Das Regionale Raumordnungsprogramm 2003 (Ursprungsfassung)
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Lüneburg vom 16. Juni 2003 ist das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) in Kraft getreten.
Das RROP wurde damit verbindlich für alle kreisangehörigen Gemeinden, Samtgemeinden und Einheitsgemeinden sowie für alle öffentlichen Stellen. Sie haben bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die Ziele des RROP zu beachten und seine Grundsätze zu berücksichtigen.
Gegenüber dem Bürger ist das RROP nicht unmittelbar bindend.
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Hier finden Sie wichtige Downloads:
Einsicht in die Unterlagen
Im Downloadbereich können Sie das Regionale Raumordnungsprogramm 2003 in der textlichen und zeichnerischen Darstellung herunterladen.
Die genehmigten Unterlagen liegen zudem seit dem Tage des Inkrafttretens beim Landkreis Lüneburg zur Einsichtnahme öffentlich aus. Eine Einsicht ist während der Dienststunden von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: +49 4131 26-1644) beim Landkreis Lüneburg, Stabsstelle Regional- und Bauleitplanung, Gebäude 3, Zimmer 206, Auf dem Michaeliskloster 8, 21335 Lüneburg, möglich.
Hinweis: Die Ursprungsfassung des RROP 2003 ist nur noch insofern gültig, als dass die Inhalte nicht in der 1. oder 2. Änderung des RROP geändert wurden.
Informationen zur 1. Änderung des RROP 2003 in der Fassung 2010, zur 2. Änderung - Teilplan Windenergie in der Fassung 2016 sowie zur aktuellen Neuaufstellung finden Sie auf den folgenden Seiten.