Katastrophenschutz
Bei einer Katastrophe handelt es sich um einen Notstand, bei dem Leben, Gesundheit, die Umwelt oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet sind, dass die Bekämpfung eine zentrale Leitung erfordert. Wie die Sirenen im Notfall klingen, können Sie hier hören.
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten als untere Katastrophenschutzbehörde.
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Personal und Hilfskräfte zur Katastrophenbewältigung
Wenn der Landrat den Katastrophenfall ausruft, nimmt der Katastrophenschutzstab des Landkreises Lüneburg die Arbeit auf.
Dem Katastrophenschutzstab gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Lüneburg an, die den administrativ-organisatorischen Teil der Katastrophenarbeit erledigen. Die operativ-taktische Komponente der Krisenbewältigung wird von den Mitgliedern der Technische Einsatzleitung (TEL) abgedeckt. Der TEL gehören Feuerwehrkameraden und Fachberater von Hilfsorganisationen und Behörden an.
Mehr als 140 Personen arbeiten im Ernstfall im Schichtbetrieb rund um die Uhr in der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) Scharnebeck daran, die Bewältigung des Notstandes zu steuern. Unterstützt werden sie dabei von tausenden ehrenamtlichen und freiwilligen Helfern vor Ort.
Damit die Arbeit des Katastrophenschutzstabes im Ernstfall möglichst reibungslos verläuft, finden in regelmäßigen Abständen behördenübergreifende Katastrophenschutzübungen statt. Unterstützt wird der Landkreis Lüneburg dabei von den Einsatz-und Hilfskräften des Deutschen Rotes Kreuzes, des Arbeiter-Samariter-Bundes, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, des Technischen Hilfswerkes, der Bundeswehr und den vielen Feuerwehren.
Der Landkreis Lüneburg als untere Katastrophenschutzbehörde übernimmt weitere Aufgaben:
- Aufstellung und Aktualisierung des Katastrophenschutzplanes sowie etwaiger Sonderpläne
- Förderung der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen
- Aus- und Weiterbildung der Mitglieder des Katastrophenschutzstabes
- Bewirtschaftung, Verwaltung und Zuweisung bundeseigener Fahrzeugausstattung
- Präventive Maßnahmen des Katastrophenschutzes
- Erteilung von Fahrberechtigungen nach FahrBVO an Mitglieder von Hilfsorganisationen, die im Katastrophenschutz mitwirken
Als Elbanrainer wird der Landkreis Lüneburg immer wieder mit den Herausforderungen eines Hochwassers konfrontiert. In den Jahren 2002, 2006, 2011 und zuletzt 2013 hat der Landkreis Lüneburg unter Beweis gestellt, dass die Katastrophenschutzarbeit mit allen Beteiligten gut aufgestellt ist.