Artenschutz
In der Region Lüneburg sind viele wildlebende Tiere heimisch. Der Landkreis setzt sich für ihren Schutz und damit den Erhalt ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt ein. Zu den naturschutzrechtlich besonders oder streng geschützten Arten zählen einerseits viele heimische Arten und Artengruppen wie Fledermäuse, Vögel, Amphibien, Reptilien und zahlreiche wirbellose Tiere wie Wildbienen, Hummeln und Hornissen. Auch der Wolf ist in den vergangenen Jahren in die Region zurückgekehrt. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr.
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Artenschutzrecht
Ziel und Aufgabe des Artenschutzes ist der Erhalt der gesetzlich geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie der Schutz ihrer Lebensstätten und Biotope. Diese stehen in Deutschland unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Jede Handlung, die zu einer Beeinträchtigung, Beunruhigung, oder Zerstörung der vorgenannten wild lebenden Arten und deren Lebensräumen führt, ist somit nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) verboten. Dies gilt im Besonderen für die nach §39 BNatSchG besonders geschützten und die nach §44 streng geschützt Arten und deren Lebensräume. Mehr Informationen zum Artenschutzrecht finden Sie hier.