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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/139  

Betreff: Strategiegruppe Bildung (im Stand der 2. Aktualisierung vom 30.10.2023)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Srugis, Freia
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule und Bildung
27.04.2023 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung zurückgestellt     
19.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung geändert beschlossen   
Ausschuss für Schule und Bildung
14.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
04.12.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
21.12.2023 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
150603_Rahmenkonzept_fr_Bildungsregionen_in_Niedersachsen  
Kooperationsvereinbarung Bildungsregion Lüneburg, 8.8.2016  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Rahmenkonzept für Bildungsregionen

Kooperationvertrag zwischen dem Landkreis Lüneburg und dem Land Niedersachsen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 150603_Rahmenkonzept_fr_Bildungsregionen_in_Niedersachsen (283 KB)      
Anlage 2 2 Kooperationsvereinbarung Bildungsregion Lüneburg, 8.8.2016 (137 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich.

 

Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 28.08.2023:

Der Kreistag beschließt, dass die Strategiegruppe Bildung als Beirat des Kreistags konstituiert wird.

Die Strategiegruppe Bildung setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern zusammen, die als Mitglieder der Strategiegruppe ihre Institutionen für die strategische Steuerung der Bildungsregion vertreten.

 

Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 30.10.2023:

Der Kreistag beschließt, dass die Strategiegruppe Bildung als beratendes Gremium der Kreispolitik konstituiert wird. Die Strategiegruppe Bildung setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern zusammen, die als Mitglied der Strategiegruppe ihre Institutionen für die strategische Steuerung der Bildungsregion vertreten und aus Mitgliedern der Kreispolitik.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg hat 2016 mit dem Land Niedersachsen eine Kooperationsvereinbarung zur "Bildungsregion" getroffen.

 

In dem gemeinsam von Land und kommunaler Seite erarbeiteten "Rahmenkonzept für Bildungsregionen in Niedersachsen" werden grundsätzliche Leitgedanken der Zusammenarbeit von Land und Kommunen, die sich zu einer "Bildungsregion" entwickeln möchten, beschrieben. Das Konzept nimmt das gesamte Spektrum der Bildungsangebote für die Menschen einer Region in den Blick und ist so offen formuliert, dass regionale Besonderheiten und Zielsetzungen Berücksichtigung finden können.

Weiterhin werden im Rahmenkonzept die Aufgaben und Leistungen beschrieben, die von den beiden Partnern Land und Kommune zu erbringen sind, wenn eine Bildungsregion eingerichtet wird - wenngleich die Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche erhalten bleiben.

 

Aufgabe der Kommune ist es dabei ein koordinierendes Gremium sowie eine Geschäftsstelle, beispielsweise als Bildungsbüro, einzurichten, während das Land eine Lehrkraft mit der Hälfte der Stundenzahl abordnet. Das Gremium soll die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommune koordinieren und die strategische Ausrichtung abstimmen. Es setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Kommune und dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung sowie weitere für die Erziehung und berufliche Bildung relevante Akteure.

 

Dieses koordinierende Gremium bestand 2016 bis 2017, ist dann aber zunächst aufgelöst worden. Es war also dringend erforderlich dieses Gremium wieder einzurichten. Dies ist nun erfolgt und die konstituierende Sitzung hat stattgefunden.

Neben der Verwaltung sind Vertreter aus folgenden Institutionen und Verbänden beteiligt:

- eine   Vertretung jeder Fraktion/Gruppe des Kreistages

- der Ausschussvorsitzende des Schulausschusses der Hansestadt

- Verwaltung der Hansestadt

- eine Vertreterin der Hauptverwaltungsbeamten

- eine Vertretung des Kreiseltern- und Kreisschülerrates

- Vertreter der Leuphana

- der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und der Agentur für Arbeit

- Vertreter aller Schulformen

- Vertreter der Kitas sowie die Kita-Fachberatung

 

Die Verwaltung wird hierzu berichten.

 

Aktualisierte Sachlage im Stand vom 28.08.2023:

 

Um eine Konstituierung abzuschließen, war es von den Teilnehmenden gewünscht die Gruppe durch die politischen Vertreter*innen legitimieren zu lassen und möglichst als Beirat des Ausschusses für Schule und Bildung einzurichten

Die Strategiegruppe würde dem Ausschuss fachlich zu arbeiten und in den Sitzungen über Ergebnisse berichten, die dann in eine politische Entscheidung einfließen könnten.

 

Die jeweiligen Institutionen und Verbände entsenden ein namentlich benanntes Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied in die Strategiegruppe, damit die Gruppe möglichst in personeller Kontinuität arbeiten kann. Der Ausschuss für Schule und Bildung und der Kreisausschuss werden über die entsendeten Mitglieder informiert.

 

- Landkreis Lüneburg

- Fraktionen und Gruppen des Kreistages

- Ausschussvorsitz des Schulausschusses der Hansestadt Lüneburg

- Verwaltung der Hansestadt Lüneburg

- HVB-Runde

- Kreiselternrat

- Kreisschülerrat

- Leuphana Universität Lüneburg

- Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg

- Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

- Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen

- Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

- Grundschulen

- Förderschulen

- Oberschulen, Haupt- und Realschulen

- Integrierte Gesamtschulen

- Gymnasien

- Berufsbildende Schulen

- Kita-Träger

- Landkreis Lüneburg Kita-Fachberatung

- Träger der Erwachsenenbildung

 

 

Aktualisierte Sachlage vom 30.10.2023:

Die Beschlussvorlage wurde nach kurzer Aussprache im Ausschuss für Schule und Bildung am 19.9.2023 zur Beschlussfassung auf die nächste Sitzung des Ausschusses verschoben.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

1.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

1.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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