Haltung geschützter Arten
Wild lebende Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensstätten stehen in Deutschland unter besonderem Schutz. Der Gesetzgeber unterscheidet hinsichtlich der Schutzbestimmungen zwischen dem allgemeinen (§ 39 Bundesnaturschutzgesetz) und besonderen (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz) Artenschutz und zwischen den besonders geschützten, streng geschützten und den übrigen Tier- und Pflanzenarten.
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Besonders geschützte Arten
Der globale Handel mit gefangenen Wildtieren und gesammelten Wildpflanzen gefährdet den Fortbestand vieler Arten in der freien Natur.
In internationalen Übereinkommen, wie dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) und insbesondere dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verpflichten sich daher die Vertragsstaaten unter anderem dazu, Handels- und ggf. Besitzbeschränkungen für solche gefährdeten Arten zu erlassen.
Sie möchten wissen, ob eine Art besonders geschützt ist?
Im WISIA-online des Bundesamtes für Naturschutz sind Informationen zum Schutzstatus von international und national geschützten Arten abrufbar. Es handelt sich hierbei um Arten, die nach den in Deutschland geltenden Artenschutzregelungen geschützt sind. Damit unterliegen diese Arten gesetzlichen Schutzbestimmungen und können nicht ohne weiteres gehandelt, oder in Besitz genommen werden.
Häufige Fragen oder wichtige Infos
Was muss ich machen, wenn ich eine geschützte Art halten möchte ?
Bitte kontaktieren Sie für die Haltung von geschützten Arten unsere Ansprechpersonen.