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Eine Person bringt einen Rauchmelder an der Decke an.
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Brandschutz

Brandschutz bedeutet zum einen, Gefahren durch Brände abzuwehren, aber auch Hilfe bei Unglücksfällen und anderen Notständen zu leisten. Weiterhin wird im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes Vorsorge getroffen, dass schädigende Ereignisse erst gar nicht eintreten können – zum Beispiel bei Baumaßnahmen.

Es wird zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz unterschieden.

Alle Informationen auf einen Blick

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Brand- und Katastrophenschutz
Sascha Westermann
Fachgebietsleiter Brand- und Katastrophenschutz
04131 26-1272E-Mail senden
Gebäude 12, Zimmer 002
Ordnung
Sonja Sachse
Fachdienstleiterin Ordnung und Fachgebietsleiterin Rettungsdienst
04131 26-1610E-Mail senden
Gebäude 12, Zimmer 003

Dies sind unsere Leistungen:

Abwehrender Brandschutz durch die Kreisfeuerwehren

Im Kreisgebiet sorgen rund 3.700 Feuerwehrangehörige in 94 Freiwilligen Feuerwehren für die Sicherheit der Bevölkerung. Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz obliegen den Freiwilligen Feuerwehren der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden.

Die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden durchlaufen eine umfangreiche Ausbildung und bilden sich im Zuge regelmäßiger Übungsdienste auf Orts- und Gemeindeebene permanent fort, um im Gefahrenfall flächendeckend in kurzer Zeit in der notwendigen Stärke als Mannschaft für die Bürgerinnen und Bürger da zu sein - 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, zu jeder Tag- und Nachtzeit, bei jeder Witterung.

Weitere Informationen zur Organisation der Kreisfeuerwehr Lüneburg erhalten Sie hier.

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