Wir fordern vom Land Niedersachsen:
• das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz (NRettDG) mit seiner Kostenrichtlinie so zu verändern, dass alle branchenüblichen Tarifverträge im Rettungsdienst von den Kostenträgern anerkannt werden.
• Die Beauftragten dürfen nicht auf unverzichtbaren Kosten (wie z.B. Zulagen, Zeitzuschlägen, Ankleidezeiten, Fahrzeugübernahmen) sitzen bleiben.
von den Tarif–Verhandlungsparteien:
• Die Krankenkassen müssen als Kostenträger bei den Tarifverhandlungen mit an den Verhandlungstisch, damit ein Ausspielen unterschiedlicher Durchführender für den Rettungsdienst nicht mehr stattfinden kann
von den Krankenkassen:
• die Anerkennung der Tarifwerke für Menschen im Gesundheitsdienst und insbesondere die vollständige Refinanzierung der Bezahlung von Rettungskräften, die ihren Tarifverträgen entspricht.