Katastrophenschutz
Leistungsbeschreibung
Der Katastrophenschutz ist eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Die Aufgabe wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen (Untere Katastrophenschutzbehörden, § 2 Abs. 1 Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz).
Eine Katastrophe ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.
Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes:
- Aufstellung und Aktualisierung des Katastrophenschutzplanes sowie etwaiger Sonderpläne
- Förderung der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen
- Aus- und Weiterbildung der Mitglieder des Katastrophenschutzstabes
- Bewirtschaftung, Verwaltung und Zuweisung bundeseigener Fahrzeugausstattung
- Präventive Maßnahmen des Katastrophenschutzes
- Erteilung von Fahrberechtigungen nach FahrBVO an Mitglieder von Hilfsorganisationen, die im Katastrophenschutz mitwirken
Das müssen Sie wissen
Anschrift
Konrad-Zuse-Allee 10
21337 Lüneburg
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpersonen
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Graalwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 bis 16:30 Uhr
07:30 bis 12:30 Uhr
Digital
E-Mail
Senden Sie uns Ihr Anliegen und wir melden uns so schnell wie möglich zurück.