Tagesordnung - Sitzung des Kreistages
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 Geschäftsordnung | ||||||
Ö 2 | Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 30.11.2023 | S2023-166 | |||||
Ö 4 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 5 | Umbesetzungen im Ausschuss für Umweltschutz, im Integrationsbeirat und im Ausschuss für Schule und Bildung | 2023/403 | |||||
Ö 6 | Strategiegruppe Bildung (im Stand der 2. Aktualisierung vom 30.10.2023) | 2023/139 | |||||
Ö 7 | Aufhebung der Bestellung zum Plattdeutschbeauftragten | 2023/388 | |||||
Ö 8 | Stellenplan für das Jahr 2024 (im Stand der 2. Aktualisierung der Verwaltung vom 06.11.2023) | 2023/326 | |||||
Ö 9 | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 (im Stand der 5. Aktualisierung vom 15.12.2023) | 2023/321 | |||||
Ö 10 | Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2020 | 2023/399 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Der Beschluss zur Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 wird insofern korrigiert, dass der Jahresüberschuss des Jahres 2019 i.H.v. 9.336.424,86 € nur anteilig i.H.v. 8.893.211,42 € der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt wird. Die verbleibenden 443.213,44 € werden der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. 2. Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. 3. Gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO wird der Jahresfehlbetrag im außerordentlichen Ergebnisses des Jahres 2020 i.H.v. 3.175.602,61 € anteilig aus der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses i.H.v. 443.213,44 € gedeckt. Der verbleibende Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses wird aus dem erzielten Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses des Jahres 2020 in Höhe von 13.162.845,30 € gedeckt. Der verbleibende Jahresüberschuss i.H.v. 10.430.456,13 € wird gemäß § 123 NKomVG der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. 4. Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.
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06.12.2023 - Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1. Der Beschluss zur Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 wird insofern korrigiert, dass der Jahresüberschuss des Jahres 2019 i.H.v. 9.336.424,86 € nur anteilig i.H.v. 8.893.211,42 € der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt wird. Die verbleibenden 443.213,44 € werden der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. 2. Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. 3. Gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO wird der Jahresfehlbetrag im außerordentlichen Ergebnisses des Jahres 2020 i.H.v. 3.175.602,61 € anteilig aus der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses i.H.v. 443.213,44 € gedeckt. Der verbleibende Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses wird aus dem erzielten Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses des Jahres 2020 in Höhe von 13.162.845,30 € gedeckt. Der verbleibende Jahresüberschuss i.H.v. 10.430.456,13 € wird gemäß § 123 NKomVG der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. 4. Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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18.12.2023 - Kreisausschuss | |||||||
N 9 - ungeändert beschlossen | |||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||
21.12.2023 - Kreistag | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: 1. Der Beschluss zur Ergebnisverwendung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 wird insofern korrigiert, dass der Jahresüberschuss des Jahres 2019 i.H.v. 9.336.424,86 € nur anteilig i.H.v. 8.893.211,42 € der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt wird. Die verbleibenden 443.213,44 € werden der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. 2. Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen. 3. Gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO wird der Jahresfehlbetrag im außerordentlichen Ergebnisses des Jahres 2020 i.H.v. 3.175.602,61 € anteilig aus der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses i.H.v. 443.213,44 € gedeckt. Der verbleibende Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses wird aus dem erzielten Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses des Jahres 2020 in Höhe von 13.162.845,30 € gedeckt. Der verbleibende Jahresüberschuss i.H.v. 10.430.456,13 € wird gemäß § 123 NKomVG der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. 4. Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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Ö 11 | Gebührenkalkulation 2024 der GfA Lüneburg gkAöR für den Landkreis Lüneburg | 2023/389 | |||||
Ö 12 | Förderung der Kindertagespflege - Neufassung der Satzung | 2023/394 | |||||
Ö 13 | Abberufung eines Prüfers im Rechnungsprüfungsamt | 2023/384 | |||||
Ö 14 | Abberufung eines Prüfers im Rechnungsprüfungsamt | 2023/385 | |||||
Ö 15 | Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/Die Grünen, Gruppe FDP/Die Unabhängigen, SPD und Gruppe Die Linke/Die Partei vom 16.11.2023 zum Thema "Schaffung einer Hebammenzentrale für Hebammenleistungen im Landkreis Lüneburg" | 2023/396 | |||||
Ö 16 | Resolution der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/Die Grünen, CDU, Gruppe FDP/Die Unabhängigen und Gruppe DIE LINKE/Die PARTEI vom 07.12.2023 zum Thema "Refinanzierung Rettungsdienst - Menschen im Gesundheitssystem nach Tarif bezahlen" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 08.12.2023) | 2023/411 | |||||
Ö 17 | Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe DIE LINKE/DIE PARTEI und Gruppe FDP/Die Unabhängigen vom 07.12.2023 zum Thema "Installation von Tampon- und Bindenautomaten in kreiseigenen weiterführenden Schulen" | 2023/414 | |||||
Ö 18 | Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten | ||||||
Ö 19 | Schriftliche Anfragen gem. § 17 Abs. (2) Geschäftsordnung | ||||||
Ö 20 | Mündliche Anfragen aus aktuellem Anlass gemäß § 17 Abs. (5) Geschäftsordnung | ||||||
Ö 21 | Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung | ||||||