Defizit im Höhe von 22,3 Mio. € aus.
Im weiteren Verlauf der Haushaltsplanberatungen wurden investive Kürzungen von über 5 Mio. € vorgenommen und so mittelbar weitere Verbesserungen erreicht.
Alle kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden wurden mit E-Mail vom 09.10. bzw. 10.10.2023 zur geplanten Höhe des Kreisumlagesatzes 2024 angehört. Mit der Anhörung wurden den Kommunen auch der Haushaltsplanentwurf 2024 sowie die Haushaltsvorlage des Landkreises zur Verfügung gestellt. Insgesamt sind sieben Stellungnahmen aus dem gemeindlichen Raum eingegangen. Die wesentlichen Einwände und Anmerkungen der Kommunen sowie ergänzende Hinweise der Verwaltung sind in der Anlage 23 zusammengestellt worden. Die Einwände und Anmerkungen sind im Rahmen des Abwägungsprozesses des Kreistages zur Festsetzung des Kreisumlagesatzes zu berücksichtigen.
Im Haushalt des Landkreises wurde die Verstetigung der erhöhten Zuwendungen des Landkreises für die Kindertagesstätten berücksichtigt (+ 2 Mio. € aus dem Vorjahr sowie eine Dynamisierung). Zudem wurde mit den kreisangehörigen Gemeinden die Neufassung der Regelungen zur Kreisschulbaukasse verhandelt. Im Ergebnis wurde für die Gemeinden eine finanzielle Verbesserung dahingehend erreicht, dass die zu erstattenden Baukosten je m² nicht mehr auf einen Höchstbetrag in Höhe von 3.500 Euro gedeckelt werden, sondern eine Abrechnung auf Basis der Ist-Kosten erfolgt. Im Übrigen erhält der Landkreis ab 2023 keine höheren Zuwendungen mehr aus der Kreisschulbaukasse als der gemeindliche Bereich.
In Abwägung der Haushaltsplanentwürfe der kreisangehörigen Kommunen mit dem eigenen Finanzmittelbedarf kann festgestellt werden, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Anhebung des Kreisumlagesatzes von 53,0% auf 54,5% die Gemeinden zwar zusätzlich belastet, in Anbetracht des beträchtlichen Haushaltsdefizits des Landkreises aber ausgewogen erscheint.
Ungeachtet dessen bemüht sich der Landkreis stetig darum, eine bessere finanzielle Ausstattung von Bund und Land für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (Konnexität) zu erlangen. Darüber hinaus sind weitere Aufgaben im Kultur- und Bildungsbereich (Finanzierung Theater, BuK bzw. vhs) perspektivisch nur sichergestellt, wenn sich Bund und Land verlässlich dazu bekennen und sich finanziell stärker engagieren.
Der Landkreis hat sich mit anderen kommunalen Trägern für eine verbesserte finanzielle Ausstattung der kommunalen Theater eingesetzt und dabei einen ersten Teilerfolg verzeichnen können. Die Finanzierungsvereinbarung für das Theater Lüneburg läuft zum Ende des Jahres aus, die Verhandlungen über die Folgevereinbarung beginnt im ersten Quartal 2024.
Es bedarf gemeinsamer Anstrengungen der kommunalen Ebene, um Aufgaben, wie die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten oder die Ganztagsbetreuungsangebote in Grundschulen sicherzustellen und eine angemessene, auskömmliche Finanzierung dieser Aufgaben von Bund und Land einzufordern.
Ergänzende Sachdarstellung vom 15.12.2023
Als Anlage 25 wird die Liste E beigefügt, aus der sich die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung vom 13.12.2023 ergeben.
Insgesamt ergeben sich folgende Eckdaten des Haushalts 2024:
Jahresergebnis Ergebnishaushalt | lt. Entwurf | neu |
Fehlbetrag (-) | -22.330.900 Euro | -24.998.400 Euro |
Kreditbedarf |
|
|
Kreditaufnahme (mit Umschuldung) | 43.170.000 Euro | 40.970.000 Euro |
Kreditaufnahme (ohne Umschuldung) | 36.900.000 Euro | 34.700.000 Euro |
Verpflichtungsermächtigungen |
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|
Gesamtbetrag | 45.720.000 Euro | 77.244.000 Euro |
Liquiditätskredite |
|
|
Höchstbetrag | 50.000.000 Euro | 50.000.000 Euro |
Kreisumlage |
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|
Hebesatz | 54,5 % | 54,5 % |
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | siehe Haushaltsentwurf |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| X | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ||||
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|
| ja |
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| ||||
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|
| nein |
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| X | unterschiedlich |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: Die Klimarelevanz variiert zwischen den einzelnen im Haushaltsplan veranschlagten Maßnahmen. Positive Auswirkungen sind von den in der Anlage 4 aufgeführten Maßnahmen zu erwarten. |
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