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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/389  

Betreff: Gebührenkalkulation 2024 der GfA Lüneburg gkAöR für den Landkreis Lüneburg
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:von Wietersheim, Katharina
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: von Wietersheim-Böke, Katharina
Produkte:30.4. 537-110 Abfallwirtschaft - eigener Wirkungskreis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
06.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
18.12.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
21.12.2023 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 Betriebsabrechnung 2022

Anlage 2 Gebührenbedarfsrechnung 2024

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Betriebsabrechnung 2022 der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet des Landkreises Lüneburg wird zur Kenntnis genommen. Der Gebührenbedarfsrechnung 2024 wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

  1. Betriebsabrechnung 2022 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallentsorgung im Entsorgungsbereich des Landkreises Lüneburg

 

Die Betriebsabrechnung 2022 weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Überdeckung von rd. plus 551,9 T€ aus. Gemindert um den negativen Ergebnisvortrag aus 2020 sowie die Ergebnisverzinsung verbleibt insgesamt ein Überschuss von rd. 112,8 T€, welcher auf das Wirtschaftsjahr 2024 vorgetragen wird.

 

  1. Gebührenbedarfsrechnung der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallentsorgung im Entsorgungsbereich des Landkreises Lüneburg für das Jahr 2024

 

Die derzeitigen Gebührensätze der Abfallentsorgung gelten für eine einjährige Kalkulationsperiode vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 und sind zuletzt für die Gebührenbedarfsrechnung ab 01.01.2021 beschlossen worden. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.

 

Den jahresbezogenen Ergebnissen aus der Prognose des laufenden Jahres 2023 in Höhe von plus 192,0 T€ sowie aus der Gebührenbedarfsrechnung 2024 in Höhe von minus 123,0 T€ sind bei vorsichtiger kaufmännischer Planung Annahmen über wesentliche außerbetriebliche, mit Unsicherheit behaftete Parameter getroffen worden. Der Vortrag aus 2022 in Höhe von plus 112,8 T€ sowie dessen Verzinsung führen zu einem Gesamtergebnis der Bedarfsrechnung für 2024 von minus 7,2 T€.

 

Eine Erhöhung der Gebührensätze ist aufgrund der Höhe der Kosten für die Durchführung der Anpassung nicht erforderlich.

 

Der Verwaltungsrat der GfA hat in seiner Sitzung am 14.11.2023

  • die Betriebsabrechnung 2022 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallentsorgung im Entsorgungsbereich des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis genommen und
  • der Gebührenbedarfsrechnung der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallentsorgung im Entsorgungsbereich des Landkreises Lüneburg für das Jahr 2024 zugestimmt.

 

Einzelheiten ergeben sich aus den Anlagen.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 der Unternehmenssatzung der GfA gkAöR bedürfen die Gebührenkalkulation und die Gebührenbedarfsrechnung für das Entsorgungsgebiet des Landkreises Lüneburg der Zustimmung des Kreistages des Landkreis Lüneburg.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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