Vorlage - 2023/389
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Sachlage:
- Betriebsabrechnung 2022 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallentsorgung im Entsorgungsbereich des Landkreises Lüneburg
Die Betriebsabrechnung 2022 weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Überdeckung von rd. plus 551,9 T€ aus. Gemindert um den negativen Ergebnisvortrag aus 2020 sowie die Ergebnisverzinsung verbleibt insgesamt ein Überschuss von rd. 112,8 T€, welcher auf das Wirtschaftsjahr 2024 vorgetragen wird.
- Gebührenbedarfsrechnung der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallentsorgung im Entsorgungsbereich des Landkreises Lüneburg für das Jahr 2024
Die derzeitigen Gebührensätze der Abfallentsorgung gelten für eine einjährige Kalkulationsperiode vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 und sind zuletzt für die Gebührenbedarfsrechnung ab 01.01.2021 beschlossen worden. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.
Den jahresbezogenen Ergebnissen aus der Prognose des laufenden Jahres 2023 in Höhe von plus 192,0 T€ sowie aus der Gebührenbedarfsrechnung 2024 in Höhe von minus 123,0 T€ sind bei vorsichtiger kaufmännischer Planung Annahmen über wesentliche außerbetriebliche, mit Unsicherheit behaftete Parameter getroffen worden. Der Vortrag aus 2022 in Höhe von plus 112,8 T€ sowie dessen Verzinsung führen zu einem Gesamtergebnis der Bedarfsrechnung für 2024 von minus 7,2 T€.
Eine Erhöhung der Gebührensätze ist aufgrund der Höhe der Kosten für die Durchführung der Anpassung nicht erforderlich.
Der Verwaltungsrat der GfA hat in seiner Sitzung am 14.11.2023
- die Betriebsabrechnung 2022 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallentsorgung im Entsorgungsbereich des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis genommen und
- der Gebührenbedarfsrechnung der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallentsorgung im Entsorgungsbereich des Landkreises Lüneburg für das Jahr 2024 zugestimmt.
Einzelheiten ergeben sich aus den Anlagen.
Gemäß § 7 Abs. 2 der Unternehmenssatzung der GfA gkAöR bedürfen die Gebührenkalkulation und die Gebührenbedarfsrechnung für das Entsorgungsgebiet des Landkreises Lüneburg der Zustimmung des Kreistages des Landkreis Lüneburg.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| x | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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